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   OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 102/91   

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OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 102/91 (https://dejure.org/1992,3703)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18.02.1992 - 5 U 102/91 (https://dejure.org/1992,3703)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - 5 U 102/91 (https://dejure.org/1992,3703)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 778
  • FamRZ 1992, 1226
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.06.1972 - IV ZR 221/69

    Vermutete Schenkung des Erblassers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 102/91
    Zu seinen Gunsten streitet auch keine tatsächliche "Vermutung", die von der Rechtsprechung bei Bestehen eines auffallenden groben Mißverhältnisses zwischen den wirklichen Werten von Leistung und Gegenleistung angenommen wird (Senat a. a. O. und Urteil vom 19.12.1989 - 5 U 82/89 - BGHZ 59, 132; BGH WM 1989, 963).
  • OLG Oldenburg, 19.12.1989 - 5 U 82/89

    Mißverhältnis, Unentgeltlichkeit, Erblasser, Beweislast, Darlegungslast, Willkür,

    Auszug aus OLG Oldenburg, 18.02.1992 - 5 U 102/91
    Zu seinen Gunsten streitet auch keine tatsächliche "Vermutung", die von der Rechtsprechung bei Bestehen eines auffallenden groben Mißverhältnisses zwischen den wirklichen Werten von Leistung und Gegenleistung angenommen wird (Senat a. a. O. und Urteil vom 19.12.1989 - 5 U 82/89 - BGHZ 59, 132; BGH WM 1989, 963).
  • BGH, 26.10.2011 - IV ZR 72/11

    Schenkung zum Nachteil des Vertragserben: Lebzeitiges Eigeninteresse des

    Vielmehr hat auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Leistungen noch in Zukunft erfolgen sollten und der Erblasser sich ihm erbrachte oder zu erbringende Leistungen "etwas kosten lassen darf", eine umfassende Gesamtabwägung zu erfolgen (OLG Oldenburg FamRZ 1992, 1226, 1227; Palandt/Weidlich, BGB 70. Aufl. § 2325 Rn. 9).
  • OLG Celle, 08.07.2008 - 6 W 59/08

    Rechtliche Ausgestaltung der Bewertung eines Grundstücksübertragungsvertrages;

    Bei einer davon abweichenden Bewertung würde dem Erwerber, der bewusst eine Verpflichtung mit ungewisser Dauer übernommen hat, im Hinblick auf die Pflichtteilsergänzung das eingegangene Risiko abgenommen, was nicht gerechtfertigt ist, weil bei der Anwendung von § 2325 Abs. 1 BGB "schutzwerte Interessen Dritter berührt werden" (BGH NJW 1995, 1349 f.), die nicht mit dem Argument ausgehöhlt werden dürfen, es sei ein Verlauf denkbar, bei dem der Erwerber eine Gegenleistung erbringen muss, die über den Betrag hinausgeht, der sich aufgrund des maßgeblichen Kapitalisierungsfaktors errechnet (so aber OLG Oldenburg in NJW-RR 1992, 778 f).

    ff) Die Annahme einer gemischten Schenkung bei Abschluss eines Grundstücksübertragungsvertrages, bei dem ungewiss ist, ob und für welche Dauer Pflege und Wohnrecht vom Erwerber zu gewähren sind, kann nicht mit den Erwägungen aus der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg in NJW-RR 1992, 778 f verneint werden, dass im Hinblick auf das Alter des Veräußerers in jenem Fall "beide Vertragsparteien das Risiko eingegangen (seien), daß die eigene Leistung im Endeffekt die des anderen - je nach dem Verlauf der Dinge - übersteigen könne".

  • OLG Saarbrücken, 22.06.2022 - 5 U 98/21

    Prüfung eines lebzeitigen Eigeninteresses des Erblassers an gemischten

    Im Übrigen gelten die Grundsätze, die die Rechtsprechung zu der gemischten Schenkung entwickelt hat: Danach kann der Kläger das Geschenk (bei entsprechender Zug-um-Zug-Leistung) nur herausverlangen, wenn die Schenkung überwiegend nicht anzuerkennen ist, also wenn derjenige Wertanteil der Schenkung, der nach den oben dargelegten Grundsätzen hinzunehmen ist, bei der insoweit gebotenen umfassenden Gesamtabwägung (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - IV ZR 72/11, NJW-RR 2012, 207; OLG Oldenburg FamRZ 1992, 1226, 1227) geringer wiegt als der nach § 2287 BGB auszugleichende überschießende Anteil (BGH, a.a.O.; Urteil vom 12. Juni 1980 - IVa ZR 5/80, BGHZ 77, 264); andernfalls ist der Mehrbetrag herauszugeben, um den der Wert des den Beklagten überlassenen Geschenks (berechnet nach den Wertverhältnissen zur Zeit der Zuwendung unter Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes, vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 1975 - IV ZR 3/74, BGHZ 65, 75, 77) die Gegenleistungen übersteigen (BGH, Urteil vom 23. September 1981 - IVa ZR 185/80, BGHZ 82, 274).
  • OLG Oldenburg, 04.06.1996 - 5 U 27/96

    Bewertung von Leistung und Gegenleistung durch die Vertragsparteien; Vertragliche

    Die Wertangabe hat zunächst bloß einen gebührenrechtlichen Sinn (Senat FamRZ 92, 1296 = NJW-RR 92, 778).
  • OLG Bamberg, 01.10.2007 - 6 U 44/07

    Ausgleichspflicht hinsichtlich einer Zuwendung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich in dieser Situation der Erblasser z. B. die Versorgung in der gewohnten Umgebung, auch etwas kosten lassen darf (OLG Oldenburg FamRZ 1992, 1226).
  • BayObLG, 18.04.2002 - 2Z BR 9/02

    Überraschungsentscheidung des Beschwerdegerichts - Rechnungslegung gegenüber

    dd) Bei unvollständiger Abrechnung hat der Gläubiger einen Anspruch auf Ergänzung (siehe etwa BGH NJW 1983, 2243/2244; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 778), der seinem Wesen nach nichts anderes als der ursprüngliche und bereits titulierte Erfüllungsanspruch ist- Durchsetzen kann der Gläubiger die Ergänzung im Weg der Zwangsvollstreckung, hier also durch Festsetzung von Zwangsgeld oder Zwangshaft.
  • OLG Oldenburg, 01.07.1997 - 5 U 23/97

    Vorliegen einer Schenkung oder Teilschenkung bei Grundstücksübertragung gegen

    wirklichen Werten von Leistung und Gegenleistung ist von einer - teilweisen - unentgeltlichen Zuwendung auszugehen (BGHZ 59, 132, 136 [BGH 21.07.1972 - IV ZR 221/69]; Senat NJW-RR 1992, 778, 779).

    habe willkürlich dafür zu viel ausgegeben, also zum Nachteil des Pflichtteilsberechtigten etwas verschenkt (Senat NJW-RR 1992, 778, 779 m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 22.10.2007 - 6 U 44/07

    Bestehen eines Pflichtteilsergänzungsanspruch aufgrund einer zwischen dem

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich in dieser Situation der Erblasser z. B. die Versorgung in der gewohnten Umgebung, auch etwas kosten lassen darf (OLG Oldenburg FamRZ 1992, 1226).
  • KG, 23.06.2003 - 8 U 326/02

    Rechnungslegung; Anforderung an Rechnungslegung; § 259 BGB

    Dies ist auch der Fall, wenn der Schuldner infolge eines Irrtums einen Teil des Bestandes weggelassen hat, wenn in der Aufstellung bestimmte sachliche oder zeitliche Teile völlig fehlen oder wenn die Angaben erkennbar unvollständig sind (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 259 BGB, Rdnr.22; BGH DB 1982, 2393; OLG Oldenburg NJW-RR 1992, 778; BGHZ 92, 69 = NJW 1984, 2832; NJW 1983, 224; Köln FamRZ 1985, 935).
  • OLG Braunschweig, 16.10.2000 - 7 U 17/00

    Zurückweisung eines Antrags auf Einholung eines Verkehrswertgutachtens wegen des

    Da es lediglich um eine Vermutung des wirklichen Willens der Vertragsparteien geht, muß sich die Feststellung des groben Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages bzw. der Zuwendung beziehen und die konkreten Begleitumstände des Vertragsschlusses berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1995, 1349; 1992, 558 [BGH 06.12.1991 - V ZR 229/90] und 2887; 1981, 2458 sowie 1972, 1709; OLG Oldenburg, FamRZ 1998, 516 [OLG Oldenburg 01.07.1997 - 5 U 23/97] ; NJW-RR 1997, 263; NJW 1995, 1349 und NJW-RR 1992, 778).
  • OLG Frankfurt, 20.10.1999 - 13 U 88/97

    Höhe des Nettonachlasses; Lebenslanges Nießbrauchsrecht; Berechnung des

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