Rechtsprechung
OVG Hamburg, 23.11.1990 - Bf IV 114/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Scheinehe; Ausländer; Ausländischer Ehegatte; Wohngemeinschaft
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.08.1989 - 2 A 997/88
- OVG Hamburg, 23.11.1990 - Bf IV 114/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 1433
Wird zitiert von ... (12)
- OLG Köln, 06.02.1995 - 2 W 21/95
Grenzen der Beschränkung der Nutzung eines Wohnrechts - Wohnrecht, Nutzung, …
Ob eine solche Pflicht besteht, hängt davon ab, ob nach Lage und Art der Räume eine Nutzung durch andere Personen ohne Beeinträchtigung der Verpflichteten möglich ist (vgl. schon Senat FamRZ 1991, 1433) und ob der Verpflichtete sich in einer existenzbedrohenden Notlage befindet, so daß er auf die Fortsetzung der Nutzung dringend angewiesen ist. - VGH Hessen, 19.01.2001 - 9 TG 3767/00
Annahme einer Scheinehe
Es entspricht allgemein anerkannter Rechtsauffassung, dass es für das Vorliegen einer familiären Lebensgemeinschaft im Sinne von § 17 Abs. 1 AuslG in der Form der ehelichen Lebensgemeinschaft erforderlich ist, aber auch ausreicht, dass die Ehepartner in häuslicher Gemeinschaft oder zumindest an einem gemeinsamen Lebensmittelpunkt in der Weise zusammenleben, dass zwischen ihnen eine wie auch immer geartete, auf gegenseitiger Verbundenheit und Achtung beruhende Partnerschaft oder persönliche Beziehung besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.05.1995 - BVerwG 1 C 3.94 -, BVerwGE 98, 298; Hamburgisches OVG, Urteil vom 23.11.1990 - OVG Bf IV 114/89 -, InfAuslR 1991, 343).Entscheidend ist nicht das Motiv der Heirat, sondern vielmehr allein, ob die Ehegatten - aus welchen Gründen auch immer - die dem Bild der Ehe entsprechende persönliche Beziehung tatsächlich unterhalten (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 23. November 1990 - OVG Bf IV 114/89 -, InfAuslR 1991, 343).
- VG Augsburg, 24.04.2018 - Au 1 K 17.1614
Ausweisung eines chinesischen Spezialitätenkochs wegen Scheinehe
- VG Aachen, 05.05.2009 - 8 L 502/08 Eine Scheinehe in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn die Ehepartner in einer Wohnung zusammenleben und jedenfalls gewisse personale Beziehungen zwischen ihnen bestehen, Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. November 1990 - Bf IV 114/89 -.
- VG Würzburg, 26.07.2007 - W 5 K 07.30121
Verfahrensrecht, Anfechtungsklage, Abschiebung, Drittstaatenregelung, …
Für die Annahme einer Scheinehe ist aber erforderlich, dass die Ehegatten die Ehe mit ihren gesetzlichen und sittlichen Pflichten, eine wie auch immer geartete, auf gegenseitiger Verbundenheit und Achtung beruhende Partnerschaft oder personale Beziehung nicht wollen (OVG Hamburg, U.v. 23.11.1990 Nr. Bf. IV 114/89). - VG Berlin, 12.07.2012 - 36 K 160.12
Ehegattennachzug eines türkischen Staatsangehörigen zu seiner deutschen Ehefrau
Entscheidend ist nicht das Motiv der Heirat, sondern vielmehr, ob die Ehegatten - aus welchen Gründen auch immer - die dem Bild der Ehe entsprechende persönliche Beziehung tatsächlich unterhalten (VGH Kassel, Beschl. v. 19.01.2001, VGH 9 TG 3767/00, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 23.11.1990, OVG Bf IV 114/89, juris). - VG Berlin, 25.08.2011 - 36 K 38.11
Ehegattennachzug einer türkischen Staatsangehörigen zu ihrem deutschen Ehemann
Entscheidend ist nicht das Motiv der Heirat, sondern vielmehr, ob die Ehegatten - aus welchen Gründen auch immer - die dem Bild der Ehe entsprechende persönliche Beziehung tatsächlich unterhalten (VGH Kassel, Beschl. v. 19.01.2001, VGH 9 TG 3767/00, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 23.11.1990, OVG Bf IV 114/89, juris). - OVG Niedersachsen, 10.05.2000 - 12 M 1785/00
Eheliche Lebensgemeinschaft; getrennte Wohnungen; Scheinehe; Verlängerung …
Allerdings genügt das formale Band einer lediglich 'auf dem Papier stehenden Ehe' nicht, um einen Anspruch eines Ausländers auf Verlängerung der ihm mit Rücksicht auf die mit einem deutschen Ehegatten eingegangenen Ehe erteilten Aufenthaltserlaubnis zu begründen; nur wenn außer einer rechtlichen auch eine tatsächlich - in der Regel in der Pflege einer häuslichen Gemeinschaft zum Ausdruck kommende - gelebte Ehe i. S. einer über die bloße Begegnungsgemeinschaft hinausgehende Beistandstandgemeinschaft (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 - , BVerfGE 80, 81 (90 f.) = FamRZ 1989, 715 (716 f.) = DVBl. 1989, 712 (713)) zwischen den Ehegatten existiert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83, 101, 313/84 - , BVerfGE 76, 1 (42 f.) = FamRZ 1988, 363; OVG Hamburg, Urt. v. 23.11.1990 - Bf IV 114/98 - , InfAuslR 1991, 343 = FamRZ 1991, 1433 (1435 f.)), ist es gerechtfertigt, diese Gemeinschaft aus Art. 6 Abs. 1 GG auch aufenthaltsrechtlich zu schützen. - VG Berlin, 22.07.2013 - 36 K 105.13
Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zur Ehefrau
Entscheidend ist nicht das Motiv der Heirat, sondern vielmehr, ob die Ehegatten - aus welchen Gründen auch immer - die dem Bild der Ehe entsprechende persönliche Beziehung tatsächlich unterhalten (VGH Kassel, Beschl. v. 19.01.2001, VGH 9 TG 3767/00, juris; OVG Hamburg, Urt. v. 23.11.1990, OVG Bf IV 114/89, juris). - VG Berlin, 05.06.2014 - 13 K 153.13
Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug
Für die Annahme einer Scheinehe ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Verlobten die Ehe mit ihren gesetzlichen und sittlichen Pflichten, also eine wie auch immer geartete, auf gegenseitiger Verbundenheit und Achtung beruhende Partnerschaft oder personale Beziehung nicht wollen und es ihnen ausschließlich um die Erlangung an die Ehe geknüpfter Vorteile geht (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 23. November 1990 - Bf IV 114/89 -, InfAuslR 1991, S. 343; VGH Kassel…, Beschluss vom 19. Januar 2001 - 9 TG 3767/00 -, AuAS 2001, S. 64). - VG Berlin, 21.09.2007 - 29 V 75.06
Visum; Ehegattennachzug; keine Änderung der Rechtslage durch Neufassung des § 27; …
- VG Würzburg, 26.07.2007 - W 5 K 07.30078
Verfahrensrecht, räumliche Beschränkung, Aufenthaltsgestattung, Umverteilung, …