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Rechtsprechung
   KG, 09.08.1989 - 18 UF 2689/89   

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KG, 09.08.1989 - 18 UF 2689/89 (https://dejure.org/1989,3750)
KG, Entscheidung vom 09.08.1989 - 18 UF 2689/89 (https://dejure.org/1989,3750)
KG, Entscheidung vom 09. August 1989 - 18 UF 2689/89 (https://dejure.org/1989,3750)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 183
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Überwiegend wird inzwischen allerdings vertreten, daß bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils nach unterhaltsrechtlichen Maßstäben zu prüfen ist, ob er den Prozeßkostenvorschuß ohne Gefährdung seines eigenen Selbstbehalts ratenweise leisten kann (OLG Dresden FamRZ 2002, 1412; OLG Köln FamRZ 2003, 102; OLG Naumburg Beschluß vom 2. Januar 2001 - 3 WF 156/00 - veröffentlicht bei Juris; OLG Nürnberg FamRZ 2001, 233; OLG München (1. Zivilsenat) OLGR München 1999, 321; OLG Zweibrücken FamRZ 1997, 757; OLG Koblenz FamRZ 1991, 346; KG FamRZ 1990, 183; OLG Bamberg JurBüro 1994, 45; OLG Celle (21. Zivilsenat) JurBüro 2002, 540; Schwab/ Borth Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Rdn. IV 78; Johannsen/Henrich/Thalmann § 115 ZPO Rdn. 67; Kühner in Scholz/Stein Teil K Rdn. 124).
  • BSG, 07.02.1994 - 9a RVg 4/92
    In einem Prozeß um den Vorschußanspruch gegen den Ehegatten hat er den Abweisungsantrag nicht für begründet erachtet, soweit er sich darauf stützte, daß nach dem Tabellenwert Prozeßkostenhilfe zu bewilligen wäre (FamRZ 1990, 183).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09

    Visum; Serbien; Ehegattennachzug; Prozesskostenhilfe; Bewilligung unter

    Auf die ohnehin nicht unumstrittene oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, wonach der unterhaltsberechtigte Ehegatte bei einem Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung nicht auf einen Prozesskostenvorschuss verwiesen werden darf, sondern ihm uneingeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt werden muss (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 12. November 1992, FamRZ 1993, 714; a.A. z.B. KG, Beschluss vom 9. August 1989, FamRZ 1990, 183) kommt es ebenso wenig an wie auf die Frage, ob der Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Prozesskostenvorschussanspruch des minderjährigen Kindes vom 4. August 2004 (NJW-RR 2004, 1662 f.) auf Unterhaltsansprüche von Ehegatten übertragbar ist.
  • OLG Brandenburg, 03.02.2003 - 9 WF 219/02

    Ratenzahlungspflicht bei Anspruch auf Prozesskostenvorschuss im Rahmen der

    Hat daher der Vorschusspflichtige Unterhaltspflichtige seinerseits Anspruch auf ratenweise Prozesskostenhilfegewährung, so ist dem Vorschussberechtigten seinerseits lediglich Prozesskostenhilfe unter Auferlegung der für den Unterhaltsverpflichteten maßgebende Raten zu bewilligen (OLG Köln, OLG-Report 2002, 77 und FamRZ 1999, 792, OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1302 f, OLG Zweibrücken, FamRZ 1997, 757 f., OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 875, OLG Celle, NdsRPfl 1995, 47, OVG Schleswig, SchlHA 1994, 127, OLG Koblenz, FamRZ 1991, 346, KG, FamRZ 1990, 183, Stein/Jonas-Bork, ZPO, 21. Aufl. 1993, § 115, Rn 142, Zimmermann, ZPO, 5. Aufl. 1998, § 115, Rn. 26, Johannsen/Henrich-Buttner, Eherecht, 3. Aufl. 1998, § 1361, Rn 27, Schwab/Borth, Handbuch des Scheidungsrechts, 4. Aufl. 2002 Kap IV, Rn 78, Kalthoener/Buttner/Niepmann, a. a. O. (bei Fn. 708)).
  • OLG Köln, 17.05.1994 - 25 WF 98/94

    Prozeßkostenhilfe und Prozeßkostenvorschußpflicht - PKH, Raten

    Auch das entspricht herrschender, vom Senat geteilter Meinung (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1984, 74, OLG München FamRZ 1987, 303; KG FamRZ 1990, 183; OLG Koblenz FamRZ 1991, 346; MK-ZPO-Wax, § 115 Rz. 49; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 114 Rz. 60; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe Rz. 371).
  • OLG Bamberg, 08.03.2000 - 2 WF 22/00

    Prozesskostenvorschuss des unterhaltsberechtigten Kindes

    Die wohl herrschende Meinung verneint dies (Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl., 115 Rdn. 70 m.N.; Palandt/Diederichsen, BGB , 58. Aufl., 9 1360 a Rdn. 15 m.N.; BSG, MDR 1994, 512 ; OLG München, FamRZ 1993, 714 ; OLG Karlsruhe, FamRZ i992, 77 m.N.; a.A.: KG, FamRZ 1990, 183 m.N.).
  • OLG München, 12.11.1992 - 12 WF 1066/92

    Leistungsfähigkeit für einen Prozeßkostenvorschuß

    Der gegenteiligen Auffassung (vgl. KG FamRZ 1990, 183 ; OLG Koblenz FamRZ 1991, 346 ) kann daher nicht gefolgt werden.
  • OLG Karlsruhe, 16.05.1991 - 16 WF 66/91

    Beschwerde gegen die Versagung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Ausschluss

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  • OLG Zweibrücken, 16.09.1996 - 5 WF 93/96

    Anspruch eines Ehegatten auf Prozeßkostenvorschuß

    Zwar wird nach überwiegender Auffassung ein Prozeßkostenvorschuß billigerweise dann nicht mehr geschuldet, wenn dem Verpflichteten, würde er den Prozeß selbst führen, Prozeßkostenhilfe bewilligt werden müßte, er also mit mehr als vier nach der Tabelle zu § 115 ZPO bemessenen, monatlichen Ratenbeträgen für die Prozesskosten belastet wäre (vgl. statt vieler in jüngster Zeit BSG, Rpfleger 1994, 304; OLG Celle, NdsRpfl. 1995, 47; OLG Oldenburg, NdsRpfl. 1994, 214; OLG München, FamRZ 1993, 714 ; anderer Ansicht KG, FamRZ 1990, 183 ).
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Rechtsprechung
   KG, 11.09.1989 - 18 UF 4906/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2684
KG, 11.09.1989 - 18 UF 4906/89 (https://dejure.org/1989,2684)
KG, Entscheidung vom 11.09.1989 - 18 UF 4906/89 (https://dejure.org/1989,2684)
KG, Entscheidung vom 11. September 1989 - 18 UF 4906/89 (https://dejure.org/1989,2684)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit; Wohnungszuweisung; Zuweisung; Wohnung; Verfahren; Scheidung; Anhängig; Einstweilige Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361 b

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 1032
  • FamRZ 1990, 183
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 17.04.1986 - 4 UF 64/86

    Hausrat; Wohnungseinrichtung; Zuwendung; Miteigentümer

    Auszug aus KG, 11.09.1989 - 18 UF 4906/89
    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtspr. und Literatur bleibt auch nach Anhängigwerden einer Ehesache das Rechtsschutzbedürfnis an der Durchführung eines selbständigen Hausratsverteilungsverfahrens [§ 1361 a BGB , § 18 a HausratsVO] bestehen (OLG Köln, FamRZ 1986, 703 ; OLG Zweibrücken, FamRZ 1988, [86]; .. Palandt/Diederichsen, BGB , 48. Aufl., § 1361 a Anm. 3).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.1995 - 2 UF 162/95

    Gerichtliche Zuständigkeit für auf einen Vergleich im Wohnungszuweisungsverfahren

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wird es zum Teil verneint, da in § 1361 b BGB die fehlende Einigung der Ehegatten als Regelungsvoraussetzung nicht genannt ist (vgl. OLG Köln, FamRZ 1987, 77; KG, FamRZ 1990, 183, 184; ebenso FamK-Rolland/Brudermüller, BGB § 1361 b , Rn. 41 zu einer außergerichtlichen Vereinbarung, die von einem Ehegatten nicht eingehalten wird; a.A.: Graba, NJW 1987, 1721, 1723, wonach durch die Bestimmung des § 1361 b BGB die Zuständigkeit des Familiengerichts für das Wohnungszuweisungsverfahren nach der HausratsVO lediglich zeitlich erweitert, nicht aber sachlich anders angeordnet werde).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 6 UF 36/01

    Entscheidung über die Benutzung einer Ehewohnung

    Diese Einigung ist durch den Auszug de s Antragsgegners aus der ehelichen Wohnung, welcher nach der eigenen Erklärung der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Familiengericht vom 21. Februar 2001 noch vor dieser mündlichen Verhandlung stattgefunden hat, vollzogen worden und steht damit dem Verfahren nach der Hausratsverordnung als Verfahrenshindernis entgegen (vgl. KG, FamRZ 1990, 183 ; OLG Köln, FamRZ 1987, 77 ).
  • BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 2674/95
    Dem Verlust ihrer Wohnung mit den damit verbundenen Lasten der Wohnungssuche, des Umzugs und der Veränderung der Lebensumstände steht auf seiten der Vermieterin lediglich die zeitliche Verzögerung der Räumung gegenüber, die aber durch den Verweis der Beschwerdeführerin auf das Verfahren nach der Hausratsverordnung, das neben dem Ehescheidungsverfahren zulässig ist (vgl. KG, FamRZ 1990, S. 183 m. w. N.), begrenzt wird, während materielle Einbußen durch die Verpflichtung der Beschwerdeführerin zur Zahlung des Mietzinses vermieden werden.
  • OLG Köln, 14.12.1993 - 25 UF 204/93

    Verfahren nach § 18a Hausrats-VO in Verbindung mit § 1361b BGB neben dem

    Der Senat schließt sich der überwiegend vertretenen Auffassung an, daß das Verfahren nach § 18 a HausratsVO i.V.m. § 1361 b BGB auch neben den Verfahren nach § 620 Nr. 7 ZPO zulässig ist (vgl. OLG Zweibrücken in FamRZ 1988, 86 ; KG in FamRZ 1990, 183 ).
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