Rechtsprechung
   BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2830
BayObLG, 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89 (https://dejure.org/1990,2830)
BayObLG, Entscheidung vom 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89 (https://dejure.org/1990,2830)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Dezember 1990 - BReg. 1a Z 5/89 (https://dejure.org/1990,2830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Einziehung eines Erbscheins; Zweifel an der Echtheit eines Testamentes; Schriftgutachten zu Handschrift des Erblassers; Bestellung eines Sachverständigen zur Schriftbegutachtung obwohl er nicht öffentlich bestellt ist als Schriftsachverständiger; Begnügung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1991, 618
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 21.04.2005 - 8 W 10/05

    Beschwerde gegen Erbscheinsvorbescheid; ergänzende Vertragsauslegung bei

    Das Beschwerdeverfahren, das gegen den Vorbescheid eingeleitet wurde, ist durch die Erteilung des Erbscheins vom 27.2.2002 gegenstandslos geworden (BGH NJW 2002, 1126; OLG Hamm Rpfleger 2003, 504, 505; BayObLG FamRZ 1991, 618; Staudinger-Schilken BGB Bearbeitung 2004 § 2353 RN 89; KKW-Winkler, a.a.O. § 84 RN 4).

    Nach der Erteilung eines Erbscheins kann das Beschwerdeverfahren gegen den Vorbescheid aus Gründen der Prozessökonomie mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (BGH a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; BayObLGZ 1982, 236, 239; FamRZ 1991, 618; OLG Karlsruhe FamRZ 1970, 255, 256; KKW-Winkler a.a.O.; Staudinger-Schilken a.a.O. RN 92).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 22 U 159/11

    Kriterien für die Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen im Bauprozess;

    Es handelt sich dabei aber um eine reine Ordnungsvorschrift, so dass die Bestellung eines anderen Sachverständigen einen Verfahrensfehler nicht begründet (BayObLG BeckRS 2010, 29703; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Auflage 2008, § 404 Rn. 7).
  • BayObLG, 08.08.2003 - 1Z BR 16/03

    Auslegung eines Testaments als Ersatzerbeinsetzung der Abkömmlinge

    Das Rechtsmittelanliegen kann aber mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins und der Erteilung eines dem eigenen Antrag des Rechtsmittelführers entsprechenden Erbscheins mit der weiteren Beschwerde weiterverfolgt werden (vgl. BGH NJW 2002, 1126; BayObLGZ 1982, 236/239; BayObLG FamRZ 1991, 618).
  • LG Hechingen, 27.09.2005 - 3 T 15/96

    Wirksamkeit einer sog. Erbunwürdigkeitsklausel im Erbvertrag; Zulässigkeit einer

    Das Beschwerdegericht vertrat dabei die Auffassung, dass sich eine Beschwerde gegen einen Erbscheinsvorbescheid erledige, wenn ein Erbschein mit dem angekündigten Inhalt erlassen werde (vgl. Keidel/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 84 Rz. 2, OLG Karlsruhe FamRZ 1970, 255; BayObLG FamRZ 1991, 618 ), bei entsprechendem Antrag aber mit dem Ziel der Einziehung des erteilten Erbscheins weitergeführt werden könne.

    Das gegen den Vorbescheid eingeleitete Beschwerdeverfahren sei - entgegen der Ansicht des Landgerichts - durch die Erteilung des Erbscheins vom 27.2.2002 gegenstandslos geworden (unter Zitierung von BGH NJW 2002, 1126; OLG Hamm Rpfleger 2003, 504; BayObLG FamRZ 1991, 618 ; Staudinger-Schilken BGB , 2004, § 2353 Rz. 89; KKW-Winkler FGG, § 84 Rz. 4).

  • BayObLG, 08.05.2003 - 1Z BR 124/02

    Abgrenzung von Erbeinsetzung und Vermächtnis

    Das Rechtsmittelanliegen kann aber mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins und der Erteilung eines dem eigenen Antrag der Rechtsmittelführer entsprechenden Erbscheins mit der weiteren Beschwerde weiterverfolgt werden (vgl. BGH NJW 2002, 1126; BayObLGZ 1982, 236/239; FamRZ 1991, 618).
  • OLG Celle, 13.12.2002 - 6 W 143/02

    Weitere Beschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts; Zurückweisung

    Mit der Erteilung dieses angekündigten Erbscheins ist das auf Aufhebung des Vorbescheids gerichtete Verfahren gegenstandslos geworden und damit die weitere Beschwerde unzulässig (BayOblG 1982, 236, 239; FamRZ 1991, 618, 619; OLG Karlsruhe, FamRZ 1970, 255, 256; Keidel/Kuntze, FGG, 14. Aufl., § 19 Rdnr. 15; § 84 Rdnr. 2; Palandt, BGB, 62. Aufl., § 2353 Rdnr. 26).
  • OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05

    Zur Testamentsauslegung - Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen

    Der Beteiligte zu 1) durfte ferner zulässigerweise unmittelbar die Einziehung des nach Erlass der Beschwerdeentscheidung vom Nachlassgericht am 1.7.2004 erteilten Erbscheines anstreben (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 618; FamRZ 1996, 1304; Keidel/Winkler, FG, 15. Aufl., § 84 Rn. 2).
  • BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99

    Tod des Testamentsvollstreckers

    Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 5 und 6 ist statthaft und formgerecht eingelegt; sie ist, nachdem der Erbschein gemäß dem Vorbescheid des Nachlassgerichts zwischenzeitlich erteilt wurde, sinngemäß auf die Einziehung dieses Erbscheins gerichtet (BayObLG FamRZ 1991, 618/619; Staudinger/Schilken BGB 13. Bearb. § 2353 Rn. 86).
  • OLG Köln, 07.10.2013 - 6 W 84/13

    Begriff und Ermittlung der offensichtlichen Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs.

    Dies ändert aber nichts daran, dass auch die Gutachten von Sachverständigen, die nicht diese Voraussetzungen erfüllen, verwertet werden können (BayObLG, Beschl. vom 11.12.1990 - BReg. 1a Z 5/89 - FamRZ 1991, 618; MünchKomm-ZPO/Zimmermann, 4. Aufl. 2012, § 404 Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 30.10.1998 - 3 W 116/98

    Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 10.02.2003 - 1Z BR 128/02

    Auswirkung unwirksamer Erbeinsetzung auf Vermächtnisanordnung - Ausschlagung der

  • OLG München, 28.06.2022 - 27 U 157/22

    Aufwendungsersatz gibt es nur in Höhe der üblichen Vergütung!

  • OLG Zweibrücken, 05.06.1996 - 3 W 68/96

    Grundsatz der Repräsentation hinsichtlich der Adoptiveltern; Erbenstellung bei

  • BayObLG, 12.10.1994 - 1Z BR 141/94

    Ablehnung eines Sachverständigen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht