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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3790
BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92 (https://dejure.org/1992,3790)
BayObLG, Entscheidung vom 26.11.1992 - 3Z AR 140/92 (https://dejure.org/1992,3790)
BayObLG, Entscheidung vom 26. November 1992 - 3Z AR 140/92 (https://dejure.org/1992,3790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe vor Betreuerbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65a Abs. 1, § 46 Abs. 1
    Abgabe eines Betreuungsverfahrens vor Bestellung eines Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuungsverfahren; Wichtige Gründe; Vormundschaftsgericht; Betreuer; Auswahl; Anhörung; Ermittlungen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG §§ 65, 65a

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 351
  • FamRZ 1993, 449
  • FamRZ 1994, 1189
  • Rpfleger 1993, 242
  • BayObLGZ 1992, 351
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92
    1. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die am Abgabestreit beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken liegen (§ 65 a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
  • BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88

    Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 26.11.1992 - 3Z AR 140/92
    Ebenso kann auch das Interesse des Vormundschaftsgerichts an einer für den Betreuten vorteilhafteren Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben mitbestimmend sein (ständige Rechtsprechung; vgl. BayObLGZ 1988, 236/237 m. w. Nachw.).
  • KG, 06.10.2011 - 1 AR 13/11

    Betreuungsverfahren: Abgabe an das Wohnortgericht nach Betreuerwechsel

    Durch die Abgabe des Verfahrens muss im Hinblick auf das Wohl des Betroffenen ein Zustand geschaffen werden, der eine zweckmäßigere, leichtere Führung der Angelegenheit ermöglicht (Budde, in: Keidel, FamFG, 16. Aufl., § 273 Rdn. 3; BayObLG FamRZ 1993, 449).
  • LG Kassel, 10.02.2006 - 3 T 67/06

    Berufsbetreuervergütung: Vergütungssatz bei vorübergehendem Aufenthalt des

    Er wird dort im Sinne des tatsächlichen Lebensmittelpunktes der Person verstanden, von dem nur gesprochen werden könne, wenn am Ort eine gewisse Einbindung, z.B. in familiärer, sozialer oder beruflicher Hinsicht, stattgefunden habe (BayObLG, FamRZ 1993, 89; FamRZ 1993, 449; OLG Karlsruhe, FamRZ 1996, 1341; Keidel/Kuntze/Kayser, FGG, 15. Auflage, § 65 Rdnr. 3; Deinert, FamRZ 2005, 954, 957).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95

    Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Abgabe; Zuständigkeit; Gericht

    Der Vollständigkeit halber sei abschließend auf folgendes hingewiesen: Einer - nach weiteren Ermittlungen zu den dafür maßgeblichen Umständen - gebotenen Abgabe stünde bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen nicht entgegen, daß für den Betroffenen ein Betreuer noch nicht bestellt ist (Beschluß des Senats vom 23. April 1993 - 11 AR 8/93 - unter Bezugnahme auf BayObLG FamRZ 1993, 449; vgl. auch Beschluß des Senats vom 11. Oktober 1993 - 11 AR 20/93 - FamRZ 1994, 449, 451).
  • KG, 22.07.2003 - 1 AR 2/03

    Betreuungsverfahren: Abgabe eines grundlos eingeleiteten Verfahrens an das

    Insgesamt muss durch die Abgabe im Hinblick auf das Wohl des Betroffenen ein Zustand geschaffen werden, der eine zweckmäßigere, leichtere Führung der Angelegenheit ermöglicht (Keidel/Kahl, FGG, 15. Aufl., § 65 Rn. 3; BayObLG FamRZ 1993, 449).
  • BayObLG, 15.03.1996 - 3Z AR 18/96

    Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts eines Betroffenen in einem Verfahren der

    Zwar kommt es für die Anwendung dieser Bestimmung nicht darauf an, daß bereits ein Betreuer bestellt ist (vgl. BayObLGZ 1992, 351).
  • BayObLG, 26.02.1998 - 3Z AR 8/98

    Zur Rolle eines Verfahrenspflegers bei der Bestellung eines Betreuers

    Der Abgabe steht auch nicht entgegen, daß bisher noch kein Betreuer bestellt ist (BayObLGZ 1992, 351; Bassenge/Herbst § 65a Rn. 3).
  • BayObLG, 07.02.1996 - 3Z AR 6/96

    Bedürfnis der Fürsorge

    Die Abgabe ist auch zulässig, wenn noch kein Betreuer bestellt ist (BayObLGZ 1992, 351).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.01.1993 - 3Z AR 2/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3964
BayObLG, 28.01.1993 - 3Z AR 2/93 (https://dejure.org/1993,3964)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 3Z AR 2/93 (https://dejure.org/1993,3964)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 3Z AR 2/93 (https://dejure.org/1993,3964)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1189
  • Rpfleger 1993, 325
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Jena, 05.01.2004 - 6 Sa 54/03

    Betreuungsverfahren / Zuständigkeit / Bestimmung der Zuständigkeit

    Deswegen hat das abgebende Gericht grundsätzlich vor Abgabe des Betreuungsverfahrens alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1189 mit Nachw.).

    a) Zunächst hat der Senat schon Bedenken insoweit, als das abgebende Gericht im Regelfall vor Abgabe des Betreuungsverfahrens alle Verfügungen zu treffen hat, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1189 mit Nachw.).

  • OLG Schleswig, 05.09.2001 - 2 W 154/01

    Vorlage einer Betreuungssache zur Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Letztlich gilt der Grundsatz, daß vor einer Abgabe das abgebende Gericht in aller Regel über alle Angelegenheiten abschließend zu entscheiden hat, über die auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine Entscheidung zu treffen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1189; Engelhardt a.a.O. m.w.Nw.; Senat in st. Rspr.).
  • BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96

    Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens

    Nach der Rechtsprechung des Senats hat das abgebende Gericht allerdings vor einer Abgabe grundsätzlich alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amts wegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLGZ 1992, 268/270; BayObLG FamRZ 1994, 1189 ).
  • BayObLG, 14.05.1998 - 4Z BR 51/98

    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Beschwerdeverfahren

    Das Landgericht hat zu Recht die Zulässigkeit der Beschwerde insoweit verneint, weil der entlassene Betreuer durch die Bestellung des Nachfolgebetreuers nicht in seinen Rechten (§ 20 Abs. 1 FGG ) verletzt ist und er nach seiner Entlassung auch nicht mehr im Namen der Betroffenen (§ 69g Abs. 2 Satz 1 FGG ) Beschwerde einlegen kann (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1189 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.01.1993 - 3Z BR 135/92   

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https://dejure.org/1993,7064
BayObLG, 28.01.1993 - 3Z BR 135/92 (https://dejure.org/1993,7064)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.1993 - 3Z BR 135/92 (https://dejure.org/1993,7064)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 1993 - 3Z BR 135/92 (https://dejure.org/1993,7064)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschwerderecht; Betreuer; Anordnung; Betreuung; Beschwerdeberechtigung; Recht des Betreuers; Verfahrenspfleger

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Beschwerderecht vorläufigen Betreuers, Verfahrenspfleger

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 20, § 67, § 69g Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 1189
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 14.07.1999 - 3Z BR 163/99

    Bestellung eines Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren durch das

    Dies ist nicht nur bei offensichtlich begründeten (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 780 ) oder unzulässigen (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1189 /1190) Beschwerden verzichtbar, sondern regelmäßig auch dann, wenn für den Betroffenen im Beschwerdeverfahren ein Verfahrenspfleger bestellt worden ist und dieser die weitere Beschwerde eingelegt hat.
  • OLG Köln, 17.06.1996 - 16 Wx 136/96
    Es sind nämlich keine Maßnahmen eingeleitet, die aus Gründen der zweckmäßigen Sachbearbeitung von dem bislang mit der Angelegenheit befaßten Gericht von diesem zu einem vorläufigen Ende zu führen wären, insbesondere hatte der Betreuer noch keine Rechnung zu legen, die zu prüfen wäre (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1189).
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