Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 20.03.1990 - 2 UF 49/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,3835
OLG Bamberg, 20.03.1990 - 2 UF 49/90 (https://dejure.org/1990,3835)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20.03.1990 - 2 UF 49/90 (https://dejure.org/1990,3835)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 20. März 1990 - 2 UF 49/90 (https://dejure.org/1990,3835)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,3835) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befristete Beschwerde der deutschen Mutter gegen die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts eine Sorgerechtsentscheidung dänischer Gerichte zu ihren Gunsten abzuändern; Internationale Zuständigkeit des deutschen Gerichts aufgrund des Minderjähigenschutzabkommens (MSA); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 774
  • FamRZ 1990, 1135
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13

    Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des

    § 1696 BGB eröffnet eine materiellrechtliche Änderungsbefugnis rechtskräftiger Sorgerechtsentscheidungen, deren Zweck nicht die nochmalige Überprüfung der getroffenen rechtskräftigen Regelung, sondern deren Anpassung an eine Änderung der für die ursprüngliche Entscheidung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse ist (OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135).
  • OLG Frankfurt, 17.09.2018 - 4 UF 62/18

    Endenscheidung über Billigung eines Vergleichs nach § 156 Abs. 2 FamFG

    Zweck der Änderungsbefugnis ist daher nicht die erneute Überprüfung der Grundlagen der ursprünglichen Regelung, sondern die Anpassung der getroffenen Anordnungen an eine Änderung der für die ursprüngliche Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135-1137).
  • OLG Dresden, 29.08.2002 - 10 UF 229/02

    Bedeutung der Geschwisterbindung bei Regelung der elterlichen Sorge

    In der Erkenntnis, dass es dem Wohl der Kinder nach Trennung der Eltern dient, dass der unmittelbare Kontakt zum anderen Elternteil - wenn auch möglicherweise zeitlich reduziert - erhalten bleibt, wird in der Regel dem Umstand besondere Bedeutung beigemessen, ob der potentiell sorgeberechtigte Elternteil vorbehaltslos bereit ist, den persönlichen Umgang der Kinder mit dem anderen Elternteil zuzulassen und das Kind - wenn nötig - hierzu zu motivieren oder nicht (OLG Celle FamRZ 1994, 924 ; OLG München FamRZ 1991, 1343 ; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ; OLG Hamburg FamRZ 1985, 1284 , OLG Koblenz FamRZ 1978, 201; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 573 ; Beschluss des Senats vom 9. August 2001 - 10 UF 0131/01 - Johannsen/Henrich/Jaeger, Eherecht, 3. Aufl., § 1671 Rdnr.61).
  • AG Potsdam, 04.06.2010 - 43 F 106/09

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind wird auf die Mutter übertragen bei

    Die Abänderung kommt nur in Betracht, wenn Tatsachen geltend gemacht werden, die nach Erlass der abzuändernden Entscheidung eingetreten oder bekannt geworden sind (OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ).

    Die Vorteile einer Korrekturregelung müssen die Gesichtspunkte, die für eine bestehende Regelung maßgeblich waren sowie die mit der Änderung verbundenen Nachteile deutlich überwiegen (Palandt, a.a.O., Rn. 15; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ).

    Die Vorteile einer Korrekturregelung zugunsten des Vaters müssten im Vergleich zu der bestehenden Regelung des Lebensmittelpunktes deutlich überwiegen (Palandt, a.a.O., Rn. 15; OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135 ).

  • OLG Karlsruhe, 05.11.2013 - 5 UF 27/13

    Umgangsrecht: Vereinbarkeit eines Wechselbetreuungsmodells mit dem Kindeswohl bei

    Die für die Abänderung maßgeblichen Gründe müssen die mit der Änderung verbundenen Nachteile deutlich überwiegen (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135; OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1605; Palandt/Götz, BGB, 72. Auflage 2013, § 1696 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 20.07.2011 - 4 UF 151/10

    Sorgerecht: Zu den Voraussetzungen des § 1696 BGB

    Zweck der Änderungsbefugnis ist dabei nicht die nochmalige Überprüfung der Grundlagen der ursprünglichen sorgerechtlichen Regelung, sondern die Anpassung der getroffenen Anordnungen an eine Änderung der für die ursprüngliche Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135).
  • OLG Jena, 22.03.2004 - 1 UF 354/03

    Abänderung einer Sorgerechtsregelung, Abänderungsgründe, entwürdigende

    Die Umstände, die für die Erstregelung maßgebend gewesen waren, müssen sich somit erheblich geändert haben oder aber wichtige Umstände nachträglich bekannt geworden oder neu eingetreten sein (OLG Karlsruhe, FamRZ 1998, 940-941; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 1135, 1136; FA-FamR/ Oelkers, a.a.O., 4. Kap. Rdn. 439).
  • OLG Nürnberg, 15.10.2020 - 10 UF 651/20

    Gemeinsame elterliche Sorge: Anerkennung und Abänderung einer ägyptischen

    Die Änderungsbefugnis nach § 1696 BGB hat nicht die nochmalige Überprüfung der getroffenen rechtskräftigen Regelung zur elterlichen Sorge zum Zweck, sondern deren Anpassung an eine Änderung der für die ursprüngliche Entscheidung maßgebenden tatsächlichen Verhältnisse (OLG Bamberg FamRZ 1990, 1135).
  • OLG Frankfurt, 20.11.2017 - 4 UF 223/17

    Voraussetzungen für dauerhaften Ausschluss des Umgangsrechts

    Zweck der Änderungsbefugnis ist mithin nicht die nochmalige Überprüfung der Grundlagen der ursprünglichen Regelung, sondern die Anpassung der getroffenen Anordnungen an eine Änderung der für die ursprüngliche Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1990, 1135).
  • AG Siegburg, 10.11.2021 - 311 F 6/21
    Dagegen genügt eine bloße abweichende rechtliche Beurteilung nicht, da der abgeschlossene Fall nicht wieder aufgerollt werden soll (vgl. BGH NJW 1993, 126, 127f; OLG Bamberg NJW-RR 1990, 774f; OLG Karlsruhe FuR 1998, 270ff; OLG Köln FamRZ 1998, 1463; OLG Jena FamRZ 2005, 52; 2014, 953f; OLG Rostock FamRZ 2007, 1352; OLG Brandenburg NJW-RR 2010, 301; OLG München FamRZ 2011, 1804f; Döll , in: Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 1696 BGB Rn. 6).
  • AG Detmold, 13.06.2016 - 33 F 150/16

    Abänderung eines gerichtlich gebilligten Vergleichs zum Umgangsrecht

  • OLG Celle, 22.03.1996 - 21 WF 14/96

    Antrag auf Änderung und Erweiterung des Umgangsrechts; Antrag auf

  • OLG Stuttgart, 20.03.1996 - 17 UF 8/96

    Anwendbarkeit us-amerikanischen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht