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   BGH, 30.05.1990 - IV ZR 83/89   

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BGH, 30.05.1990 - IV ZR 83/89 (https://dejure.org/1990,2980)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1990 - IV ZR 83/89 (https://dejure.org/1990,2980)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1990 - IV ZR 83/89 (https://dejure.org/1990,2980)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit der Verfügung eines Vorerben über ein Gegenstände der Vorerbschaft - Einbeziehung von Gegenleistungen des durch teilweise unentgeltliche Verfügung Begünstigten - Reichweite der Unwirksamkeit bei Verfügungen i.R.d. § 2113 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2111 Abs. 1 Satz 1 § 2113 Abs. 2 § 2287
    Schutz des Nacherben gegen bestimmte Verfügungen des Vorerben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 1344
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.1987 - IVa ZR 273/85

    Verfügung des Vorerben über ein zur Erbschaft gehörendes Grundstück - Zahlungen

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 83/89
    Das Berufungsgericht hat das Senatsurteil vom 10. Oktober 1984 (IVa ZR 75/83 - NJW 1985, 382 = LM BGB § 2113 Nr. 22; bestätigt durch Urteil vom 3. Juni 1987 - IVa ZR 273/85 - unveröffentlicht) nicht berücksichtigt.

    Herausgabe und Umschreibungsbewilligung haben die Kläger daher gegebenenfalls von vornherein nur in der Weise zu beanspruchen, daß die Gegenleistungen des Beklagten an diesen Zug um Zug zurückerstattet werden; der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Beklagten bedarf es insoweit nicht (Senatsurteil vom 3. Juni 1987 aaO).

  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 83/89
    Das Berufungsgericht hat das Senatsurteil vom 10. Oktober 1984 (IVa ZR 75/83 - NJW 1985, 382 = LM BGB § 2113 Nr. 22; bestätigt durch Urteil vom 3. Juni 1987 - IVa ZR 273/85 - unveröffentlicht) nicht berücksichtigt.
  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52

    Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 83/89
    Auch wenn diese Voraussetzung vorliegt, tritt die Unwirksamkeit nur in dem Maße ein, daß die von der Verfügung drohende Vereitelung oder Beeinträchtigung vermieden wird und das Recht des Nacherben ungeschmälert erhalten bleibt (BGHZ 7, 274, 279).
  • BGH, 08.11.1972 - IV ZR 123/70

    Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments - Einsetzung eines Vorerben und

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 83/89
    Verfügt der Vorerbe dagegen über sein eigenes, freies Vermögen und beeinträchtigt er dadurch seine eigenen, bindend eingesetzten Erben, dann sind diese nur im Rahmen des § 2287 BGB geschützt und genießen insoweit nicht auch den Schutz des § 2113 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 1972 - IV ZR 123/70 - WM 1973, 41, 42).
  • BGH, 16.03.1977 - IV ZR 182/75

    Gewährung eines lebenslänglichen Wohnrechts - Anspruch auf Schadensersatz -

    Auszug aus BGH, 30.05.1990 - IV ZR 83/89
    Dort ist im Anschluß an frühere höchstrichterliche Rechtsprechung (RG WarnR 1938, 91 Nr. 37; BGH, Urteil vom 16. März 1977 - IV ZR 182/75 - LM BGB § 2113 Nr. 15) entschieden, daß die Gegenleistungen des durch eine teilweise unentgeltliche Verfügung Begünstigten in die durch § 2113 Abs. 2 BGB gebotene Abwicklung einzubeziehen sind.
  • BGH, 27.01.2016 - XII ZR 33/15

    Eintritt eines am Prozess nicht beteiligten Miterben in die Parteistellung des

    Sie bezieht sich nach der zutreffenden allgemeinen Meinung allein auf Verfügungen im Rechtssinne, so dass ihr Verpflichtungsgeschäfte nicht unterfallen (BGHZ 52, 269 = NJW 1969, 2043, 2045; BGH Urteil vom 30. Mai 1990 - IV ZR 83/89 - FamRZ 1990, 1344, 1345 f.; BeckOK BGB/Litzenburger [Stand: 1. November 2015] § 2113 Rn. 10, 15; MünchKommBGB/Grunsky 6. Aufl. § 2113 Rn. 8, 24).
  • OLG München, 16.05.2018 - 20 U 2903/17

    Herausgabe eines Grundstücks an Nacherben

    Zwar weist die Berufung zutreffend darauf hin, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein Nacherbe die Herausgabe eines Grundstücks und Umschreibung von vornherein nur in der Weise zu beanspruchen hat, dass die Gegenleistungen des Käufers an diesen Zug um Zug zurückerstattet werden und es der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Beklagten insoweit nicht bedarf (BGH, Urteile vom 10. Oktober 1984, IVa ZR 75/83, juris Rn. 12 und vom 30. Mai 1990, IV ZR 83/89, juris Rn. 14).
  • LG Gießen, 14.03.2019 - 5 O 210/18

    Notarieller Schenkungsvertrag - Nichtigkeit

    Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 4.7.1990 (FamRZ 1990, 1344) mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Voraussetzungen Zuwendungen einer hochbetagten, kranken, jedoch geschäftsfähigen Person (in Form von Forderungsabtretungen, zinslosen Darlehen, Übertragung von Gegenständen und Vermögen) an eine andere Person, die die sittenwidrig sind.
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