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   BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90   

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https://dejure.org/1991,1244
BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90 (https://dejure.org/1991,1244)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1991 - XII ZB 169/90 (https://dejure.org/1991,1244)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1991 - XII ZB 169/90 (https://dejure.org/1991,1244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abänderungsverfahren - Ruhestand - vorzeitigen Ruhestand - Ruhegehaltssatz - Beamtenverhältnis - Familiengericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der Familiengerichte an rechtskräftige verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 313
  • MDR 1992, 56
  • FamRZ 1991, 1415
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80

    Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen;

    Auszug aus BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90
    Diese wird nach dem Verhältnis des in der Ehezeit verbrachten Teils der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu der insgesamt zurückgelegten (beide begrenzt durch die vorzeitige Pensionierung) in den Versorgungsausgleich einbezogen (Senatsbeschluß BGHZ 82, 66).

    Diese Erhöhung wirkt sich - vorbehaltlich einer im Einzelfall eingreifenden Kürzung gemäß § 1587c Nr. 1 BGB nach den Grundsätzen der Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 66 und vom 9. Mai 1990 aaO. S. 1342 - zugunsten des Ehegatten aus, wenn der Beamte bereits vor dem Ende der Ehezeit in den Ruhestand versetzt worden ist.

    Eine Kürzung gemäß § 1587c Nr. 1 BGB aus diesem Grund (s. BGHZ 82, 66) scheidet deshalb aus.

  • BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten

    Auszug aus BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90
    Demgegenüber ist jede Berechnung des Ausgleichs auf der Grundlage von fiktiven Werten nach Möglichkeit zu vermeiden, weil sie notwendig mit Unsicherheiten einer künftigen Entwicklung behaftet ist oder - wenn wie hier nach Ehezeitende bereits ein anderer Verlauf eingetreten ist - mit unrichtigen Größen operieren muß, so daß der Ausgleich zu verfassungsrechtlich bedenklichen Abweichungen vom Halbteilungsprinzip führen würde (Senatsbeschluß vom 9. Mai 1990 - XII ZB 58/89 - FamRZ 1990, 1341).

    Aufgrund dieser Rechtsprechung werden die Fälle vorzeitiger Dienstunfähigkeit unabhängig davon gleichbehandelt, ob die Dienstunfähigkeit vor oder nach Ehezeitende eingetreten ist (s. auch insoweit Senatsbeschluß vom 9. Mai 1990 aaO. S. 1342).

    Diese Erhöhung wirkt sich - vorbehaltlich einer im Einzelfall eingreifenden Kürzung gemäß § 1587c Nr. 1 BGB nach den Grundsätzen der Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 66 und vom 9. Mai 1990 aaO. S. 1342 - zugunsten des Ehegatten aus, wenn der Beamte bereits vor dem Ende der Ehezeit in den Ruhestand versetzt worden ist.

  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90
    Wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige sind die Zivilgerichte an verwaltungsgerichtliche Urteile im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung gebunden (BGHZ 9, 329, 332 f.; 10, 220, 225 ff.; 15, 17, 19; 20, 379, 382 f.; 86, 226, 232).
  • BGH, 05.02.2020 - XII ZB 147/18

    Totalrevision im Versorgungsausgleich unter Anführung von für den Antragsteller

    Hat die nachehezeitliche Inanspruchnahme von Vorruhestandsregelungen bei einer zeitratierlich zu bewertenden Versorgung - wie hier - wegen der damit einhergehenden Änderung des Zeit-Zeit-Verhältnisses zwischen versorgungsrechtlicher Gesamtzeit und ehezeitlicher Zugehörigkeit zum Versorgungssystem eine Erhöhung des Ehezeitanteils und damit des Ausgleichswerts zur Folge, liegt hierin eine auf den Ehezeitanteil zurückwirkende tatsächliche Veränderung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG (vgl. zur Beamtenversorgung: BGH Beschlüsse vom 15. November 1995 - XII ZB 4/95 - FamRZ 1996, 215 f. und vom 18. September 1991 - XII ZB 169/90 - FamRZ 1991, 1415, 1416).
  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 34/92

    Zulässigkeit eines hilfsweise verfolgten Feststellungsantrages bei Abweisung des

    Bindungswirkung für den Zivilprozeß hat das verwaltungsgerichtliche Urteil aber nur insoweit, als es über den Streitgegenstand rechtskräftig entschieden hat (BGH, Urt. v. 17. April 1980, III ZR 167/78, DVBl 1981, 88, 89 [BGH 17.04.1980 - III ZR 167/78]; Beschl. v. 18. September 1991, XII ZB 169/90, NJW 1992, 313, 314; BGHZ 121, 131, 134; Eyermann/Fröhler, VwGO, 9. Aufl., § 121 Rdn. 11).
  • BGH, 13.09.2006 - XII ZB 70/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Begründung von Rentenanwartschaften

    Demgegenüber wird im Abänderungsverfahren nach § 10 a Abs. 1 Nr. 1 VAHRG im Falle des vorzeitigen Ruhestands allerdings zu berücksichtigen sein, dass wegen der geringeren Gesamtzeit einerseits der Vomhundertsatz für die Berechnung des Ruhegehalts sinken (Senatsbeschluss vom 9. November 1988 ­ IVb ZB 53/87 ­ FamRZ 1989, 492, 494) und andererseits der für den Versorgungsausgleich maßgebliche Ehezeitanteil steigen kann (Senatsbeschluss vom 18. September 1991 ­ XII ZB 169/90 ­ FamRZ 1991, 1415, 1416).

    Die Annahme, dass eine solche Abänderung angesichts der wirtschaftlichen Verhältnisse der Parteien für den Ehemann eine unbillige Härte im Sinne von § 10 Abs. 3 VAHRG bedeuten könnte (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 18. September 1991 ­ XII ZB 169/90 ­ aaO), liegt nach den insoweit zutreffenden Ausführungen des Beschwerdegerichts fern.

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10

    Versorgungsausgleich: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

    Veränderungen, die rückwirkend betrachtet auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse bei Ehezeitende einen anderen Ehezeitanteil des Versorgungsanrechts ergeben, können somit bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich grundsätzlich auch dann berücksichtigt werden, wenn sie erst nach Ehezeitende eingetreten sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2007 - XII ZB 142/06 - FamRZ 2007, 891 Rn. 16 und vom 18. September 1991 - XII ZB 169/90 - FamRZ 1991, 1415, 1416).
  • OLG Frankfurt, 23.05.2018 - 4 UF 55/17

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts der Beamtenversorgung

    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Berücksichtigungsfähigkeit einer erst nach dem Ende der Ehezeit bewilligten Teilzeitbeschäftigung oder einer nach dem Ende der Ehezeit eingetretenen vorzeitigen Dienstunfähigkeit eines Beamten, die sich über die Veränderung des Ruhegehaltssatzes und des Verhältniswerts nach §§ 44 Abs. 1, 40 Abs. 2 VersAusglG ebenfalls auch dann auf die Höhe des Ehezeitanteils der Versorgung auswirken, wenn sie während der Ehezeit nicht vorhersehbar waren (BGH, FamRZ 1989, 1060; FamRZ 1991, 1415; FamRZ 1995, 29; FamRZ 1996, 449; FamRZ 2002, 93; FamRZ 2007, 1802; BVerfG, FamRZ 2001, 277).
  • OLG Jena, 03.07.2012 - 4 U 283/11

    Wegerechtlicher Status einer vor dem 13.5.1993 bereits genutzten Straße in

    Der Senat verkennt dabei nicht, dass die Zivilgerichte wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an Urteile der Verwaltungsgerichte gebunden sind, soweit deren Rechtskraft reicht (ständige BGH-Rechtsprung: BGH MDR 83, 470; MDR 92, 56).
  • OLG Jena, 21.11.2002 - 1 U 24/00

    öffentlicher Weg aufgrund Widmungsfiktion

    Zwar sind die Zivilgerichte nach ständiger Rechtsprechung wegen der grundsätzlichen Gleichwertigkeit aller Gerichtszweige an verwaltungsgerichtliche Urteile gebunden, dies jedoch nur im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (BGHZ 86, 226, 232; BGH NJW 1992, 313, 314).
  • BGH, 17.10.2001 - XII ZB 161/97

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Beschwerdeverfahren

    Deshalb ist es bereits bei der Erstentscheidung zu berücksichtigen, wenn ein Beamter nach der Ehezeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist (Senatsbeschlüsse vom 15. November 1995 - XII ZB 4/95 - FamRZ 1996, 215 f.; vom 18. September 1991 - XII ZB 169/90 - BGHR BGB § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 Ruhestand, vorzeitiger 2).

    Andererseits ist nicht mehr das prognostizierte, sondern das tatsächlich gezahlte Ruhegehalt zugrunde zu legen (Senatsbeschluß vom 18. September 1991 aaO).

  • BGH, 28.09.1994 - XII ZB 166/90

    Anwendung der Härteklausel bei unterschiedlicher Besteuerung von Rente und

    Danach ist der Berechnung des Versorgungsausgleichs die tatsächlich gewährte Versorgung zugrunde zu legen und der Ehezeitanteil nach dem Verhältnis der in der Ehezeit zurückgelegten Dienstzeit zu der insgesamt bis zur vorzeitigen Pensionierung währenden Gesamtzeit zu ermitteln (BGHZ 82, 66 ff; Senatsbeschlüsse vom 9. November 1988 - IVb ZB 53/87 - FamRZ 1989, 492, 493; vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 82/87 - FamRZ 1989, 727, 728; vom 9. Mai 1990 - IVb ZB 58/89 - FamRZ 1990, 1341; und vom 18. September 1991 - XII ZB 169/90 - FamRZ 1991, 1415, 1416).

    Demgegenüber ist eine Berechnung nach fiktiven Werten nach Möglichkeit zu vermeiden, da sie notwendig mit den Unsicherheiten der künftigen Entwicklung behaftet ist oder - wenn wie hier nach Ehezeitende bereits ein anderer Verlauf eingetreten ist - mit unrichtigen Größen operieren muß, so daß der Ausgleich zu verfassungsrechtlich bedenklichen Abweichungen vom Halbteilungsgrundsatz führen kann (Senatsbeschluß vom 18. September 1991 aaO. S. 1416).

    Nach Einführung der Abänderungsmöglichkeit des § 10a VAHRG ist daher auch dem Umstand einer erst nach Ehezeitende eintretenden Dienstunfähigkeit, die zu einem veränderten Ehezeitanteil der Beamtenversorgung führt, im Wege der Abänderung gemäß § 10a Abs. 1 Nr. 1 VAHRG Rechnung zu tragen (Senatsbeschlüsse vom 9. November 1988 aaO. S. 494 und vom 18. September 1991 aaO. S. 1416).

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 4/95

    Bewertung der Soldatenversorgung nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand im

    Denn die dadurch berücksichtigte Zeit ist auf die bereits erzielte und fortdauernde Versorgung ohne Einfluß (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ aaO. S. 76, 77 und vom 18. September 1991 - XII ZB 169/90 - FamRZ 1991, 1415, 1416).

    Eine grob unbillige Auswirkung (siehe hierzu die Senatsbeschlüsse vom 21. September 1988 - IVb ZB 154/86 - BGHR VAHRG § 10a Wertänderung 1 = FamRZ 1989, 42; vom 21. September 1988 - IVb ZB 99/85 - BGHR VAHRG § 10a Wertänderung 2 = FamRZ 1989, 44; vom 5. Oktober 1988 - IVb ZB 128/87 - FamRZ 1989, 43 und vom 18. September 1991 aaO.), die darin bestehen könnte, daß die Berechtigte sich im Gegensatz zum Verpflichteten noch weitere Versorgungswerte schaffen könnte und im Ergebnis zusammen mit dem Ausgleich mehr hätte als dieser selbst, hat das Oberlandesgericht verneint.

  • OLG Stuttgart, 23.01.2007 - 16 UF 266/06

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Abschlägen wegen vorzeitigen Eintritts

  • OLG Saarbrücken, 28.09.1994 - 9 UF 63/94

    Berücksichtigung von nach Ende der Ehezeit eingetretenen Veränderungen beim

  • BGH, 21.03.2012 - XII ZB 372/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

  • OLG Frankfurt, 29.01.2003 - 5 UF 156/97

    Beamtenversorgung, Ruhegehaltssatz, Reform; Beamtenversorgung, Weihnachtsgeld,

  • OLG Nürnberg, 02.10.2017 - 11 UF 1080/15

    Versorgungsausgleich

  • BGH, 15.11.1995 - XII ZB 132/94

    Versorgungsausgleich bei einem Berufssoldaten im vorzeitigen Ruhestand

  • BGH, 11.10.1995 - XII ZB 137/91

    Berücksichtigung der Neufassung der Ruhensregelung des § 56 BeamtVG im

  • OLG Karlsruhe, 28.05.2021 - 20 UF 62/20

    Abänderung einer Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen

  • BGH, 11.03.1992 - XII ZB 172/90

    Nichtbrücksichtigung von Anwartschaften bei Nachentrichtung freiwilliger Beiträge

  • OLG Nürnberg, 14.07.2015 - 11 UF 88/15

    Abänderung des Wertausgleichs bei Scheidung nach Neubewertung beitragsfreier und

  • OVG Hamburg, 02.03.2012 - 1 Bf 209/08

    Alimentation von Ruhestandsbeamten; Zahlung kinderbezogener Leistungen;

  • BGH, 04.10.1995 - XII ZB 137/91

    Berücksichtigung der Ruhensregelung im Versorgungsausgleich bei Zusammentreffen

  • OLG Karlsruhe, 01.10.1999 - 20 UF 64/97

    Rechtmäßigkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Ausgleich von

  • BGH, 17.06.1994 - V ZR 39/92

    Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages über Grundstücke - Geeignete Bewerber

  • OLG Frankfurt, 20.01.2016 - 4 UF 258/15

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung von Entgeltpunkten in gesetzlicher

  • OLG Naumburg, 10.07.2012 - 8 UF 312/11

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Anwartschaften in der

  • VGH Bayern, 10.03.2011 - 3 C 08.2611

    Prozesskostenhilfe; Beiordnung eines Rechtsanwalts; Beschwerde gegen

  • OLG Naumburg, 04.07.2012 - 8 UF 312/11

    Versorgungsausgleich: Ermittlung des Ehezeitanteils bei vorzeitigem Ruhestand

  • OLG Nürnberg, 20.03.1996 - 7 UF 188/96

    Zugrundelegung der Anwartschaften aus der Ärzteversorgung für den

  • OLG Koblenz, 05.07.1995 - 13 UF 270/95

    Herabsetzung des Versorgungsausgleichs

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