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   BayObLG, 11.06.1992 - 3Z BR 18/92   

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https://dejure.org/1992,4849
BayObLG, 11.06.1992 - 3Z BR 18/92 (https://dejure.org/1992,4849)
BayObLG, Entscheidung vom 11.06.1992 - 3Z BR 18/92 (https://dejure.org/1992,4849)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 3Z BR 18/92 (https://dejure.org/1992,4849)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einwand der Scheidung im Verfahren auf Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1478
  • FamRZ 1993, 451
  • Rpfleger 1992, 423
  • BayObLGZ 1992, 195
  • BayObLGZ 1992, 196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.11.1958 - IV ZR 107/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 11.06.1992 - 3Z BR 18/92
    a) Eine solche Unvereinbarkeit ist dann gegeben, wenn die Anerkennung im konkreten Fall (vgl. Staudinger/Spellenberg aaO Rn. 405 f.) die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angriffe (vgl. BGHZ 28, 375/384 f. m. w. Nachw.), wenn das Ergebnis der Anwendung in einer besonders schwerwiegenden Weise dem Sinn und Zweck der deutschen Regelung widerspräche; das Ergebnis der Anwendung müsste zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und der ihm zugrundeliegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stehen, dass es aus deutscher Sicht untragbar erschiene (BGHZ 75, 32/43 m. w. Nachw.; vgl. auch Martiny, Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts Band III/1 Rn. 996).
  • BGH, 26.06.1969 - VII ZR 32/67

    Vollstreckbarerklärung eines jugoslawisehen Schiedsspruchs

    Auszug aus BayObLG, 11.06.1992 - 3Z BR 18/92
    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung (vgl. BGHZ 52, 184/192).
  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Auszug aus BayObLG, 11.06.1992 - 3Z BR 18/92
    a) Eine solche Unvereinbarkeit ist dann gegeben, wenn die Anerkennung im konkreten Fall (vgl. Staudinger/Spellenberg aaO Rn. 405 f.) die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angriffe (vgl. BGHZ 28, 375/384 f. m. w. Nachw.), wenn das Ergebnis der Anwendung in einer besonders schwerwiegenden Weise dem Sinn und Zweck der deutschen Regelung widerspräche; das Ergebnis der Anwendung müsste zu den Grundgedanken des deutschen Rechts und der ihm zugrundeliegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stehen, dass es aus deutscher Sicht untragbar erschiene (BGHZ 75, 32/43 m. w. Nachw.; vgl. auch Martiny, Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts Band III/1 Rn. 996).
  • BayObLG, 17.11.1980 - BReg. 1 Z 91/79
    Auszug aus BayObLG, 11.06.1992 - 3Z BR 18/92
    Die Zurückweisung eines Anerkennungsantrags führt immerhin schon gewisse Wirkungen herbei (vgl. BayObLGZ 1980, 351/352 m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2021 - 28 VA 1/21

    Kanadische Zustellung eines Scheidungsantrages per WhatsApp nicht mit § 109 Abs.

    Der Antrag hat auch in der Sache Erfolg und führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung (ein darüber hinaus möglicher Antrag auf Feststellung, dass die Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht vorliegen, ist nicht gestellt worden; vgl. dazu BayObLG FamRZ 1993, 451; BeckOK FamFG/ Sieghörtner § 107 Rn. 25).
  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 303/01

    Unzulässige Rechtsausübung im Verfahren auf Anerkennung ausländischer

    Eine solche Unvereinbarkeit ist nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1992, 195~197 ff. m.w.N.) dann gegeben, wenn die Anerkennung im konkreten Fall die Grundlagen des deutschen staatlichen oder wirtschaftlichen Lebens angriffe, oder wenn das Ergebnis der Anwendung in einer besonders schwerwiegenden Weise dem Sinn und Zweck der deutschen Regelung widerspräche.

    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung (BayObLGZ 1992, 195/198).

  • BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 177/00

    Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung

    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der Anerkennungsentscheidung (BayObLGZ 1992, 195/198).

    Der Senat hat in einem Einzelfall angenommen, dass es dem ordre public widersprechen kann, wenn auf die Eheleute Druck ausgeübt worden ist mit dem Ziel, sie zur Durchführung der Scheidung zu zwingen (BayObLGZ 1992, 195/198).

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