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   BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 78/93   

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https://dejure.org/1993,3670
BayObLG, 27.05.1993 - 3Z BR 78/93 (https://dejure.org/1993,3670)
BayObLG, Entscheidung vom 27.05.1993 - 3Z BR 78/93 (https://dejure.org/1993,3670)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Mai 1993 - 3Z BR 78/93 (https://dejure.org/1993,3670)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuer; Aufgabenkreis; Geltendmachung; Rechte; Betreuter; Bevollmächtigter; Vollmacht; Erteilung; Widerruf

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Vollmachtsbetreuung, Verbot der Schlechterstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1896 Abs. 3

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 872
  • FamRZ 1993, 1249
  • Rpfleger 1994, 336
  • BayObLGZ 1993, 236
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG München, 27.10.2006 - 33 Wx 159/06

    Abweichende mündliche Erklärung des Betroffenen zur Bestellung eines

    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

  • BayObLG, 09.03.2005 - 3Z BR 271/04

    Bestellung eines Überwachungsbetreuers bei Verdacht des Vollmachtsmissbrauchs

    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249 und 1994, 1550/1551).

  • OLG München, 30.04.2009 - 33 Wx 81/09

    Rechtliche Betreuung: Beschränkung einer Kontrollbetreuung bei erteilter

    Voraussetzung für die Bestimmung dieses Aufgabenkreises ist das Bestehen einer wirksamen Vollmacht (BayObLG FamRZ 1993, 1249; OLG Schleswig Rpfleger 2003, 245).

    Vor allem aber ist auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten (BayObLG FamRZ 1993, 1249; 1994, 1550/1551).

  • BayObLG, 03.06.1994 - 3Z BR 18/94

    Bestellung eines Vollmachtsbetreuers

    Auf die weitere Beschwerde der Betreuerin hob das Bayerische Oberste Landesgericht mit Beschluß vom 27.5.1993 den Beschluß des Landgerichts auf und verwies die Sache zu anderer Behandlung und neuer Entscheidung an das Landgericht zurück (BayObLGZ 1993, 236).

    a) Der Senat hat die jetzt im zweiten Rechtsbeschwerdeverfahren wieder aufgegriffene Frage, ob die Bestellung eines Vollmachtsbetreuers hier erforderlich ist, ob also zusätzlich zu den Voraussetzungen von § 1896 Abs. 1 BGB für den hier angegriffenen Aufgabenkreis auch die Voraussetzungen von § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB vorliegen, bereits in der Entscheidung vom 27.5.1993 geprüft und bejaht (siehe dort - FamRZ 1993, 1249 ; in BayObLGZ 1993, 236 nicht vollständig abgedruckt - unter II 2 a).

  • OLG Schleswig, 27.11.2002 - 2 W 197/02

    Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Das setzt voraus, dass der oder die Betroffene einem anderen Wirksamen eine Vollmacht erteilt hat (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 1249).
  • OLG Schleswig, 07.11.2002 - 2 W 197/02

    Voraussetzungen für die Bestellung eines Vollmachtsüberwachungsbetreuers

    Das setzt voraus, dass die Betroffene einem anderen wirksam eine Vollmacht erteilt hat (vgl. auch BayObLG FamRZ 1993, 1249).
  • BayObLG, 13.06.1994 - 3Z BR 78/94
    Die Erteilung einer umfassenden Vollmacht steht der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung bestehen (BayObLG BtPrax 1994, 59; vgl. auch BayObLGZ 1993, 236/238 im Zusammenhang mit der Frage der Bestellung eines Vollmachtsbetreuers).
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