Rechtsprechung
BGH, 07.06.1989 - IVb ZR 51/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterhalt - Studienfinanzierung - Hochschulreife - Hochschulstudium - Finanzierung der Ausbildung - Finanzierung des Studiums
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BAföG § 37; BGB § 1610 Abs. 2
Finanzierung eines Hochschulstudiums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
§ 1610 BGB; § 37 BAföG
Berufsausbildung; Finanzierung eines Hochschulstudiums im Anschluß an praktische Ausbildung
Papierfundstellen
- BGHZ 107, 376
- NJW 1989, 2253
- NJW-RR 1989, 1156 (Ls.)
- MDR 1989, 802
- FamRZ 1989, 853
- Rpfleger 1989, 506
- JR 1990, 280
Wird zitiert von ... (82)
- BGH, 03.05.2017 - XII ZB 415/16
Grenzen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt
Zum Ausbildungsunterhalt in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen - hier: anästhesietechnische Assistentin - Medizinstudium (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. März 2017, XII ZB 192/16, NJW 2017, 1478; Senatsurteile vom 17. Mai 2006, XII ZR 54/04, FamRZ 2006, 1100 und vom 7. Juni 1989, IVb ZR 51/88, BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853).Es reicht jedoch aus, dass der Studienentschluss nicht bei Ausbildungsbeginn, sondern erst nach Beendigung der Lehre gefasst wird (…Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 192/16 - juris Rn. 12 mwN; Senatsurteile vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 mwN und BGHZ 107, 376, 381 ff. = FamRZ 1989, 853, 854 f.).
Die Zumutbarkeitsprüfung gewinnt in den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen besonderes Gewicht, weil die Eltern durch diesen Ausbildungsweg in ihren wirtschaftlichen Belangen stärker, insbesondere wesentlich längerfristig, betroffen sein können als bei einer herkömmlichen Ausbildung (vgl. dazu Senatsurteil BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853, 855).
Auch sonst kann sich aus den Verhältnissen der Eltern wie ihrem Alter oder ihrer Lebensplanung ein zu berücksichtigendes Interesse an einer Entlastung von der Unterhaltspflicht ergeben (Senatsurteil BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853, 855).
Die zwischen der praktisch-beruflichen Ausbildung und dem Studienbeginn vergangene Zeit ist auf zwangsläufige, dem Kind nicht anzulastende Umstände zurückzuführen (vgl. Senatsurteile vom 23. Mai 2001 - XII ZR 148/99 - FamRZ 2001, 1601, 1602 und BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853, 855).
- BGH, 17.05.2006 - XII ZR 54/04
Umfang des Anspruchs von Kindern auf Ausbildungsunterhalt
Er hat es jedoch genügen lassen, dass der Studienabschluss nicht von vornherein, sondern erst nach Beendigung der Lehre gefasst wird, weil es gerade der Eigenart des vom herkömmlichen Bild abweichenden Ausbildungsverhaltens entspricht, dass sich der Abiturient bei Aufnahme der praktischen Ausbildung vielfach noch nicht über ein anschließendes Studium schlüssig ist (Senatsurteile BGHZ 107, 376, 381 ff. = FamRZ 1989, 853, 854 f. und vom 23. Mai 2001 - XII ZR 148/99 - FamRZ 2001, 1601 f.). - BGH, 08.03.2017 - XII ZB 192/16
Kindesunterhalt: Ausbildungsunterhalt in den sogenannten …
Zum Ausbildungsunterhalt in den so genannten Abitur-Lehre-Studium-Fällen (hier: Banklehre - Lehramtsstudium; im Anschluss an Senatsurteile vom 17. Mai 2006, XII ZR 54/04, FamRZ 2006, 1100 und vom 7. Juni 1989, IVb ZR 51/88, BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853).Es reicht jedoch aus, dass der Studienentschluss nicht von vornherein, sondern erst nach Beendigung der Lehre gefasst wird, weil es gerade der Eigenart des vom herkömmlichen Bild abweichenden Ausbildungsverhaltens entspricht, dass sich der Abiturient bei Aufnahme der praktischen Ausbildung vielfach noch nicht über ein anschließendes Studium schlüssig ist (Senatsurteile vom 17. Mai 2006 - XII ZR 54/04 - FamRZ 2006, 1100, 1101 mwN und BGHZ 107, 376, 381 ff. = FamRZ 1989, 853, 854 f.).
Bejaht hat der Senat einen derartigen engen sachlichen Zusammenhang etwa zwischen Bauzeichnerlehre und Architekturstudium (BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853, 855), landwirtschaftlicher Lehre und Studium der Agrarwirtschaft (Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 83/88 - FamRZ 1990, 149) oder Banklehre und Jurastudium (Senatsurteil vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 174/90 - FamRZ 1992, 170, 171).
Insoweit ist ausreichend, wenn praktische Ausbildung und Studium so zusammenhängen, dass das eine für das andere eine fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung bedeutet oder dass die praktische Ausbildung eine sinnvolle und nützliche Vorbereitung auf das Studium darstellt (vgl. etwa Senatsurteile BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853, 855; vom 23. Oktober 1991 - XII ZR 174/90 - FamRZ 1992, 170, 171 und vom 23. Mai 2001 - XII ZR 148/99 - FamRZ 2001, 1601, 1602).
Sollte das Oberlandesgericht danach einen engen sachlichen Zusammenhang bejahen, wird es den von den Beteiligten im Rechtsbeschwerdeverfahren angesprochenen Fragen nachzugehen haben, ob und inwieweit der Antragsgegner im fraglichen Zeitraum leistungsfähig war und ihm die Unterhaltspflicht wirtschaftlich zumutbar ist (vgl. zu Letzterem etwa Senatsurteil BGHZ 107, 376 = FamRZ 1989, 853, 855).
- BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96
Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten
Übt er im Anschluß an die Lehre den erlernten Beruf aus, obwohl er mit dem Studium beginnen könnte, wird der erforderliche zeitliche Zusammenhang aufgehoben (Senat BGHZ 107, 376, 382; Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVb ZR 83/88 - FamRZ 1990, 149, 150). - OLG Celle, 06.10.2011 - 10 WF 300/11
Ausbildungsunterhalt: Freiwilliges soziales Jahr als Ausbildungsschritt
Dies hat der BGH z. B. für die aufeinander bezogenen Ausbildungsschritte Lehre-Abitur-Studium bejaht (BGHZ 107, 376; FamRZ 2001, 1601). - OLG Frankfurt, 28.07.2016 - 5 UF 370/15
Kein Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes für Studium nach abgeschlossener …
Eine Ausnahme besteht aber insoweit, als eine weitere Ausbildung sich im Einzelfall als eine bloße Weiterbildung darstellen kann, wenn die Weiterbildung von vornherein angestrebt war oder wenn erst während der ersten Ausbildung eine besondere Begabung des Kindes offenbar wurde (BGH FamRZ 1977, 629; FamRZ 1989, 853).Soweit der Ausbildungsweg Abitur-Lehre-Studium dadurch unterbrochen worden ist, dass nach Abschluss der Lehre für einen begrenzten Zeitraum von dem volljährigen Kind in dem erlernten Beruf gearbeitet worden ist, steht dies der Annahme des zusätzlich erforderlichen zeitlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten jedenfalls dann nicht entgegen, wenn dies nicht auf Umstände zurückzuführen ist, die das Kind zu vertreten hat und die Berufstätigkeit nur die Zeit bis zum Studium überbrücken soll (BGH FamRZ 1989, 853; OLG Hamm MDR 2012, 920).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvL 50/92
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
Zudem sei die betroffene Gruppe relativ klein, da seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 1989 (BGHZ 107, 376) Eltern unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kosten eines Hochschulstudiums, welches auf eine Lehre folge, zu tragen hätten.Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur elterlichen Unterhaltspflicht bei einer mit der Erstausbildung fachlich und zeitlich im Zusammenhang stehenden Zweitausbildung (Urteil vom 7. Juni 1989, a.a.O.) wurde zwar die Gruppe der von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BAföG 1979 begünstigten Personen kleiner.
- BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93
Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule …
Ferner kommt eine weitergehende Unterhaltspflicht in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vornherein angestrebt war oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (BGHZ 69, 190 f, 194 = FamRZ 1977, 629; Senatsurteile vom 24. September 1980 - IVb ZR 506/80 = FamRZ 1980, 1115; vom 6. Februar 1991 - XII ZR 56/90 = FamRZ 1991, 931; weitere Nachweise in BGHZ 107, 376, 380 = FamRZ 1989, 853, 854). - BGH, 23.10.1991 - XII ZR 174/90
Keine angemessene Vorbildung zum Beruf bei zweijährigem Wehrdienst eines …
Zwischen dem Studium der Rechtswissenschaften und einer vorausgegangenen Banklehre besteht ein enger sachlicher Zusammenhang i. S. der durch das Urteil BGHZ 107, 376 = NJW 1989, 2253 = LM § 1610 BGB Nr. 18 begründeten Senatsrechtsprechung.Hiernach hat der Senat zunächst in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Eltern, die ihrem Kind eine Berufsausbildung haben zukommen lassen, welche dessen Begabung und Fähigkeiten, Leistungswillen und beachtenswerten Neigungen entspricht, ohne Rücksicht auf die Höhe der Kosten, die sie für die Ausbildung haben aufwenden müssen, ihrer Unterhaltspflicht grundsätzlich in ausreichendem Maße nachgekommen und deshalb nicht verpflichtet sind, Kosten einer weiteren Ausbildung zu tragen (s. die Nachweise in BGHZ 107, 376, 379 f.).
Für diese Beurteilung hat es sich auf die bereits genannte Senatsentscheidung BGHZ 107, 376 (= NJW 1989, 2253 = FamRZ 1989, 853 = BGHR BGB § 1610 Abs. 2 Studium 2) berufen, wonach der Unterhalt eines Kindes, das nach Erlangung der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat, auch die Kosten eines Hochschulstudiums umfaßt, wenn dieses mit den vorausgegangenen Ausbildungsabschnitten in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang steht und die Finanzierung des Ausbildungsweges den Eltern wirtschaftlich zumutbar ist.
a) Die Erwägungen der Revision wie auch vereinzelt im Schrifttum geäußerte Bedenken (…D. Schwab, Festschrift für Gerd Jauch, 1990, S. 201, 210 ff.) veranlassen den Senat auch bei erneuter Überprüfung nicht, die Grundsätze der Entscheidung BGHZ 107, 376 zur elterlichen Unterhaltspflicht in den Fällen Abitur-Lehre-Studium aufzugeben.
c) Soweit die Revision unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 10. Oktober 1990 - XII ZR 111/89 - BGHR BGB § 1610 Abs. 2 Studium 4 = FamRZ 1991, 320 eine rechtzeitige Bekanntgabe der Absicht zu studieren vermißt, stellt sie eine Anforderung, die für die sog. Abitur-Lehre-Studium-Fälle nicht gilt (BGHZ 107, 376, 382).
Sie gehen von zutreffenden rechtlichen Erwägungen aus und genügen den Anforderungen, die insoweit nach der Rechtsprechung des Senats an die tatrichterliche Zumutbarkeitsprüfung zu stellen sind (BGHZ 107, 376, 382 bis 384).
Vielmehr reicht es in den sog. Abitur-Lehre-Studium-Fällen aus, daß der Unterhaltsberechtigte seine Entscheidung sukzessive mit dem Erreichen der jeweiligen Ausbildungsstufe trifft und den Entschluß zur Weiterführung der Ausbildung durch ein Studium erst nach der Beendigung der praktischen Ausbildung faßt (BGHZ 107, 376, 382).
- BGH, 23.05.2001 - XII ZR 148/99
Ausbildungsunterhalt für ein Studium nach Abschluss einer Ausbildung zur …
Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nur unter besonderen Umständen angenommen worden - etwa wenn sich nachträglich herausstellt, daß die erste Ausbildung auf einer deutlichen Fehleinschätzung der Begabung des Kindes beruhte, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße Weiterbildung anzusehen ist und die Weiterbildung von vornherein angestrebt war oder wenn während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung des Kindes deutlich wurde (BGHZ 69, 190 = FamRZ 1977, 629; BGHZ 107, 376, 379 ff. = FamRZ 1989, 853, 854).b) Für die Fälle, in denen das Kind nach Erlangung der Hochschulreife zunächst eine praktische Ausbildung durchlaufen hat und es sodann darum geht, ob die Eltern ein sich hieran anschließendes Hochschulstudium zu finanzieren haben, hat der Senat diese Grundsätze modifiziert (BGHZ 107, 376, 379 ff. = FamRZ 1989, 853, 854 ff.; seither st.Rspr.).
Praktische Ausbildung und Studium müssen, wenn sie - wie hier - nicht ohnehin derselben Berufssparte angehören, so aufeinander bezogen sein, daß das eine für das andere eine fachliche Ergänzung, Weiterführung oder Vertiefung bedeutet oder daß die praktische Ausbildung eine sinnvolle Vorbereitung auf das Studium darstellt (BGHZ 107, 376, 382 = FamRZ 1989, 853, 855).
- BGH, 12.05.1993 - XII ZR 18/92
Kein Zusammenhang zwischen Lehre zum Industriekaufmann und Studium des …
- BGH, 10.10.1990 - XII ZR 111/89
Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93
Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung - …
- OLG Bremen, 19.10.2021 - 4 UF 59/21
Kindesunterhalt: Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei den sogenannten …
- OLG Stuttgart, 16.07.1996 - 15 WF 271/96
Anspruch eines Kindes auf Unterhalt zur Weiterbildung zum Handwerksmeister
- OLG Bremen, 17.05.1995 - 5 UF 31/95
Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Erbringung von Unterhaltsleistungen; …
- AG Siegen, 21.07.2011 - 15 F 757/11
Kindesunterhalt, Studium, Ausbildung als angemessene Vorbildung
- OLG Karlsruhe, 14.09.2000 - 2 UF 7/00
Ausbildungsunterhalt - Unterhaltsanspruch für zweite Ausbildung - …
- OLG Brandenburg, 27.06.2007 - 9 WF 88/07
Ausbildungsunterhalt: Notwendiger zeitlicher Zusammenhang zwischen Abitur und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.1993 - 16 A 826/92
Ausbildungsförderung
- BGH, 20.05.1992 - XII ZR 131/91
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt für ein Hochschulstudium
- BVerwG, 06.04.2006 - 5 C 9.05
Abstammung; Ausländer; Diskriminierung; Erklärungserwerb; Erwerb; …
- BVerwG, 18.12.1990 - 5 ER 625.90
Gewährung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - …
- BGH, 27.09.1989 - IVb ZR 83/88
Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt bei Verzögerung der …
- BGH, 15.06.1994 - XII ZR 38/93
Rechtsnatur einer Klage auf Unterhalt nach Vereinbarung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.1990 - 7 S 894/90
Bei Möglichkeit der Vorausleistung gem BAföG § 36 kein Anordnungsgrund für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 2417/93
Vermutungsregel; Gewährung einer Mietbeihilfe
- BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 35.95
Ausbildungsförderungsrecht - Regelungsgegenstand des § 36 Abs. 1 S. 2 BAföG , …
- OVG Hamburg, 08.02.2016 - 3 Nc 207/15
Zur Prozesskostenvorschusspflicht der Eltern für Kosten eines Rechtsstreits um …
- OLG Stuttgart, 29.05.1991 - 15 UF 57/91
Kindesunterhalt - Anspruch auf Ausbildungsunterhalt für Lehre und nachfolgendes …
- OLG Bremen, 13.04.1994 - 1 U 149/93
Vornahme eines Parteiwechsels von der Deutsche Volksunion e. V. auf die …
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 58.92
Vereinbarkeit der Anrechnung von Elterneinkommen auf den Bedarf an …
- OLG Köln, 29.11.1993 - 27 WF 118/93
Unterhaltspflicht für weitere Ausbildung - Unterhalt, volljähriges Kind, weitere …
- BGH, 12.06.1991 - XII ZR 163/90
Umfang des Anspruchs auf Ausbildungsunterhalt; Aufnahme eines Medizinstudiums …
- BVerwG, 06.07.2006 - 5 C 5.05
Abstammung; Ausländer; Diskriminierung; Erklärungserwerb; Erwerb; …
- OLG Schleswig, 14.04.2000 - 10 UF 146/99
Ausbildungsunterhalt für fachliche Ergänzung einer Fotografenausbildung
- OLG Saarbrücken, 29.01.1998 - 6 UF 84/97
- BVerwG, 03.07.1990 - 5 B 53.90
Qualifizierung des Ausbildungsweges Lehre-Fachabitur bzw. fachgebundene …
- VGH Hessen, 06.02.1990 - 9 UE 2323/88
Zur elternunabhängigen Ausbildungsförderung nach abgeschlossener Lehre
- OLG Brandenburg, 10.07.2007 - 10 UF 51/07
Ausbildungsunterhalt: Unterhaltsanspruch bei Abbruch eines Studiums, anschließend …
- AG Weilburg, 13.06.1997 - 24 F 821/96
Anspruch auf Abänderung eines gerichtlichen Vergleichs über Unterhaltszahlungen; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.1990 - 7 S 2375/89
Ausbildungsförderung: elternunabhängige Förderung; Erfüllung der …
- VGH Baden-Württemberg, 02.04.1990 - 7 S 165/90
Ausbildungsförderung: Elternunabhängige Förderung; Abitur-Lehre-Studium
- VG Mainz, 06.02.2014 - 1 K 1489/13
Elternunabhängige Studienförderung - Unterhaltsanspruch für Masterstudiengang
- BVerwG, 10.01.1990 - 5 B 142.89
Verpflichtung der Eltern zur Finanzierung einer zweiten Ausbildung - Kein Indiz …
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.1996 - 7 S 389/96
Nachweis des Elterneinkommens - Auskunftsverweigerung der Eltern - Folge der …
- BVerwG, 20.12.1990 - 5 B 98.89
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Verwaltungsverfahrensrecht - …
- OLG Bamberg, 14.11.1996 - 2 UF 128/96
Klage des Sohnes gegen seinen Vater auf Zahlung von Unterhalt wegen Aufnahme …
- BVerwG, 14.08.1989 - 5 B 76.89
Ausbildungsförderung - Elternunabhängigkeit - Zweitausbildung - …
- OLG Hamm, 26.03.2012 - 3 WF 114/11
Unterhaltspflicht der Eltern für die Nachholung der Fachoberschulreife und ein …
- BVerwG, 14.11.1996 - 5 C 36.95
Ausbildungsförderung im Wege der Vorausleistung - Rechtmäßigkeit einer Ablehnung …
- OLG Bamberg, 05.08.1993 - 2 UF 47/93
Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Kindes; Anspruch auf Unterhalt mit Blick auf …
- OLG Koblenz, 28.07.1994 - 11 UF 166/94
Informatikstudium als Weiterbildung oder Zweitausbildung nach Absolvierung einer …
- OLG Frankfurt, 21.01.1993 - 1 UF 146/92
Unterhaltsanspruch gegen die Eltern bei Zweitstudium infolge Berufswechsel aus …
- BVerwG, 29.01.1991 - 5 B 132.89
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf …
- BVerwG, 04.01.1993 - 11 B 61.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.1992 - 6 S 2911/91
Sozialhilfe - Inanspruchnahme unterhaltspflichtiger Eltern
- BVerwG, 20.12.1990 - 5 ER 650.89
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung …
- VGH Hessen, 11.06.1996 - 9 UE 1985/95
Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Erfüllung der Unterhaltspflicht - …
- BVerwG, 29.01.1992 - 5 B 9.92
Elterliche Unterhaltspflicht - Anspruch eines Kindes auf Ausbildung - Darlegung …
- OLG Koblenz, 07.08.1990 - 11 WF 655/90
Anspruch auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt im Fall eines sogenannten …
- VGH Hessen, 28.04.1992 - 9 UE 4497/88
Elternunabhängige Förderung bei sogenannten Mittlere …
- OVG Niedersachsen, 04.07.1991 - 10 L 5218/91
Ausbildungsförderung für Studierende aus anderen Mitgliedstaaten; Zusammenhand …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1990 - 16 A 75/89
Finanzierung eines Hochschulstudiums; Verpflichtung zur Finanzierung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.1989 - 7 S 547/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.1989 - 16 A 2726/86
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2016 - L 3 U 6/15
- AG Obernburg, 29.12.2008 - 1 F 669/08
Ausbildungsunterhalt: Dolmetscherausbildung im Anschluss an die Ausbildung zur …
- OLG Brandenburg, 15.10.1996 - 10 WF 103/96
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Abänderungsklage; Voraussetzungen für …
- OVG Niedersachsen, 18.01.1994 - 10 L 313/92
Ausbildungsförderung
- OVG Schleswig-Holstein, 30.10.1991 - 5 L 308/91
Realschulabschluß; Fachhochschulreife; Elternunabhängige Förderung; …
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.1989 - 7 S 39/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Erfüllung der Unterhaltspflicht
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.1989 - 7 S 548/89
Ablehnung elternunabhängiger Ausbildungsförderung
- OVG Niedersachsen, 15.10.1998 - 10 L 3025/96
BAföG; Vorbehaltsauflösung
- OLG Nürnberg, 26.04.1994 - 10 WF 1026/94
Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes für eine Weiterbildung nach Abschluß …
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.1993 - 12 E 12122/92
- OVG Schleswig-Holstein, 25.08.1993 - 5 L 129/92
- OVG Berlin, 16.01.1990 - 6 S 122.89
Einstweilige Anordnung; Nachzahlung von Ausbildungsförderung; Anspruch auf …
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.1989 - 7 S 865/89
Elternunabhängige Ausbildungsförderung - Erfüllung der Unterhaltspflicht
- OLG München, 07.06.1989 - 12 UF 640/89
- AG Langenfeld, 10.11.2005 - 9 F 61/05
- OVG Hamburg, 28.02.1990 - Bf V 19/89
BAföG; Studiumsförderung; Finanzierung des Hochschulstudiums; Zweitstudium