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   OLG Düsseldorf, 04.08.1988 - 6 (9) UF 170/87   

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https://dejure.org/1988,5877
OLG Düsseldorf, 04.08.1988 - 6 (9) UF 170/87 (https://dejure.org/1988,5877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.08.1988 - 6 (9) UF 170/87 (https://dejure.org/1988,5877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. August 1988 - 6 (9) UF 170/87 (https://dejure.org/1988,5877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1378
    Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Formerfordernis einer Vereinbarung von Ehegatten über den Zugewinnausgleich.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1378 Abs. 3 S. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Formbedürfnis; Zugewinn; Zugewinnausgleichsvereinbarung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 181
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.12.1982 - IX ZR 90/81

    Wirksamkeit von Vereinbarungen über den Zugewinnausgleich vor Beendigung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.1988 - 6 (9) UF 170/87
    Zwar hat grundsätzlich gemäß § 1379 Abs. 1 BGB jeder Ehegatte dem anderen über den Bestand seines Endvermögens Auskunft zu erteilen; der Anspruch entfällt jedoch wegen Rechtsmißbräuchlichkeit ausnahmsweise dann, wenn dem die Auskunft Verlangenden erkennbar ist, daß sich aus der verlangten Auskunft eindeutig keinerlei Rechtsanspruch mehr ergeben kann (BGH FamRZ 1983, 157, 158 = BGHF 3, 746).
  • BGH, 15.12.1983 - III ZR 226/82

    Elektrizitätsversorgung in Oldenburg

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.08.1988 - 6 (9) UF 170/87
    Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß des Vertrages zutage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei, oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem zukünftigen Eintritt bestimmter Umstände, auf denen der Geschäftswille der Parteien aufbaut (BGHZ 89, 226, 231).
  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 175/17

    Zugewinnausgleichsverfahren: Geltendmachung des Auskunftsanspruchs zum Zwecke der

    Deshalb kann die Auskunft nicht mehr verlangt werden, wenn sie weder zur Verfolgung eines eigenen noch zur Ermittlung eines Gegenanspruchs auf Zugewinnausgleich dienen kann, etwa weil der Zugewinnausgleich vertraglich wirksam ausgeschlossen oder auf einen bestimmten Betrag festgesetzt worden ist (OLG Naumburg FamRZ 2014, 944; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 181, 182; vgl. auch Hoppenz Familiensachen 9. Aufl. § 1379 BGB Rn. 5; BeckOK BGB/Cziupka [Stand: 15. Juni 2017] § 1379 Rn. 14).
  • BGH, 07.09.2005 - XII ZR 209/02

    Berücksichtigung eines Leibrentenversprechens

    Sie bedarf, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - erst nach Beendigung des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft (5. Mai 1999, § 1388 BGB) getroffen wird, keiner Form; § 1378 Abs. 3 Satz 2 BGB findet auf sie keine Anwendung (OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 181, 182; MünchKomm/Koch aaO § 1578 Rdn. 21).
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