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   OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88   

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https://dejure.org/1989,4131
OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88 (https://dejure.org/1989,4131)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.01.1989 - 2 Wx 39/88 (https://dejure.org/1989,4131)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Januar 1989 - 2 Wx 39/88 (https://dejure.org/1989,4131)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 454
  • FamRZ 1989, 435
  • Rpfleger 1989, 189
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 166/81

    Stellung und Aufgaben eines Nachlasspflegers - Sicherung und Verwaltung des

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88
    Der Nachlaßpfleger vertritt den unbekannten Erben (vgl. BGH NJW 1981, 2299 ; 2300; BGH NJW 1983, 226).

    Etwas anderes gilt indes dann, wenn - wie hier lediglich zwei Erbprätendenten über die Erbberechtigung hinsichtlich eines Erbanteils streiten (vgl. RGZ 106, 46, 47; BGH NJW 1983, 226, 227).

  • RG, 27.11.1922 - IV 750/21

    Passivlegitimation des Nachlaßpflegers

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88
    Etwas anderes gilt indes dann, wenn - wie hier lediglich zwei Erbprätendenten über die Erbberechtigung hinsichtlich eines Erbanteils streiten (vgl. RGZ 106, 46, 47; BGH NJW 1983, 226, 227).
  • BGH, 22.01.1981 - IVa ZR 97/80

    Setzt Rücktritt vom Erbvertrag Abmahnung voraus?

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88
    Der Nachlaßpfleger vertritt den unbekannten Erben (vgl. BGH NJW 1981, 2299 ; 2300; BGH NJW 1983, 226).
  • OLG Köln, 09.05.1988 - 2 W 65/88

    Möglichkeit einer Nachholung der Unterschrift unter einen Gerichtsbeschluss mit

    Auszug aus OLG Köln, 04.01.1989 - 2 Wx 39/88
    Die Verfügung des Richters vom 8. April 1988 ist nicht wirksam geworden, weil sie nicht unterzeichnet, sondern nur paraphiert (vgl. Senat, NJW 1988, 2805) und weil sie den Beteiligten nicht bekannt gegeben worden ist, § 16 Abs. 1 FGG.
  • OLG Frankfurt, 27.10.2015 - 20 W 244/15

    Nachlasspflegschaft bei Mehrheit von Erben

    Sind nur einzelne Erben unbekannt, kann nicht etwa eine Gesamtpflegschaft angeordnet werden, sondern nur eine Teilpflegschaft für diesen unbekannten Erben, wenn die Voraussetzungen im Übrigen insoweit vorliegen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FamRZ 2015, 80; OLG Hamm, Beschluss vom 30.07.2014, I - 10 W 112/14; OLG Köln FamRZ 1989, 435, je zitiert nach juris; vgl. dazu auch Zimmermann, a.a.O., Rz. 66 ff. m. w. N.; Palandt/Weidlich, BGB, 74. Aufl., § 1960 Rz. 1, 4; Staudinger/Marotzke, BGB, Neub. 2008, § 1960 Rz. 15).
  • OLG Schleswig, 06.06.2014 - 3 Wx 27/14

    Voraussetzungen für die Nachlasspflegerbestellung: Anforderungen an die

    Indes reicht insoweit nicht allein aus, dass in das Erbe auch eine Hausimmobilie gefallen ist (OLG Köln FamRZ 1989, 435 f; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 895 ff bei juris Rn. 50 f; Marotzke in Staudinger, a.a.O., § 1960 Rn. 15, Zimmermann, a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 29.11.2016 - 6 U 2145/15

    Anspruch auf Schadensersatz gegen unbekannte Erben bei bestehender

    Auch der Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 04.01.1989 (2 Wx 39/88) betraf die - dort ebenfalls im Nachlassverfahren - zu klärende Frage, ob eine Beschränkung der Nachlasspflegschaft auf den Erbteil, dessen Erbe ungewiss ist, veranlasst sein kann.
  • OLG Köln, 15.10.2010 - 2 Wx 156/10

    Feststellung der Erbfolge durch das Grundbuchamt bei Anordnung einer

    Unbekannt ist - abgesehen von dem hier nicht gegebenen Fall des Streites mehrerer bekannter Erben über die Gültigkeit einer testamentarischen Anordnung (vgl. Senat, FamRZ 1989, 435 m.w.N.) - ein Erbe nur, wenn über seine Person Unklarheit herrscht.

    Eine Ausdehnung der Nachlasspflegschaft auch auf den Erbanteil des oder der bekannten Erben bedarf es nicht (Senat, FamRZ 1989, 435 = NJW-RR 1989, 454).

  • OLG Frankfurt, 23.11.2004 - 20 W 91/04

    Anordnung und Aufrechterhaltung von Nachlasspflegschaft: Überzeugungsbildung des

    Wenn gegen seine Entscheidung Beschwerde erhoben wird, tritt an die Stelle der Beurteilung des Nachlassgerichts die tatrichterliche Prüfung der Beschwerdekammer (vgl. OLG Köln FamRZ 1989, 547; FamRZ 1989, 435; Kammergericht ZEV 1998, 260; BayObLG FamRZ 1996, 308; Damrau/Boecken, Erbrecht Handkommentar, § 1960 Rz. 8; Staudinger/Marotzke, BGB, Stand September 1999, § 1960 Rz. 9; MünchKomm/Leipold, BGB, 4. Aufl., § 1960 Rz. 9, jeweils m. w. N.).

    Bei der Frage, ob der Erbe bekannt ist, ist allerdings nicht erst letzte Gewissheit erforderlich, sondern es ist schon eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass eine bestimmte Person Erbe geworden ist, ausreichend, um den Erben als im Sinne von § 1960 BGB bekannt anzusehen (OLG Köln FamRZ 1989, 435; Kammergericht ZEV 1998, 260; Palandt/Edenhofer, a.a.O., § 1960 Rz. 8; MünchKomm/Leipold, a.a.O., § 1960 Rz. 10; Staudinger/Marotzke, a.a.O., § 1960 Rz. 10, jeweils m. w. N.).

  • OLG Karlsruhe, 02.05.2003 - 14 Wx 3/03

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Anordnung einer Nachlasspflegschaft:

    (1) Im Sinne von § 1960 BGB "unbekannt" ist der Erbe dann, wenn nicht mit zumindest hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, wer Erbe ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 1989, S. 435 f.; Leipold, in: Münchener Kommentar BGB, 3. Aufl. 1997, Rn. 12 zu § 1960).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 3 Wx 218/09

    Gewährung rechtlichen Gehörs zugunsten der unbekannten Nacherben

    Dabei ist das Interesse des endgültigen Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses, aber auch der Erblasserwille maßgebend (OLG Köln NJW-RR 1989, 454; LG Stuttgart ZEV 2009, 396).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2012 - 3 Wx 141/12

    Anordnung der Nachlasspflegschaft trotz testamentarisch angeordneter

    Maßgeblich ist das Interesse des endgültigen Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses, aber auch der Erblasserwille (OLG Köln NJW-RR 1989, 454; LG Stuttgart ZEV 2009, 396; Siemann/Höger, a.a.O.; Leipold in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2010 Rn 18).
  • LG Stuttgart, 17.07.2009 - 1 T 61/09

    Bestehen eines für die Anordnung der Nachlasspflegschaft erforderlichen

    Dabei ist das Interesse des endgültigen Erben an der Sicherung und Erhaltung des Nachlasses, aber auch der Erblasserwille maßgebend (OLG Köln NJW-RR 1989, 454 [OLG Köln 04.01.1989 - 2 Wx 39/88] ).
  • BayObLG, 05.03.1990 - BReg. 1a Z 17/90

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft; Wirkungen von Zweifeln

    Dem Nachlaß- und dem Beschwerdegericht unbekannt ist der Erbe auch dann, wenn mehrere Personen als Erben in Betracht kommen und sich der Tatrichter nicht ohne umfangreiche Ermittlungen davon überzeugen kann, wer von ihnen der wahre Erbe ist (BayObLGZ 1960, 405/406, OLG Köln FamRZ 1989, 435/436, jeweils m.w.Nachw.).
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