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   OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93   

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https://dejure.org/1993,1144
OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93 (https://dejure.org/1993,1144)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.1993 - 2 WF 65/93 (https://dejure.org/1993,1144)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 2 WF 65/93 (https://dejure.org/1993,1144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1123
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 11.03.1987 - 2 WF 101/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    »a. Der Senat hält an seiner Auffassung nicht mehr fest (so: FamRZ 1987, 728), eine Partei, welche die Entscheidung über ihr Prozeßkostenhilfegesuch nicht abwartet, sondern gleichzeitig auch bereits die Klage oder den Scheidungsantrag einreicht, verursache mutwillig Kosten.
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Zur Entscheidung reif ist das Prozesskostenhilfebegehren, wenn die Partei es schlüssig begründet, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorgelegt und wenn der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb angemessener Frist zum Prozesskostenhilfegesuch zu äußern (Senatsbeschluss vom 18. November 2009 - XII ZB 152/09 - FamRZ 2010, 197 Rn. 10 mwN; OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 1123).

    Gleiches muss gelten, wenn sich im Verlauf des Verfahrens infolge verzögerter Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung durch die antragstellende Partei verschlechtert haben (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 1123; zum - besonders gelagerten - Fall, dass eine Rechtsfrage noch während des Prozesskostenhilfeverfahrens höchstrichterlich geklärt worden ist, s.o. unter bb (1)).

  • LAG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ta 854/05

    Anwendung der Grundsätze des sog. "steckengebliebenen" PKH-Gesuchs auf den

    Dazu muss die vollständig ausgefüllte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem amtlichen Vordruck abgegeben (OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; LAG Hamm v. 31.01.2001 - 4 Ta 127/00, LAGE § 117 ZPO Nr. 9 = AE 2001, 141) und es müssen alle "entsprechenden Belege" eingereicht sein (LAG Hamm v. 08.11.2001 - 4 Ta 708/01, LAGReport 2002, 89, 91; LAG Hamm v. 08.08.2002 - 4 Ta 489/02, LAGReport 2003, 22, 23).

    Für die Frage, von welchem Zeitpunkt aus die Erfolgsaussicht einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bei der Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu beurteilen ist, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Entscheidung an, weil das Gericht bei seiner Entscheidung sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen zu benutzen hat und es auch dem Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe widerspräche, die Führung eines als aussichtslos erkannten Prozesses zu ermöglichen (OLG Düsseldorf v. 21.06.1988 - 6 W 44/88, NJW-RR 1989, 383; OLG Köln v. 19.08.1991 - 19 W 32/91, MDR 1992, 514 = VersR 1992, 1022, 1023; LAG Hamm v. 12.02.2001 - 4 Ta 277/00, AE 2001, 141 = ZInsO 2001, 432; LAG Hamm v. 11.11.2003 - 4 Ta 795/03, NZA-RR 2004, 102; a.A. OLG Karlsruhe v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93, FamRZ 1994, 1123; OLG Karlsruhe v. 18.07.1996 - 2 WF 67/96, FamRZ 1997, 375).

  • AG Bad Segeberg, 15.07.2015 - 9 C 327/14

    Sturz beim Aussteigen aus dem Pkw auf einer Glatteisfläche neben einem

    Für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 1999, 5 WF 113/99; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. Mai 1995, 25 WF 91/95; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 1993, 2 WF 65/93; AG Oldenburg (Holstein), Beschluss vom 20. Dezember 2007, 22 C 454/07).(Rn.34).

    Denn für die Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage im Rahmen eines Antrages auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Prozesskostenbewilligungsantrages und nicht auf den Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag abzustellen (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 12.8.1999 - 5 WF 113/99, OLGR 2000, 24; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 19.5.1995 - 25 WF 91/95, JurBüro 1995, 535 OLG Karlsruhe, Beschl. v. 21.12.1993 - 2 WF 65/93,FamRZ 1994, 1123 ff.; AG Oldenburg (Holstein), Beschl. v. 20.12.2007 - 22 C 454/07, juris Rn. 13; in der Sache ebenso OLG Köln, Beschl. v. 19.5.2006 - 4 WF 89/06, JurBüro 2006, 657).

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