Rechtsprechung
OLG Hamm, 02.12.1987 - 10 UF 456/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung; Isoliertes Hausratsverfahren; Mangel eines Rechtsmittels gegen Zwischenentscheidungen; Anfechtbarkeit von Endentscheidungen; Beurteilung der Interessenlage
- mansui.eu
HausrVO §§ 14, 18a; ZPO §§ 620c, 621e
Ehewohnung und Hausrat; Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung in isolierten Hausratsverfahren; Mangel eines Rechtsmittels gegen Zwischenentscheidungen; Anfechtbarkeit von Endentscheidungen; Beurteilung der Interessenlage. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ibbenbüren, 24.08.1987 - 4 F 141/87
- OLG Hamm, 02.12.1987 - 10 UF 456/87
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 645
Wird zitiert von ...
- KG, 27.07.1987 - 18 WF 3526/87
Beschwerde; Einstweilige Anordnung; Zurückweisung; Anordnung; Ehewohnung
Demgegenüber vertritt der 10. Zivilsenat des OLG Hamm (Beschluß Ä 10 UF 456/87 Ä v. 2.12.87, in FamRZ 1988 Heft 6 S. 645) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des 1. FamSenats des OLG Hamm in FamRZ 1982, 274 die Ansicht, daß eine einstw. "Verfügung« [gemeint ist eine einstw. "Anordnung«] bezüglich des Hausrats als Zwischenentscheidung im isolierten Hausratsverfahren nicht angefochten werden kann; dem hat sich der 1. FamSenat des OLG Düsseldorf in einer neueren Entscheidung angeschlossen (…Beschluß Ä 1 WF 244/88 Ä v. 27.9. 88, in FamRZ 1988 Heft 12 S. 1305, in FamRZ 1988 Heft 12 S. 1305, mit krit. Anmerkung von Dr. H. -U. Müller aaO.).
Rechtsprechung
OLG Hamm, 27.11.1987 - 10 WF 496/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abänderung einer Entscheidung über den Hausrat; Wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse; Scheidungsverfahren; Herausgabe von Hausrat; Abänderung der Entscheidung
- rechtsportal.de (Leitsatz)
HausratsVO § 17
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 645
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Stuttgart, 12.01.2011 - 15 UF 243/10
Zuweisung der Ehewohnung: Voraussetzungen für eine Abänderung der …
e) Der von der Antragstellerin vorgebrachte Gesichtspunkt der seit der - im Jahr 2008 erfolgten - Trennung verstrichenen Zeit war bei Erlass der Ausgangsentscheidung vorhersehbar, so dass insoweit keine nachträgliche Änderung eingetreten ist (…zum Kriterium der Vorhersehbarkeit vgl. Staudinger/Weinreich, BGB-Kom., Bearb. 2004, § 17 HausratsVO Rn. 6; OLG Hamm FamRZ 1988, 645). - OLG Naumburg, 18.12.2003 - 3 WF 190/03
Abänderbarkeit von Entscheidungen nach der HausratsVO bei Veränderung der …
Nach § 17 Abs. 1 S. 1 HausratsVO abzuändern sind Entscheidungen aber nur, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse nachträglich geändert haben (OLG Hamm FamRZ 1988, 645; OLG Köln FamRZ 1997, 892 f.;… Erman/Dieckmann, BGB, 9. Aufl., § 17 HausratsVO, Rn 2).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 01.02.1988 - 1 UF 324/87 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zuteilung von Hausrat; Ehewohnung; Verweigerung des Zutritts; Auskunftsanspruch; Hausratsgegenstände; Besitz des anderen Ehegatten
- rechtsportal.de (Leitsatz)
HausratsVO § 1, § 8
Papierfundstellen
- FamRZ 1988, 645
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 03.08.2023 - 16 UF 37/23 - OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 1. Februar 1988 - 1 UF 324/87, FamRZ 1988, 645: unverschuldete Unkenntnis, weil ein erster Zuteilungsantrag bereits mangels Konkretisierung zurückgewiesen worden war und der andere, in der Ehewohnung verbliebene Ehegatte den Zutritt zur ehemaligen Ehewohnung verweigert hat;.
- OLG Frankfurt, 16.07.1999 - 6 UF 72/99 Eine solche Verpflichtung wird jedoch von einem Teil der Rechtsprechung, dem der Senat folgt, dann angenommen, wenn ein verfahrensbeteiligter Ehegatte in entschuldbarer Weise über das Bestehen und den Umfang seiner Rechte im Ungewissen ist und der andere verfahrensbeteiligte Ehegatte die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderliche Auskunft unschwer erteilen kann (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1995, 1211 mit Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen sowie auch OLG Frankfurt am Main, 1. Familiensenat, FamRZ 1988, 645).