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   OLG Hamm, 16.02.1989 - 2 UF 648/86   

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OLG Hamm, 16.02.1989 - 2 UF 648/86 (https://dejure.org/1989,1896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.02.1989 - 2 UF 648/86 (https://dejure.org/1989,1896)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - 2 UF 648/86 (https://dejure.org/1989,1896)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kürzung des Anspruchs auf Zugewinn wegen ehebrecherischer Beziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Scheitern einer Ehe aufgrund einer nicht mehr bestehenden Lebensgemeinschaft der Ehegatten; Unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns einer Ehe nach einer dreijährigen Trennung der Ehegatten; Bestehen wirtschaftlicher Erwägungen bei der Weigerung eines Ehegatten zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 1188
  • FamRZ 1990, 627
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.1987 - II ZR 183/86

    Formwirksamkeit der Verpflichtung zur Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1989 - 2 UF 648/86
    Diese Voraussetzung ist hier gegeben, da der Sachverhalt ausreichend aufgeklärt ist und somit Spruchreife besteht (BGH NJW 1987, 2437).
  • BGH, 16.09.1981 - IVb ZR 606/80

    Abweisung eines Scheidungsantrags - Ausnahmsloser Ausspruch der Ehescheidung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1989 - 2 UF 648/86
    Die Gefahr einer Fehlreaktion, die der Verantwortlichkeit des geschiedenen Ehegatten zuzurechnen wäre, kann nach dem Sinn der Härteklausel nicht selbst als außergewöhnlicher Umstand gewertet werden, der zur Versagung der Scheidung führen müßte (BGH, FamRZ 1981, 1161 ff).
  • BGH, 22.02.1984 - IVb ZR 61/82

    Berücksichtigung von Härtegründen in anderen Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 16.02.1989 - 2 UF 648/86
    Die wirtschaftlichen Auswirkungen einer Scheidung können ausnahmsweise eine schwere Härte im Sinne des § 1568 BGB darstellen, wenn sie den scheidungsunwilligen Ehegatten besonders hart treffen und unter Abwägung sämtlicher Umstände unzumutbar sind (BGH, FamRZ 1984, 559).
  • OLG Brandenburg, 06.11.2008 - 9 UF 50/08

    Ehescheidung: Zerrüttungsvermutung trotz langen Zusammenlebens; psychische

    Härten, die mit Trennung und Scheidung üblicherweise einhergehen, können niemals die Anwendung des § 1568 BGB rechtfertigen (OLG Hamm FamRZ 1989, 1188/1189; erkennender Senat, FamRZ 2007, 1888, 1889.
  • OLG Brandenburg, 07.09.2011 - 13 UF 7/09

    Ehescheidung: Voraussetzungen der Anwendung der Härteklausel

    Die Verweigerung der Scheidung muss das einzige Mittel sein, um den Ehegatten vor einer für ihn sonst entstehenden unerträglichen Lage zu bewahren (OLG Hamm FamRZ 89, 1188).
  • OLG Brandenburg, 19.01.2007 - 9 UF 208/06

    Härteklausel bei der Ehescheidung: Beweislast für die Voraussetzungen der

    Die Verweigerung der Scheidung muss sich daher als einziges Mittel darstellen, um den die Scheidung ablehnenden Ehegatten vor einer für ihn sonst entstehenden unerträglichen Lage zu bewahren (OLG Hamm, FamRZ 1989, 1188, 1189).
  • OLG Frankfurt, 12.09.1995 - 3 UF 172/95

    Voraussetzungen eines dinglichen Arrestes wegen eines Zugewinnausgleichsanspruchs

    Schließlich kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen im Einzelnen die Erfüllung der Ausgleichsforderung wegen eines Fehlverhaltens, das nicht wirtschaftlicher Art ist, verweigert werden kann (vgl. hierzu BGH FamRZ 1980, 768 und 877, sowie FamRZ 1992, 787/788; OLG Bamberg FamRZ 1990, 408/411; OLG Hamm FamRZ 1989, 1188/1190).
  • OLG München, 30.08.2022 - 2 UF 425/22

    Zugewinnausgleich: Leistungsverweigerungsrecht des Ausgleichsschuldners bei

    So wurde der Zugewinnausgleichsanspruch beispielsweise als unbillig angesehen bei ehebrecherischen Beziehungen (OLG Hamm FamRZ 1989, 1188), bei mehrfacher Vergewaltigung (OLG Hamburg FamRZ 2012, 550) bei Vergewaltigung der im gemeinsamen Haushalt der Ehegatten lebenden Tochter der Ehefrau (OLG Zweibrücken, FamRZ 2019, 518).
  • OLG Brandenburg, 01.11.2012 - 9 UF 127/12

    Zulässigkeit der Ehescheidung bei behaupteter Unwirksamkeit einer notariellen

    Denn die mittels § 1568 BGB herbeigeführte Verweigerung der Scheidung muss das einzige Mittel sein, um den Ehegatten vor einer für ihn durch die Scheidung sonst entstehenden unerträglichen Lage zu bewahren (OLG Hamm FamRZ 1989, 1188; Palandt-Brudermüller, BGB, 71. Aufl. 2012, § 1568 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 05.11.2012 - 9 UF 127/12

    Eheaufrechterhaltung wegen besonderer Härte und Scheidungsfolgenvereinbarung

    Denn die mittels § 1568 BGB herbeigeführte Verweigerung der Scheidung muss das einzige Mittel sein, um den Ehegatten vor einer für ihn durch die Scheidung sonst entstehenden unerträglichen Lage zu bewahren (OLG Hamm FamRZ 1989, 1188; Palandt-Brudermüller, BGB, 71. Aufl. 2012, § 1568 Rn. 3).
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