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OLG Bamberg, 19.03.1991 - 7 UF 32/91, 7 WF 21/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Übertragung der elterlichen Sorge auf ein Kreisjugendamt; Anspruch einer Mutter auf Herausgabe ihres Kindes; Keine Übertragung der elterlichen Sorge auf einen von einem Bewährungshelfer angeleiteten Vater; Erfüllung der staatlichen Wächterpflicht im Interesse des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1671
Verfahrensgang
- AG Würzburg, 26.01.1991 - 1 F 31/91
- OLG Bamberg, 19.03.1991 - 7 UF 32/91, 7 WF 21/91
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1341
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bamberg, 03.11.1987 - 7 UF 47/87
Eignung und Bereitschaft der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Naumburg, 17.02.2003 - 8 UF 189/02
Keine Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen Verbüßung von Strafhaft
Deshalb lassen sich zurzeit auch Befürchtungen der Antragstellerin nicht verifizieren, der Antragsgegner sei auf Grund seines früheren Verhaltens nicht geeignet, sein Kind zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit innerhalb der sozialen Gemeinschaft zu erziehen, wie es dem Menschenbild unserer Verfassung entspricht (§ 1 SGB VIII; BVerfG, FamRZ 1989, 31, 33; anders im Fall OLG Bamberg, FamRZ 1991, 1341 f., in dem das Kind dem gefährlichen Einfluss eines bereits 19 mal vorbestraften Vaters ausgesetzt war, der - trotz Verbüßung mehrerer Haftstrafen und obgleich er wieder unter Bewährung stand - weiterhin zahlreiche Straftaten beging). - OLG Rostock, 15.08.2014 - 11 UF 297/13
Sorgerechtsregelung: Voraussetzungen einer Übertragung des alleinigen Sorgerechts
Die im erstinstanzlichen Beschluss genannte Entscheidung des OLG Bamberg (FamRZ 1991, 1341 f.) ist nicht einschlägig, zumal es vorliegend nicht darum geht, dem Kindesvater allein das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu übertragen.