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   OLG Bremen, 10.01.1991 - 5 WF 165/90   

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https://dejure.org/1991,5170
OLG Bremen, 10.01.1991 - 5 WF 165/90 (https://dejure.org/1991,5170)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10.01.1991 - 5 WF 165/90 (https://dejure.org/1991,5170)
OLG Bremen, Entscheidung vom 10. Januar 1991 - 5 WF 165/90 (https://dejure.org/1991,5170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit eines Gerichts für die Scheidung einer Ehe; Prozesskostenhilfe für ein Scheidungsverfahren mit internationalem Bezug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 606 a Abs. 1 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 962
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

    Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung - so wie hier - treten alle Wirkungen der Rechtshängigkeit - also auch die Begründung des Prozessrechtsverhältnisses - aber bereits mit der Einreichung der Antragsschrift bei Gericht (Anhängigkeit) ein ( OLG Hamburg , Beschluss vom 23.10.2013, Az.: 4 W 100/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 157 f.; OLG Köln , Urteil vom 12.01.2001, Az.: 6 U 98/00, u.a. in: GRUR 2001, Seiten 424 ff.; OLG München , Beschluss vom 02.11.1992, Az.: 6 W 2274/92, u.a. in: NJW 1993, Seite 1604; OLG Düsseldorf , FamRZ 1992, Seite 962; KG Berlin , JurBüro 1993, Seite 486; KG Berlin , MDR 1988, Seite 239; LG Braunschweig , WuM 2002, Seite 221; AG Weilheim , MDR 1985, Seite 148; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann , ZPO-Kommentar, 76. Auflage 2018, § 91a ZPO, Rn. 42; Jaspersen , in: BeckOK ZPO, Vorwerk/Wolf, 28. Edition, Stand: 01.03.2018, § 91a ZPO, Rn. 22 ).
  • BVerfG, 26.12.2013 - 1 BvR 2531/12

    Prozesskostenhilfe bei Amtshaftungsklagen wegen Menschenwürdeverletzungen

    Soweit das Oberlandesgericht in seiner ablehnenden Entscheidung hilfsweise darauf abstellt, dass jedenfalls nicht die sachliche Zuständigkeit des Landgerichts begründet gewesen wäre, so weicht das Oberlandesgericht damit - unbeschadet der strittigen Frage, ob nicht auch im Prozesskostenhilfeverfahren im Hinblick auf die sachliche Zuständigkeit und die insofern geltende Streitwertgrenze allein auf die tatsächlich beabsichtigte Klage abzustellen ist (vgl. zum Streitstand: Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 10) - jedenfalls von der in Rechtsprechung und Literatur soweit ersichtlich einhellig vertretenen Auffassung ab, dass eine Ablehnung eines Prozesskostenhilfegesuchs aus Gründen der sachlichen Unzuständigkeit nur dann in Betracht kommt, wenn das mit dem Prozesskostenhilfegesuch befasste Gericht zuvor die Stellung eines Verweisungsantrags angeregt hat und der Antragsteller dieser Anregung nicht nachgekommen ist (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. Juni 1989 - 2 W 18/89 -, NJW-RR 1990, S. 575; OLG Bremen, Beschluss vom 10. Januar 1991 - 5 WF 165/90 -, FamRZ 1992, S. 962 f.; Bork, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 2, 22. Aufl. 2004, § 117 Rn. 8 m.w.N.; Geimer, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 114 Rn. 22a m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 16.04.2008 - 2 AR 13/08

    Zuständigkeitsbestimmung: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Im hier vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren ist die Rechtshängigkeit bereits mit der Einreichung des Verfügungsantrages eingetreten (vgl. etwa KG MDR 1988, 239 und JurBüro 1993, 486; OLG Düsseldorf FamRZ 1992, 962 und JZ 1995, 316; OLG München NJW 1993, 1604; Zöller/Vollkommer, ZPO Rdnr. 5 vor § 916).
  • OLG Nürnberg, 05.03.2001 - 11 WF 320/01

    Ehescheidung von Asylbewerbern - gewöhnlicher Aufenthalt - maßgebliches Recht

    Entgegen OLG Bremen (FamRZ 1992, 962 f.) ist der Senat der Auffassung, daß der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne von § 606 a Abs. 1 Nr. 2 ZPO keinen gesicherten Aufenthaltsstatus verlangt.
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