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   BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86   

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https://dejure.org/1987,2193
BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86 (https://dejure.org/1987,2193)
BVerfG, Entscheidung vom 20.01.1987 - 1 BvR 735/86 (https://dejure.org/1987,2193)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Januar 1987 - 1 BvR 735/86 (https://dejure.org/1987,2193)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kindesannahme - Ersetzung - Einwilligung - Gerichtlich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Ersetzung der Einwilligung zur Kindesannahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 807
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86
    Die strikte Orientierung der Entscheidung am Erfordernis eines besonders schweren, vollständigen Versagens der Eltern in ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind entspricht den Grundsätzen, die das BVerfG zur Beurteilung derart weitreichender Eingriffe in das Elternrecht aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 24, 119 zu § 1747 BGB a. F. und BVerfGE 60, 79 [hier: I (167) 288 a-c] zu §§ 1666, 1666 a BGB ).
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86
    »Es ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden und verletzt die Beschwerdeführerin [BeschwF.] als ein Wesen mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (vgl. BVerfGE 55, 171 [hier: I (167) 262 c-d]) nicht in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG ), daß das OLG das Vorliegen einer anhaltenden gröblichen Pflichtverletzung (§ 1748 Abs. 1 Satz 1 BGB ) verneint und die Ersetzung der Einwilligung der Mutter zur Adoption versagt hat.
  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86
    Aus dem Familienschutz des Art. 6 Abs. 1 GG , den grundsätzlich auch die Pflegefamilie genießt (vgl. BVerfGE 68, 176 [hier: I (167) 326 a-c]), und aus dem staatlichen Wächteramt des Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG läßt sich ein Anspruch der BeschwF.
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 20.01.1987 - 1 BvR 735/86
    Die strikte Orientierung der Entscheidung am Erfordernis eines besonders schweren, vollständigen Versagens der Eltern in ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind entspricht den Grundsätzen, die das BVerfG zur Beurteilung derart weitreichender Eingriffe in das Elternrecht aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 24, 119 zu § 1747 BGB a. F. und BVerfGE 60, 79 [hier: I (167) 288 a-c] zu §§ 1666, 1666 a BGB ).
  • OLG Karlsruhe, 06.05.2013 - 5 WF 170/12

    Vormundschaft über Minderjährige: Beschwerdeberechtigung von Pflegeeltern gegen

    Die besonders hohen Voraussetzungen für die Adoption gegen den Willen der Eltern gem. § 1748 BGB (vgl. dazu BVerfG FamRZ 2005, 789, 793 und 1988, 807 mit Anm. Gawlitta) dürfen auch nicht dadurch unterlaufen werden, dass Pflegeeltern standardmäßig und mit einem gewissen Automatismus zu Vormündern bestellt werden.
  • BGH, 15.10.1996 - XII ZB 72/96

    Ersetzung der Einwilligung der Eltern in die Adoption

    Das Bundes verfassungsgericht hat mehrfach betont, daß ein derart weitreichender Eingriff in das Elternrecht wie die Ersetzung der Einwilligung in die Adoption unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes regelmäßig nur bei besonders schwerem Versagen der Eltern in ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind zulässig ist (BVerfGE 24 aaO. 146; 60, 79, 89 ff, BVerfG FamRZ 1988, 807).
  • OLG Zweibrücken, 08.02.2001 - 3 W 266/00

    Annahme als Kind - Ersetzung der Einwilligung - Antragstellung durch Vormund -

    b) Das Landgericht hat - auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Eltern-Kind-Verhältnis (Art. 6 Abs. 2 GG) die Ersetzung der Einwilligung an eng begrenzte Voraussetzungen gebunden und nur in ganz eindeutigen Fällen zulässig ist (BVerfG FamRZ 1988, 807; Senat FamRZ 1976, 469, 470; BayObLG …
  • BayObLG, 12.10.2004 - 1Z BR 71/04

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters in Adoption seines Kindes durch Stiefvater

    Die Entscheidung über die Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Adoption erfordert deshalb eine strikte Orientierung am Erfordernis eines besonders schweren, vollständigen Versagens dieses Elternteils in seiner Verantwortung gegenüber dem Kind (vgl. BVerfG FamRZ 1988, 807; Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1748 Rn. 1).
  • OLG Brandenburg, 15.03.2007 - 11 Wx 43/06

    Ersetzung der Einwilligung leiblichen Vaters zur Adoption nach dessen

    Das Landgericht hat - auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass im Hinblick auf das verfassungsrechtlich geschützte Eltern-Kind-Verhältnis (Art. 6 Abs. 2 GG) der Ersetzung der Einwilligung an eng begrenzte Voraussetzungen gebunden und nur in ganz eindeutigen Fällen zulässig ist (vgl. BverfG FamRZ 1988, 807, Beschl. v. 08.02.2001, Az.: 3 W 266/00 m.w.N.) - rechtsfehlerfrei die sachlichen Voraussetzungen des § 1748 Abs. 1 S. 2 BGB bejaht.
  • BayObLG, 25.11.1996 - 1Z BR 47/96

    Ersetzung der Einwilligung des Vaters zur Adoption durch das Jugendamt;

    Die Einwilligung eines Elternteils zur Annahme als Kind darf nach den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht (FamRZ 1988, 807 ) für einen derart weitreichenden Eingriff in das Elternrecht aufgestellt hat, nur unter strengen Voraussetzungen ersetzt werden (vgl. BayObLG …
  • OLG Koblenz, 06.04.2021 - 13 UF 86/21

    Stiefkindadoption gegen den Willen des externen Elternteils Antrag eines Kindes

    Nur die strikte Orientierung der Entscheidung am Erfordernis eines besonders schweren, vollständigen Versagens der Eltern in ihrer Verantwortung gegenüber dem Kind entspricht den Grundsätzen, die das Bundesverfassungsgericht zur Beurteilung derart weitreichender Eingriffe in das Elternrecht nach Art. 6 GG aufgestellt hat (BVerfG, FamRZ 1988, 807 mwN.).
  • BayObLG, 13.02.1990 - BReg. 1a Z 81/88

    Entführung der eigenen Kinder durch den Vater als eine die Ersetzung der

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