Rechtsprechung
BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestehen einer Pflegschaft mit dem Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Vermögensverwaltung; Anforderungen an die Entnahme von Geld aus dem Vermögen einer Pflegeperson; Umfang der Rechte und Pflichten eines Pflegers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 08.05.1990 - VIII 1175/89
- LG Regensburg, 16.08.1990 - 2 T 177/90
- BayObLG, 20.09.1990 - BReg. 3 Z 103/90
- LG Regensburg, 29.07.1991 - 2 T 177/90
- BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 146/91
Papierfundstellen
- NJW 1991, 432
- NJW-RR 1991, 332 (Ls.)
- MDR 1991, 57
- FamRZ 1991, 481
- Rpfleger 1991, 19
- BayObLGZ 1990, 249
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.07.2009 - XII ZR 77/06
Unzulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Leistungs- und …
Für diesen grundsätzlichen Vorrang der Wünsche des Betreuten vor dessen objektiven Interessen, insbesondere auch vor seinen objektiven Vermögensbelangen, spricht zunächst, dass der Betreuer nach allgemeiner Auffassung nicht die Aufgabe hat, das Vermögen des Betreuten zugunsten seiner Erben zu erhalten (BGH Urteil vom 22. Februar 1967 - IV ZR 279/65 - MDR 1967, 473; KG ZMR 2002, 265, 269; BayObLG NJW 1991, 432;… Bienwald, Betreuungsrecht, § 1901 Rdn. 22;… HK-BUR/Bauer § 1901 BGB Rdn. 35;… Schulze/ Dörner/Ebert/Kemper BGB 5. Aufl. § 1901 Rdn. 5;… Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1901 Rdn. 4;… Damrau/Zimmermann § 1901 Rdn. 4). - BayObLG, 19.09.1991 - BReg. 3 Z 146/91
Pflegschaft mit Wirkungskreis Aufenthaltsbestimmung, Zuführung zur ärztlichen …
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den in dieser Sache ergangenen Beschluß des Senats vom 20.9.1990 ( BReg. 3 Z 103/90 = BayObLGZ 1990, 249) Bezug genommen.Hierbei sind die Wünsche des Pfleglings und früher von ihm getroffene Bestimmungen zu beachten, soweit dies in vernünftiger Weise möglich ist (vgl. BayObLGZ 1990, 249/252).
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 20.9.1990 (BayObLGZ 1990, 249/254) darauf hingewiesen, daß der Verzicht auf den Taschengeldanspruch auf einen solchen Willen der Betroffenen deuten konnte.
- BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93
Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung; …
Ohne Belang im Zusammenhang mit der vorliegenden Rechtsbeschwerde ist auch die Frage, ob der Betroffene ausreichend Taschengeld erhält (vgl. dazu BayObLGZ 1990, 249); das ist eine Frage der Führung der Betreuung, nicht der Bestellung eines Betreuers.
- LG Göttingen, 24.03.1995 - 5 T 11/95
Voraussetzungen des Anspruchs eines Betreuers auf Erteilung einer allgemeinen …
Mit dem OLG Köln (vgl. Rpfl 1994/503) geht die Kammer davon aus, daß nach dem Wortlaut und dem Sinn des § 1813 Abs. 1 Nr. 2 BGB wegen des dort genannten Grenzwertes von 5.000,- DM nicht auf die einzelne Verfügung, sondern vielmehr auf die Höhe des Gesamtanspruches abzustellen ist (…vgl. auch Erman/Holzhauer, BGB, 8. Aufl. 1989, Rdn. 3 zu § 1813 BGB;… Soergel-Damrau, 12. Aufl. 1987, Rdn. 3 zu § 1813 BGB ;… Palandt-Diederichsen, 51. Aufl. 1992, Rdn. 3 zu § 1813 BGB ;… MünchKomm, 3. Aufl. 1992, Rdn. 8 zu § 1813 BGB ; BayObLG in FamRZ 1991/481 f ). - BayObLG, 18.04.1991 - BReg. 3 Z 45/91
Entlassung eines Pflegers; Eignung zur Führung einer Pflegschaft
Der Beschwerdeführer verweist zwar zu Recht auf die Entscheidung des Senats vom 20.9.1990 (BayObLGZ 1990, 249), wonach die Pflegschaft nicht dazu führen darf, den Pflegling entgegen seinen Wünschen vom Genuß seines Vermögens oder seiner Einkünfte weitgehend auszuschließen. - BayObLG, 05.04.1991 - BReg. 3 Z 44/91
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines vom Vormund erklärten Verzichts auf die …
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Rechtsprechung
AG Berlin-Wedding, 20.09.1990 - 12 C 219/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Unterbrechung der Alimentezahlungen eines unterhaltspflichtigen Vaters bei Aufnahme eines Studiums
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 481
Wird zitiert von ...
- KG, 11.04.2011 - 17 UF 45/11
Kindesunterhalt: Pflichten eines in der Ausbildung befindlichen …
Denn der Erwerb einer beruflichen Qualifikation durch den Unterhaltsberechtigten liegt im wohlverstandenen eigenen Interesse des Unterhaltsberechtigten, da eine abgeschlossene Berufsausbildung eine weitaus bessere Gewähr für eine nachhaltige Sicherung des Kindesunterhalts bietet, als wenn der Pflichtige gezwungen wäre, den notwendigen Unterhalt durch ungelernte Tätigkeiten oder Gelegenheitsarbeit zu erwirtschaften (…vgl. BGH, FamRZ 1994, 372 [bei juris Rz. 19];… OLG Hamm, FamRZ 2006, 726 [bei juris Rz. 22]; AG Wedding, FamRZ 1991, 481 [LS] sowie Büte/Poppen/Menne, Unterhaltsrecht [2. Aufl. 2009], § 1603 Rn. 22).
Rechtsprechung
LG Verden, 10.10.1990 - 2 S 227/90 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 481
Wird zitiert von ...
- AG Mannheim, 04.11.1996 - 18 C 4/96
Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; Ermittlung der …
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Rechtsprechung
AG Berlin-Wedding, 20.09.1990 - 12 C 19/90 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1615a
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1615a
Papierfundstellen
- FamRZ 1991, 481