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   OLG Stuttgart, 25.09.1991 - 18 WF 344/91   

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https://dejure.org/1991,5463
OLG Stuttgart, 25.09.1991 - 18 WF 344/91 (https://dejure.org/1991,5463)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.09.1991 - 18 WF 344/91 (https://dejure.org/1991,5463)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. September 1991 - 18 WF 344/91 (https://dejure.org/1991,5463)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Scheidungsverfahren; Prozeßkostenhilfe; Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung; Scheinehe; Ausländischer Staatsbürger; Aufenthaltserlaubnis; Notwendigkeit einer Scheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 195
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 247/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Aufhebung einer zum Schein

    Es sei nicht Aufgabe der Prozeßkostenhilfe, die durch den Rechtsmißbrauch herbeigeführten Folgen zu beseitigen, nachdem die erhaltenen Mittel nicht für das Scheidungsverfahren vorgehalten oder sonst Rücklagen für die Auflösung der Ehe gebildet worden seien (OLG Köln FamRZ 1984, 278, 279; OLG Stuttgart FamRZ 1992, 195; Schwab/Maurer/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Kap. I Rdn. 158; Zimmermann Prozeßkostenhilfe in Familiensachen 2. Aufl. Rdn. 202; einschränkend OLG Celle FamRZ 1984, 279: nur bei Durchsetzung grob selbstsüchtiger und unlauterer Interessen).
  • OLG Saarbrücken, 11.11.2008 - 9 WF 26/08

    Mutwilligkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe zur Aufhebung oder Scheidung

    Teilweise wird angenommen, die Beantragung von Prozesskostenhilfe zur Aufhebung oder Scheidung einer Scheinehe sei mutwillig (OLG Köln, Beschluss vom 02. Dezember 1983 - 4 WF 259/83, FamRZ 1984, 278-279; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. September 1991 - 18 WF 344/91, FamRZ 1992, 195; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 4. Aufl. 2005, Rn. 464; offen gelassen vom Senatsbeschluss vom 18. Februar 2005 - 9 WF 13/05).
  • OLG Brandenburg, 30.06.2005 - 10 WF 94/05

    Versagung der Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren wegen Mutwilligkeit

    Es wird die Auffassung vertreten, dass in einem solchen Fall das Scheidungsbegehren nicht isoliert betrachtet, sondern als Gesamtplan gewürdigt werden müsse und wenn die Parteien schon bei der Heirat die Aufhebung oder Scheidung der Ehe beabsichtigt und gewusst hätten, dass sie die Scheidung nicht bezahlen können, Prozesskostenhilfe wegen Mutwillens bzw. Rechtsmissbrauchs zu versagen sei (OLG Koblenz, FamRZ 2004, 548; OLG Naumburg, FamRZ 2004, 548; OLG Hamm, FamRZ 2000, 1092; OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 195; Zöller/Philippi, ZPO, 25. Aufl., § 114, Rz. 45; Johannsen/Henrich/Thalmann, aaO., § 114 ZPO, Rz. 25; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, aaO., Rz. 464; Zimmermann, aaO., Rz. 202; Zimmermann, ZPO, 6. Aufl., § 114, Rz. 13; Künzl/Koller, Prozesskostenhilfe, 2. Aufl., Rz. 346; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 63. Aufl., § 114, Rz. 124; vgl. auch Schneider, MDR 1985, 441, 442).
  • OLG Nürnberg, 16.06.1994 - 7 WF 1766/94

    Prozeßkostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Es kann dahinstehen, ob Prozeßkostenhilfe für diese Scheinehe bereits deshalb nicht gewährt werden kann, weil die Inanspruchnahme staatlicher Gelder für diesen Zweck rechtsmißbräuchlich ist (so OLG Stuttgart, FamRZ 1992, 195 ) und/oder der Scheidungsantrag in diesem Fall mutwillig ist (so z.B. Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO , 52. Aufl., § 114 RdNr. 124).
  • OLG Stuttgart, 04.02.1997 - 17 WF 40/97

    Prozeßkostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Denn die hier gegebene Sachlage erfordert keine Entscheidung des Senats, ob das Scheidungsbegehren bezüglich einer Scheinehe regelmäßig als rechtsmißbräuchliche (= mutwillige) Inanspruchnahme staatlicher Mittel zur Verweigerung von Prozeßkostenhilfe zu führen hat (so 18. Zivilsenat FamRZ 1992, 195 ; wohl mißverständlich).
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