Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 10.07.1987

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.08.1987 - 2 WF 106/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4256
OLG Zweibrücken, 07.08.1987 - 2 WF 106/87 (https://dejure.org/1987,4256)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.08.1987 - 2 WF 106/87 (https://dejure.org/1987,4256)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. August 1987 - 2 WF 106/87 (https://dejure.org/1987,4256)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Abänderbarkeit der Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung; Rücknahme der Bereichtschaft zur Leistung des Unterhalts in Form von Geldzahlungen

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1612
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Möglichkeit der Abänderbarkeit der Bestimmung über die Art der Unterhaltsgewährung; Rücknahme der Bereitschaft zur Leistung des Unterhalts in Form von Geldzahlungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Frankenthal - F 37/87
  • OLG Zweibrücken, 07.08.1987 - 2 WF 106/87

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 204
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 28.10.1982 - 2 WF 65/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.08.1987 - 2 WF 106/87
    Die sonach unbegründete Beschwerde ist zurückzuweisen, ohne daß es einer Kostenentscheidung bedarf (Senat JurBüro 1983, 459).
  • BGH, 25.04.2006 - VI ZR 114/05

    Begriff des gesetzlich geschuldeten Unterhalts

    Bei dieser Sachlage hätte die zum Unfallzeitpunkt volljährige unverheiratete Klägerin demnach im Rahmen eines Unterhaltsprozesses von ihrer Mutter keinen Barunterhalt, sondern deren Pflegeleistungen als gesetzlich geschuldeten Naturalunterhalt verlangen können (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1988, 204, 205; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 539, 540; Göppinger/Wax-Kodal, aaO, Rn. 181; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 2 Rn. 35).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 10.07.1987 - 15 UF 214/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,10353
OLG Stuttgart, 10.07.1987 - 15 UF 214/87 (https://dejure.org/1987,10353)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.07.1987 - 15 UF 214/87 (https://dejure.org/1987,10353)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juli 1987 - 15 UF 214/87 (https://dejure.org/1987,10353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 394, 1601 ff
    Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsgegenklage; einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Unpfändbarkeit von Unterhaltsrenten; Aufrechnungsverbot; Aufrechnung mit Anspruch aus überzahltem Unterhalt gegen den laufenden Unterhaltsanspruch.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1959 - IV ZR 88/59

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegenüber dem Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1987 - 15 UF 214/87
    Sie können nach Absatz 2 dieser Bestimmung unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise gepfändet werden; dessen ungeachtet sind sie aber grundsätzlich unpfändbar, so daß gegen sie nicht aufgerechnet werden kann (BGHZ 31, 210, 217).

    Unpfändbar ist nach dieser Bestimmung nicht nur der Anspruch auf die laufende Unterhaltsrente, sondern auch der Anspruch auf Rentenrückstände (BGHZ 31, 210, 218; Westermann in Erman, BGB 6. Aufl. § 394 Rdn. 4).

  • BGH, 22.04.1959 - IV ZR 255/58

    Aufrechnungsverbot des § 394 BGB

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1987 - 15 UF 214/87
    « (BGHZ 30, 36, 39 = FamRZ 1959, 288, 289).
  • OLG Schleswig, 10.02.1986 - 15 UF 226/85
    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.07.1987 - 15 UF 214/87
    Der Sachverhalt, der der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 10. Februar 1986 (FamRZ 1986, 707) zugrunde liegt, ist dem vorliegenden nicht vergleichbar, weil der Unterhaltsberechtigte dort die Zahlung aus einer unberechtigten Zwangsvollstreckung erhalten hatte, und dem Unterhaltspflichtigen dadurch ein Schadensersatzanspruch gegen jenen entstanden war.
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