Rechtsprechung
BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Folgen einer offenbaren Unrichtigkeit im Urteilstenor - Voraussetzungen für die Erhöhung von Unterhaltsätzen - Anpassung des Titels an veränderte Umstände - Grundsätze über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 242; ZPO § 323 Abs. 1
Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs
Papierfundstellen
- NJW 1992, 1621
- MDR 1992, 585
- FamRZ 1992, 539
Wird zitiert von ... (61) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87
Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem …
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 104, 158 ff [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87]) und wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.Den Bedarf der geschiedenen Ehefrau des Klägers hat das Berufungsgericht - in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 104, 158, 168 [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87];… Urteil vom 14. Januar 1987 - IVb ZR 93/85 = BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Unterhaltsbedarf 1) - mit einem Mindesbetrag von 1.000,00 DM angesetzt, weil für jeden Ehegatten unabhängig von den Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen ein Bedarf anzuerkennen sei, der ihm wenigstens das Überleben sichere.
Der Senat hat sich dabei unter anderem von der Überlegung leiten lassen, daß minderjährigen Kindern wegen ihres Alters von vorneherein die Möglichkeit verschlossen ist, durch eigene Anstrengungen zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfs beizutragen, während dies für Erwachsene, auch wenn sie aus Gesundheits-, Alters- oder sonstigen Gründen auf vollen Unterhalt angewiesen sind, grundsätzlich nicht in gleicher Weise der Fall ist (vgl. BGHZ 109, 72, 85; 104, 158, 168) [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87].
- BGH, 31.01.1990 - XII ZR 21/89
Bemessung des eigenen angemessenen Unterhalts
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Hinzu kommt das volle Kindergeld für die drei Beklagten, da es im Verhältnis der Eltern zueinander als Einkommen gilt (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 21/89 = FamRZ 1990, 979, 980).Hier muß vielmehr der 5%ige Vorwegabzug insgesamt ausreichen, um den doppelten Zweck des sogenannten Erwerbstätigenbonus zu erfüllen (vgl. dazu Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 21/89 = BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Unterhaltsbemessung 20 = FamRZ 1990, 979, 981).
- BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Die nach § 242 BGB maßgebliche Frage, ob bei einem Festhalten an einem gerichtlichen Unterhaltsvergleich die Opfergrenze überschritten würde, entzieht sich einer derartigen schematischen Beurteilung und kann von dem Tatrichter nur aufgrund einer an den Verhältnissen des Falles ausgerichteten umfassenden Würdigung aller Umstände sachgerecht beantwortet werden (Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 = FamRZ 1986, 790, 791).Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der gesamten neuen Verhältnisse festzustellen, welche Änderung in den maßgeblichen Umständen eingetreten ist und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe der Rente ergeben (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteile vom 23. April 1986 aaO; vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 = ZPO § 323 Abs. 1 Prozeßvergleich 1).
- BGH, 16.12.1987 - IVb ZR 102/86
Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten bei arbeitsmarktbedingter …
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Da Ehegatten in gleicher Weise an dem ehelichen Lebensstandard teilnehmen, ist von diesem verteilungsfähigen Einkommen jedem die Hälfte zuzubilligen (ständige Rechtsprechung des Senats vgl. Urteil vom 16. Dezember 1987 - IVb ZR 102/86 = BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Satz 1 Unterhaltsbemessung 8 = FamRZ 1988, 265).Zwar ist zugunsten des erwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten von einer strikt hälftigen Aufteilung des Einkommens in maßvoller Weise abzuweichen, um den mit einer Berufsausübung verbundenen höheren Aufwand zu berücksichtigen und zugleich einen Anreiz zur weiteren Erwerbstätigkeit zu schaffen (Senatsurteil vom 16. Dezember 1987 aaO).
- BGH, 11.05.1988 - IVb ZR 89/87
Ausgleich für Zahlung von Kindergeld
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
In der Praxis hat sich zwar aus Gründen einfacher und reibungsloser Abwicklung die, auch vom Senat gebilligte, Übung entwickelt, den Ausgleich des Kindergeldes zwischen den Eltern über den Kindesunterhalt durchzuführen (vgl. Senatsurteil vom 11. Mai 1988 - IVb ZR 89/87 = BGHR BGB § 1606 Abs. 3 Ausgleichsanspruch, familienrechtlicher 2 = FamRZ 1988, 834). - BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88
Angemessenheit des Unterhalts
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Der Senat hat sich dabei unter anderem von der Überlegung leiten lassen, daß minderjährigen Kindern wegen ihres Alters von vorneherein die Möglichkeit verschlossen ist, durch eigene Anstrengungen zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfs beizutragen, während dies für Erwachsene, auch wenn sie aus Gesundheits-, Alters- oder sonstigen Gründen auf vollen Unterhalt angewiesen sind, grundsätzlich nicht in gleicher Weise der Fall ist (vgl. BGHZ 109, 72, 85; 104, 158, 168) [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87]. - BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Damit entfällt die Möglichkeit, in diesem Punkt auf die Grundlagen des Vergleichs zurückzugehen (vgl. Senatsurteil vom 11. Januar 1984 - IVb ZR 10/82 = FamRZ 1984, 374, 375). - BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 91/85
Bindung des Richters im Abänderungsverfahren
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Sind allerdings die ehelichen Lebensverhältnisse in dem abzuändernden Titel nicht festgestellt worden, hat der Richter im Abänderungsverfahren den angemessenen Unterhalt zu bestimmen; an Verhältnisse, die dem früheren Titel zugrunde lagen und in ihm bewertet wurden, bleibt er auch in diesem Fall gebunden (vgl. Senatsurteil vom 26. November 1986 - IVb ZR 91/85 = BGHR ZPO § 323 Abs. 1 Bindung 1). - BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 93/85
Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Den Bedarf der geschiedenen Ehefrau des Klägers hat das Berufungsgericht - in Abweichung von der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 104, 158, 168 [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87]; Urteil vom 14. Januar 1987 - IVb ZR 93/85 = BGHR BGB § 1578 Abs. 1 Unterhaltsbedarf 1) - mit einem Mindesbetrag von 1.000,00 DM angesetzt, weil für jeden Ehegatten unabhängig von den Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen ein Bedarf anzuerkennen sei, der ihm wenigstens das Überleben sichere. - BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
Auskunftsanspruch des ehemaligen Ehepartners über die Art und Höhe von …
Auszug aus BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90
Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der gesamten neuen Verhältnisse festzustellen, welche Änderung in den maßgeblichen Umständen eingetreten ist und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe der Rente ergeben (ständige Rechtsprechung;… vgl. Senatsurteile vom 23. April 1986 aaO; vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 = ZPO § 323 Abs. 1 Prozeßvergleich 1). - BGH, 13.04.1988 - VIII ZR 274/87
Beweiswirkung einer Privaturkunde bei bestrittener Echtheit
- BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 15/88
Höhe des angemessenen Unterhalts
- BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 64/88
Unterhalt - Unterhaltspflicht - Selbstbehalt - Nachehelicher Unterhalt - Treu und …
- BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95
Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld
Zur Behandlung von Kindergeld im Mangelfall (Abweichung von BGHZ 104, 158 f. [BGH 13.04.1988 - IVb ZR 34/87]; Senatsurteil vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 - FamRZ 1992, 539 f. [BGH 29.01.1992 - XII ZR 239/90]).Andernfalls würde der betreuende Ehegatte im Ergebnis neben seinem eigenen Kindergeldanteil vorab noch eine Quote des Anteils des anderen Ehegatten erhalten (…Senatsurteile vom 23. April 1986 a.a.O.; und vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 - FamRZ 1992, 539, 540 [BGH 29.01.1992 - XII ZR 239/90];… Schwab/Borth Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. IV Rdn. 1123).
Dabei ist streitig, ob es insgesamt als Teil der Verteilungsmasse auf alle Berechtigten, also auf Kinder und Ehegatten, zu verteilen ist (so im Grundsatz Scholz FamRZ 1993, 125, 146, jedoch differenzierend für den Fall, daß die unterhaltsberechtigte Ehefrau das Kindergeld bezieht;… Köhler/Luthin a.a.O. Rdn. 545, 546; ähnlich Graba FamRZ 1992, 541, 545 [BGH 29.01.1992 - XII ZR 239/90];… Leitlinien Oberlandesgericht München Nr. 4.2 in FamRZ Buch a.a.O. S. 158 f.) oder ob der Kindergeldausgleich erst im Anschluß an die Mangelfallberechnung durchzuführen und das Kindergeld bis zur Deckung des Mindestbedarfs in erster Linie für den Kindesunterhalt zu verwenden und nur hinsichtlich eines etwaigen Restes zwischen den Eltern zu verteilen ist (…so Schwab/Borth a.a.O. IV Rdn. 1119;… ähnlich Hammer Leitlinien Nr. 15 FamRZ Buch a.a.O. S. 116).
Kindergeld für gemeinsame Kinder hat der Senat bisher bereits im Rahmen der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs des berechtigten Ehegatten dem bereinigten Erwerbseinkommen des Unterhaltsverpflichteten hinzugerechnet, und zwar in voller Höhe, gleichgültig, ob es vom unterhaltsverpflichteten oder vom unterhaltsberechtigten Ehegatten bezogen wurde (vgl. Senatsurteile vom 24. Januar 1990 - XII ZR 2/89 - FamRZ 1990, 499, 502; vom 31. Januar 1990 - XII ZR 21/89 - FamRZ 1990, 979, 980; und vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 - FamRZ 1992, 539, 541) [BGH 29.01.1992 - XII ZR 239/90].
Entsprechend wurde der dem unterhaltsberechtigten Ehegatten zustehende hälftige Kindergeldanteil von seinem - nach Vorwegabzug des Tabellenkindesunterhalts - ermittelten Unterhaltsbedarf als bedarfsdeckend abgezogen und der danach verbleibende Betrag als Einsatzbetrag in die weitere Kürzungsberechnung einbezogen (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 a.a.O. S. 541).
Diese im Rahmen tatrichterlichen Ermessens liegende Entscheidung ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 a.a.O. S. 541).
- OLG Karlsruhe, 23.12.1992 - 2 UF 200/91
Trennungs- und Kindesunterhalts in sog echten Mangelfällen
Für die Berechnung der Unterhaltsbeträge sind die für den Mangelfall entwickelten Grundsätze des BGH (vgl. FamRZ 1992, 539 ) heranzuziehen, da das Einkommen des Beklagten nicht ausreicht, ohne Gefährdung seines notwendigen Unterhalts, den vollen Unterhalt für die Klägerin und die gemeinsamen Kinder zu gewähren.Dabei hat der BGH die Quote für den nachehelichen Unterhalt nach Vorwegabzug des Bedarfs der aus der geschiedenen Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder bemessen (vgl. FamRZ 1988, 705, 709: in dem dort entschiedenen Mangelfall wurde sogar der Kindesunterhalt in Höhe der Sätze der zweiten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle in Ansatz gebracht; FamRZ 1992, 539, 541: dort hatte der BGH den Vorwegabzug des Kindesunterhalts auf die Bindung an einen früheren Prozessvergleich der Parteien gestützt).
Die Auffassung hat der BGH mit der Erwägung begründet, dass minderjährigen Kindern wegen ihres Alters von vornherein die Möglichkeit verschlossen sei, durch eigene Anstrengung zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfs beizutragen, während dies für Erwachsene, auch wenn sie aus Gesundheits-, Alters-, oder sonstigen Gründen auf vollen Unterhalt angewiesen sind, grundsätzlich nicht in gleicher Weise der Fall sei (BGH, FamRZ 1992, 539, 541 m.w.N.).
In der hierzu ergangenen Revisionsentscheidung hat der BGH (FamRZ 1992, 539, 541) diese Einwände für durchaus erwägenswert bezeichnet, in diesem Fall jedoch keinen Anlass zu einer grundsätzlichen Überprüfung seiner bisherigen Rechtsprechung gesehen, weil die Bindung an einen früheren Prozessvergleich über den Vorwegabzug von Kindesunterhalt zu beachten gewesen sei.
Dieser Bedarf wird teilweise gedeckt durch den der Klägerin im Verhältnis zu dem Beklagten zustehenden hälftigen Anteil an dem von ihr bezogenen Kindergeld (vgl. BGH, FamRZ 1992, 539, 541).
Das gewonnene Ergebnis ist auf Angemessenheit und Billigkeit der Aufteilung der verfügbaren Beträge auf Unterhaltsansprüche des Ehegatten und der minderjährigen Kinder zu überprüfen (BGH, FamRZ 1990, 266, 299; 1992, 539, 541).
Da nach der Berechnung unter 4. der Mindestbedarf der Klägerin bei weitem nicht gedeckt ist, muss der Beklagte der Klägerin auch seinen Kindergeldanteil belassen (BGH, FamRZ 1992, 539, 541).
Eine daran gemessen für die Kinder etwas günstigere Aufteilung der verfügbaren Mittel des Beklagten mit je 70, 00 DM bzw. je 138, 00 DM erscheint schon deshalb angemessen und billig, da der Klägerin (vgl. oben 3.) das gesamte Kindergeld verbleibt (vgl. BGH, FamRZ 1990, 266, 269; 1992, 539).
- OLG Brandenburg, 22.04.2008 - 10 UF 226/07
Nachehelicher Unterhalt: Befristung eines Aufstockungsunterhalts; ehebedingte …
Er hat dies damit begründet, dass die Bestimmung der Lebensstellung des Unterhaltsberechtigten im tatrichterlichen Ermessen liege (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1992, 539/541).
- BGH, 21.09.2011 - XII ZR 173/09
Abänderung eines Prozessvergleichs über nachehelichen Unterhalt: Vorliegen einer …
Anhand des Ergebnisses dieser Auslegung kann beurteilt werden, welche Auswirkungen sich aus Umständen ergeben, die sich anders als erwartet entwickelt haben (Senatsurteile vom 9. Juni 2004 - XII ZR 308/01 - FamRZ 2004, 1357, 1358; vom 2. Februar 1994 - XII ZR 191/92 - FamRZ 1994, 562, 564; vom 15. März 1995 - XII ZR 257/93 - FamRZ 1995, 665, 666 und vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 - FamRZ 1992, 539). - BGH, 19.07.2000 - XII ZR 161/98
Berücksichtigung des Zählkindvorteils; Angemessenheit des Kindesunterhalts
Da die Werte nur Hilfsmittel für die Unterhaltsbemessung sind, ist das mit ihrer Hilfe gewonnene Ergebnis nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalles stets auf seine Angemessenheit und Ausgewogenheit hin zu überprüfen, und zwar gleichgültig, ob es sich um einen sogenannten Mangelfall handelt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 - FamRZ 1992, 539, 541 und zuletzt Senatsurteil vom 16. April 1997 aaO S. 811) oder nicht (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 36/86 - FamRZ 1987, 456, 459).Die Einstufung in eine höhere oder niedrigere Gehaltsgruppe der Tabelle je nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten und der damit verbundenen Unterhaltslast hat der Senat stets gebilligt, weil sie im tatrichterlichen Ermessen liegt (vgl. z.B. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 aaO S. 540).
- BGH, 15.11.1995 - XII ZR 231/94
Rechtsfolgen der Arbeitslosigkeit des Unterhaltsschuldners
Eine dadurch drohende Verkürzung der Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder erscheint u. a. deshalb nicht gerechtfertigt, weil ihnen - im Gegensatz zu Erwachsenen - wegen ihres Alters von vornherein die Möglichkeit verschlossen ist, durch eigene Anstrengungen zur Deckung ihres notwendigen Lebensbedarfs beizutragen (vgl. Senatsurteile BGHZ 109, 72, 85;… BGHZ 104 aaO.; vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 - FamRZ 1992, 539, 541). - BGH, 23.11.1994 - XII ZR 168/93
Voraussetzungen der Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung
Zum einen fehlen Feststellungen zu den Grundlagen des Prozeßvergleichs vom 22. Februar 1989, dessen Anpassung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgrund einer an den Verhältnissen des Falles ausgerichteten umfassenden Würdigung aller Umstände ohnehin Sache des Tatrichters ist (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 - FamRZ 1992, 539 [BGH 29.01.1992 - XII ZR 239/90]). - OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
Geschiedener Unterhaltspflichtiger; Notwendiger Selbstbehalt; Rückgriff auf …
Diese Auffassung wird inzwischen auch vom Bundesgerichtshof vertreten (BGH, Urteil vom 18.10.1989, FamRZ 1990, 260 ; Urt. v. 29.01.1992, FamRZ 1992, 539 ).Auch diese Auffassung des BGH (vgl. FamRZ 1988, 705 ; 1990, 260; 1992, 539) wird vom Senat geteilt.
Den Rückgriff auf Mindestbeträge hat der BGH in ständiger Rechtsprechung bisher abgelehnt (BGH, FamRZ 1987, 266 u. 689; 1988, 705; offengelassen in FamRZ 1992, 539 ).
Außerdem führt, worauf der BGH (FamRZ 1992, 539 ) zu Recht hingewiesen hat, eine Anhebung der Ehegatteneinsatzbeträge zu einer Verkürzung konkurrierender Kindesunterhaltsbeträge, was schon deshalb bedenklich ist, weil der nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Kindesunterhalt insbesondere in den unteren Tabellengruppen erheblich hinter dem wirklichen Bedarf zurückbleibt (vgl. zum Bedarf eines Kindes BVerfG, FamRZ 1990, 955, 961).
- BGH, 21.09.1994 - XII ZR 161/93
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Berücksichtigung höherer Werbungskosten …
Das Oberlandesgericht hat daher die Höhe der Unterhaltsverpflichtung des Beklagten rechtsfehlerfrei ohne Rücksicht auf die Festlegungen in dem Vergleich vom 29. November 1989 und eine Änderung bzw. einen Wegfall der darin liegenden Geschäftsgrundlage (…vgl. Senatsurteile vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 = BGHR ZPO § 323 Abs. 1 Prozeßvergleich 1 und vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 = BGHR aaO. Prozeßvergleich 2) von Grund auf neu beurteilt. - OLG Karlsruhe, 17.12.2013 - 18 UF 48/12
Präklusion bei Abänderungsklagen: Festsetzung des Unterhaltsanspruchs in der …
Bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen kann der Prozentsatz darunter liegen (BGH FamRZ 1992, 539). - OLG Stuttgart, 20.11.2001 - 16 WF 492/01
§ 2 des Unterhaltstitelanpassungsgesetzes ist mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 2 …
- OLG Hamm, 07.11.2006 - 2 WF 204/06
Zulässigkeit der Vollstreckung aus Unterhaltstiteln nach Eintritt der …
- BFH, 30.11.2004 - VIII R 73/99
Kindergeld: Günstigerprüfung in einem sog. Mangelfall
- OLG Karlsruhe, 12.03.2004 - 16 UF 186/01
Kindesunterhalt: Schadensersatzanspruch gegen den die Verbesserung seiner …
- OLG Hamm, 08.10.2010 - 5 UF 20/10
Versorgungsausgleich; Anpassung wegen Unterhalt; bestehender Unterhaltstitel
- BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93
Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs
- OLG Karlsruhe, 17.08.1995 - 2 UF 45/95
Erwerbstätigenbonus, absoluter (echter) Mangelfall, Mindesteinsatzbetrag
- OLG Stuttgart, 03.09.2001 - 16 WF 395/01
Richtervorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Wegfalls …
- OLG Bamberg, 11.03.1997 - 7 UF 50/96
Anspruch auf angemessenen nachehelichen Unterhalt; Herabsetzung und Wegfall des …
- OLG Hamm, 01.12.1999 - 12 UF 38/99
Zum Unterhaltsbedarf eines Minderjährigen und zur Anwendung des § 1614 BGB
- OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 16 UF 4/03
Unterhaltsrecht: Unterbrechung des Unterhaltsrechtsstreits bei Insolvenzeröffnung …
- OLG Hamm, 02.01.2004 - 10 WF 241/03
"Wesenliche Änderung" bei einer unterhaltsrechtlichen Abänderungsklage
- BGH, 12.05.1993 - XII ZR 24/92
Schuldhafte Verminderung der Leistungsfähigkeit
- OLG Braunschweig, 25.01.1994 - 2 UF 124/93
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt; Ausbruch aus intakter Ehe; Zurechnung von …
- OLG Bamberg, 11.03.1993 - 2 UF 173/92
Ermittlung des eheangemessenen Bedarfs des unterhaltsberechtigten Ehegatten
- OLG Saarbrücken, 24.06.2004 - 6 UF 77/03
Verhältnis von Ansprüchen nach dem Grundsicherungsgesetz zu Ansprüchen auf …
- OLG Hamm, 17.09.1996 - 7 UF 156/96
Bemessung des Unterhalts des getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten; …
- OLG Hamm, 02.03.2012 - 13 UF 169/11
Berechnung des Trennungsunterhalts; Umfang der Erwerbsobliegenheit des …
- OLG Stuttgart, 20.08.2008 - 18 UF 256/07
Befristung des nachehelichen Unterhalts
- OLG Köln, 06.03.2002 - 27 UF 122/01
Unterhaltsverwirkung bei Pflege durch neuen Partner
- KG, 07.07.2009 - 13 UF 65/08
Nachehelicher Unterhalt: Zeitliche Begrenzung des Unterhalts und ehebedingte …
- OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei minderjährigen Kindern - …
- OLG Jena, 26.09.2005 - 2 UF 111/05
- OLG Saarbrücken, 23.06.2009 - 9 WF 37/09
Zulässigkeit einer auf nachträgliche Befristung des nachehelichen Unterhalts …
- OLG Hamm, 25.11.2008 - 3 UF 59/08
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
- OLG Karlsruhe, 02.11.2000 - 2 UF 29/00
nachehelicher Unterhalt, Erbschaft, Pflichtteilsverwertung, Übertragung eines …
- OLG Hamm, 11.07.2006 - 2 WF 204/06
- OLG Düsseldorf, 28.11.1997 - 6 UF 35/97
Verletzung der Erwerbsobliegenheit als Voraussetzung für die Zurechnung fiktiven …
- OLG Karlsruhe, 08.03.1996 - 20 UF 53/95
Berücksichtigung der ratenweise Rückzahlung von Prozesskostenhilfe und …
- OLG Brandenburg, 27.11.2007 - 10 UF 33/07
Kindesunterhalt; Abänderungsklage: Abzugsfähige Positionen bei der Ermittlung des …
- OLG Köln, 07.03.2001 - 27 UF 176/00
Ziel einer Abänderungsklage
- OLG München, 15.03.2000 - 12 UF 1742/99
Abänderung eines vor dem Familiengericht geschlossenen Vergleichs zum …
- FG Sachsen-Anhalt, 10.03.1999 - II 550/98
Keine Hinzurechnung des Kindergeldes im Rahmen der Günstigerprüfung bei …
- OLG Braunschweig, 07.03.2005 - 1 WF 446/04
Anspruch auf nachehelichen Ehegattenunterhalt; Ermittlung des Unterhaltsbedarfs …
- OLG Düsseldorf, 24.05.1996 - 6 UF 221/95
Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs; …
- OLG Bamberg, 03.06.1992 - 2 WF 65/92
Abänderungsklage des Unterhaltspflichtigen bei Trennungsunterhalt und Beschwerde …
- OLG Stuttgart, 17.06.1999 - 18 WF 214/99
Bestimmung der Höhe des Kindesunterhalts unter Berücksichtigung des …
- OLG Hamm, 19.01.1999 - 2 UF 270/98
Bindungswirkung eines Unterhaltsvergleichs für nachehelichen Unterhalt
- OLG Hamm, 17.06.1997 - 3 UF 253/96
Voraussetzungen an die Durchführung einer Zwangsvollstreckung; Anspruch auf …
- OLG Koblenz, 31.05.1994 - 15 UF 98/94
Erwerbstätigenbonus und Vorwegabzug berufsbedingter Aufwendungen
- OLG Frankfurt, 28.06.2001 - 1 WF 97/01
Mangelberechnung, Kindergeld
- OLG Stuttgart, 28.11.2000 - 17 UF 246/00
Bindung des Unterhaltsschuldners an vollstreckbare Urkunde - Dynamisierung des …
- OLG Hamm, 12.05.2000 - 12 UF 236/99
Rechtmäßigkeit einer Neuberechnung eines Unterhaltsanspruchs und damit Abänderung …
- OLG München, 02.10.1995 - 26 UF 994/95
Berücksichtigung von Pflegegeld beim Unterhaltsverpflichteten
- OLG Saarbrücken, 30.06.2010 - 9 UF 124/09
Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung
- OLG Koblenz, 19.12.2005 - 11 WF 1004/05
Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs
- OLG Hamburg, 10.04.1992 - 12 UF 58/91
Pflichten des Unterhaltsschuldners bei hohen Werbungskosten
- OLG Koblenz, 13.10.1997 - 13 UF 367/97
Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen rückwirkenden Bezugs einer …
- OLG Koblenz, 03.05.1994 - 15 UF 98/94
Berufung gegen die gerichtliche Festsetzung des Trennungsunterhalts; Bestimmung …
- OLG Nürnberg, 23.01.1996 - 10 WF 161/96
- KG, 17.07.1998 - 13 UF 8630/97
Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der …