Weitere Entscheidung unten: AG Friedberg (Hessen), 24.10.1991

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.11.1991 - 33 U 6/90   

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https://dejure.org/1991,5873
OLG Hamm, 27.11.1991 - 33 U 6/90 (https://dejure.org/1991,5873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.11.1991 - 33 U 6/90 (https://dejure.org/1991,5873)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. November 1991 - 33 U 6/90 (https://dejure.org/1991,5873)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1410
  • FamRZ 1992, 430
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 17.01.2013 - 13 UF 244/12

    Vermögensveräußerung durch Ehegatten: Rechtsmittel gegen die Zurückweisung eines

    Ob dies generell als Arrestgrund ausreicht, wird nicht einheitlich beantwortet (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1992, 430 und FamRZ 1980, 391; OLG Celle, OLGR 2005, 522; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 659; OLG München, FamRZ 2007,.1101; Thümmel in Wieczorek/Schütze, ZPO 3. Aufl. § 917 Rn 6; Zöller/Vollkommer aaO § 917 Rn 5; s. dagegen Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 22. Aufl., § 917 Rn 7; Drescher in MK, ZPO 4. Aufl., § 917 Rn 7; Schwerdtner, NJW 1970, 222, 224; auch KG-Report 2003, 242).

    So lagen auch, soweit der Arrest wegen der beabsichtigten Veräußerung eines Vermögensgegenstandes für zulässig gehalten wurde, stets besondere weitere Umstände vor, so etwa, dass bereits der Entzug des Vermögens angedroht worden war (OLG Hamm, FamRZ 1992, 430), der zu erzielende Gegenwert schon anderweitig verwendet werden sollte (KG-Report aaO), die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners insgesamt undurchsichtig waren (OLG Hamm FamRZ 1980, 301) oder tatsächlich die Vollstreckung in sonstige Vermögenswerte erheblich erschwert worden war (OLG Celle, OLGR 2005, 522; OLG Dresden, NJW-RR 2007, 1029: jeweils nur noch verbleibende Gesellschaftsanteile).

  • OLG Hamm, 15.02.2006 - 8 WF 54/06

    Zugewinnausgleich: Anordnung des dinglichen Arrestes in das Vermögen

    Anerkannt ist, dass die Annahme einer Gefährdung der Durchsetzung des zukünftigen Zugewinnausgleichsanspruchs gerechtfertigt ist, wenn der Ausgleichspflichtige eine fortgesetzte Vermögensverschleierung durch Erteilung grob falscher Auskünfte betrieben hat (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1996, 747 ff.), schädigende Handlungen nach § 1375 Abs. 2 BGB bevorstehen (Ebert, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen, Bonn 2002, § 12 Rn. 19) oder ein Rechtsgeschäft gem. § 1365 BGB vorgenommen worden ist oder droht (vgl. OLG Hamm FamRZ 1992, 430,431).
  • OLG Hamm, 17.05.2002 - 33 U 7/02

    Feststellung einer Schadensersatzverpflichtung wegen Verletzung von anwaltlichen

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1992, 430).
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Rechtsprechung
   AG Friedberg (Hessen), 24.10.1991 - C 545/91   

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AG Friedberg (Hessen), 24.10.1991 - C 545/91 (https://dejure.org/1991,10123)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 24.10.1991 - C 545/91 (https://dejure.org/1991,10123)
AG Friedberg (Hessen), Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - C 545/91 (https://dejure.org/1991,10123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 564b Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, § 549
    Aufnahme eines Kindermädchens in die Wohnung; Begründung der Eigenbedarfskündigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 430 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Gießen, 10.10.1990 - 1 S 326/90
    Auszug aus AG Friedberg (Hessen), 24.10.1991 - C 545/91
    Der Kündigungsgrund muss durch Angaben von Tatsachen so ausführlich bezeichnet werden, dass er von anderen möglichen Kündigungsgründen unterscheidbar ist und dass er das Freimachungsinteresse des Vermieters verständlich und nachvollziehbar macht (vgl. Landgericht Gießen, Urteil vom 10.10.1990 - 1 S 326/90 -).
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