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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 28.01.1992 - 5 U 96/91   

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https://dejure.org/1992,3741
OLG Oldenburg, 28.01.1992 - 5 U 96/91 (https://dejure.org/1992,3741)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28.01.1992 - 5 U 96/91 (https://dejure.org/1992,3741)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 5 U 96/91 (https://dejure.org/1992,3741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 135
  • FamRZ 1992, 987
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1973 - III ZR 148/71

    Umfang der Beerdigungskosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.01.1992 - 5 U 96/91
    Entgegen der Berufung gehören die Grabpflegekosten nach ganz allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Lehre nicht zu den vom Erben gemäß § 1968 BGB zu tragenden Beerdigungskosten (vgl. nur BGHZ 61, 238 f; RGZ 160, 255 f; Palandt/Edenhofer, BGB, 49. Aufl., 1968 Anm. 1; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 3.
  • RG, 13.05.1939 - VI 256/38

    Gehören die Kosten für die Erhaltung und Pflege einer Grabstätte zu den Kosten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 28.01.1992 - 5 U 96/91
    Entgegen der Berufung gehören die Grabpflegekosten nach ganz allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Lehre nicht zu den vom Erben gemäß § 1968 BGB zu tragenden Beerdigungskosten (vgl. nur BGHZ 61, 238 f; RGZ 160, 255 f; Palandt/Edenhofer, BGB, 49. Aufl., 1968 Anm. 1; Lange/Kuchinke, Erbrecht, 3.
  • OLG Schleswig, 06.10.2009 - 3 U 98/08

    Berücksichtigung der Kosten für die laufende Grabpflege bei der Höhe des

    Nach st. Rspr. und h. M. stellen Kosten für die laufende Grabpflege keine Beerdigungskosten im Sinne des § 1968 BGB dar und sind daher bei der Ermittlung des Nachlasswertes im Grundsatz nicht zu berücksichtigen (RG, Urt. v. 13.5.1939 - VI 256/38, RGZ 160, 255, 256; BGH, Urt. v. 20.9.1973 - III ZR 148/71, BGHZ 61, 238 , Tz. 2 bei juris; OLG Oldenburg, Urt. v. 28.1. 1992 - 5 U 96/91, FamRZ 1992, 987, Tz. 25 f.; Bamberger/Roth/Mayer, aaO., § 2311 Rn. 9; Märker, MDR 1992, 217; MünchKommBGB/Lange, aaO., § 2311 Rn. 13 Fn. 37; MünchKommBGB/Siegmann, aaO., § 1968 Rn. 4; Staudinger/Haas [2006], § 2311 Rn. 40; Staudinger/Marotzke [2002], § 1968 Rn. 5).
  • OLG Köln, 21.11.2014 - 20 W 94/13

    Erstattungsansprüche gegenüber den Erben hinsichtlich der Kosten für die

    Die Beerdigung ist mit der erstmaligen Herstellung der Grabstätte abgeschlossen; die Grabpflege beruht daher nicht auf einer Rechtspflicht der Erben, sondern auf einer sittlichen Verpflichtung der nahen Angehörigen (BGHZ 61, 238; OLG Schleswig, FamRZ 2010, 1195; OLG Düsseldorf, r+s 1997, 159; OLG Oldenburg FamRZ 1992, 987; MünchKomm/BGB-Küpper, aaO, § 1968, Rn. 4; BeckOK BGB/Ilse Lohmann BGB § 1968 Rn. 5; Staudinger-Marotzke, aaO, § 1968, Rn. 5).
  • LG Rottweil, 05.02.2004 - 2 O 186/03

    Pflichtteilsrecht: Anwaltskosten als Kosten der Auskunft des Erben;

    Sie sind als bloße sittliche Pflicht, nicht als Rechtspflicht anzusehen (BGHZ 61, 238; OLG Oldenburg DNotZ 1993, 135).
  • LG Stade, 04.01.2007 - 4 O 434/04

    Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines tötlichen Verkehrsunfalls bei

    Dieser allerdings endet mit dem Abschluss einer zur Dauereinrichtung bestimmten und geeigneten Grabstätte (vgl. BGH, MDR 1974, 29; OLG Oldenburg, FamRZ 1992, 987; LG Koblenz, Schaden-Praxis 1994, 412).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.03.1992 - BReg. 1 Z 69/91   

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https://dejure.org/1992,7776
BayObLG, 12.03.1992 - BReg. 1 Z 69/91 (https://dejure.org/1992,7776)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1992 - BReg. 1 Z 69/91 (https://dejure.org/1992,7776)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1992 - BReg. 1 Z 69/91 (https://dejure.org/1992,7776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 987
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 08.10.1991 - 20 W 250/91

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an eine tatrichterliche Auslegung bei

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1992 - BReg. 1 Z 69/91
    Ob sich nach der Beisetzung jemand um das Grab bemüht, wie es der Erblasser erwartet hatte, müsste daher ein Dritter nach seinem Ermessen bestimmen, so dass es insoweit an einer letztwilligen Verfügung des Erblassers fehlt (BayObLG, FamRZ 1991, 610, 611; vgl. ferner OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 72, 73).
  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten;

    Auszug aus BayObLG, 12.03.1992 - BReg. 1 Z 69/91
    Ob sich nach der Beisetzung jemand um das Grab bemüht, wie es der Erblasser erwartet hatte, müsste daher ein Dritter nach seinem Ermessen bestimmen, so dass es insoweit an einer letztwilligen Verfügung des Erblassers fehlt (BayObLG, FamRZ 1991, 610, 611; vgl. ferner OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 72, 73).
  • BayObLG, 26.03.1996 - 1Z BR 111/94

    Erbenermittlung von Amts wegen durch das Beschwerdegericht

    In Betracht kommt freilich, daß die in dem Testament mit den Worten "mein Häuschen mit Garten in B. soll daßjenige bekommen, der mich in Krankheit pflegt und mich betreut, das Grab übernimmt und mindestens 30 Jahre erhält und pflegt" umschriebene Verfügung mangels hinreichender Bestimmtheit wirkungslos ist (§ 2065 Abs. 2 BGB ; vgl. dazu BayObLG FamRZ 1992, 987; BayObLGZ 1992, 296, 300; OLG Frankfurt OLGZ 1992, 271 und NJW-RR 1995, 711 ).
  • BayObLG, 19.10.1992 - 1Z BR 13/92
    Für den Senat besteht ebenso wie für das LG kein Anlaß, abschließend zu entscheiden, ob die von der Erblasserin genannten, sehr allgemein gehaltenen Kriterien ausreichen, die Person des Bedachten als so hinreichend bestimmt anzusehen, daß sie von jeder mit genügender Sachkunde ausgestatteten Person bezeichnet werden können (vgl. BGHZ 15, 199 [202] = NJW 1955, 100; zur Eignung der von der Erblasserin genannten Kriterien s. auch BayObLG, FamRZ 1991, 610 und FamRZ 1992, 987 sowie OLG Frankfurt, OLGZ 1992, 271).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.03.1992 - 1 BReg.Z 69/91   

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https://dejure.org/1992,18580
BayObLG, 12.03.1992 - 1 BReg.Z 69/91 (https://dejure.org/1992,18580)
BayObLG, Entscheidung vom 12.03.1992 - 1 BReg.Z 69/91 (https://dejure.org/1992,18580)
BayObLG, Entscheidung vom 12. März 1992 - 1 BReg.Z 69/91 (https://dejure.org/1992,18580)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Bestimmung der Person des Bedachten durch den Erblasser selber; Wirksame Erbeinsetzung bei Zuteilung von Nachlass durch Erblasser an die sich um das Begräbnis und die Pflege der Grabstätte bemühenden Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 987
 
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