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   OLG Oldenburg, 05.09.1990 - 3 UF 55/90   

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https://dejure.org/1990,5058
OLG Oldenburg, 05.09.1990 - 3 UF 55/90 (https://dejure.org/1990,5058)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05.09.1990 - 3 UF 55/90 (https://dejure.org/1990,5058)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 05. September 1990 - 3 UF 55/90 (https://dejure.org/1990,5058)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs; Kind nach Eheschließung; Unkenntnis über Vaterschaft; Schwerwiegendes Fehlverhalten; Sorgeberechtigte Mutter; Verschlechterung des Lebensstandards

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs; Kind nach Eheschließung; Unkenntnis über Vaterschaft; Schwerwiegendes Fehlverhalten; Sorgeberechtigte Mutter; Verschlechterung des Lebensstandards

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1579 Nr. 6

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 448
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 08.03.2000 - 9 WF 38/00

    Wegfall der Unterhaltspflicht - schwerwiegendes Fehlverhalten - Unterschieben

    Ein schwerwiegendes Fehlverhalten in diesem Sinne ist für den Fall anzunehmen, dass eine Frau ihrem Ehemann nach der Empfängnis eines Kindes beteuert, das Kind stamme von ihm, und ihn jahrelang geflissentlich in diesem Glauben lässt, obwohl sie mindestens damit rechnet, dass ein anderer Mann der Vater ist (BGH, FamRZ 1985, 267, 268; OLG Köln, FamRZ 1998, 749 ; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 448, 449; Palandt-Brudermüller, BGB , 59. Aufl. 2000, § 1579 Rdn. 29; s. a. OLG Bremen, MDR 1998, 416, 417).
  • OLG Zweibrücken, 03.06.1997 - 5 UF 68/96

    Teilverbund nach Abtrennung ursprünglicher Verbundsachen - Unterhaltsverwirkung

    aa) Ein offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig bei der unterhaltsberechtigten Ehefrau liegendes Fehlverhalten gegenüber dem unterhaltsberechtigten Ehemann kann darin liegen, dass diesem jahrelang zumindest mit bedingtem Vorsatz von jener ein nicht von ihm stammendes Kind als ehelich ausgegeben worden ist (vgl. BGH, FamRZ 1983, 569 ; 1985, 51, 267; OLG Frankfurt/M., FamRZ 1988, 62, 63; OLG Oldenburg, FamRZ 1991, 448 ; Göppinger/Wax, Unterhaltsrecht, 6. Aufl. 1994, Rdn. 1304).
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