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   OLG Köln, 30.03.1994 - 26 U 56/92   

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https://dejure.org/1994,2964
OLG Köln, 30.03.1994 - 26 U 56/92 (https://dejure.org/1994,2964)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.03.1994 - 26 U 56/92 (https://dejure.org/1994,2964)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. März 1994 - 26 U 56/92 (https://dejure.org/1994,2964)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1418
  • FamRZ 1994, 1197
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.1994 - 26 U 56/92
    Ein solches Recht ist Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und überlagert den Anspruch der Beklagten auf Schutz ihrer Intimsphäre (vgl. LG Passau NJW 1988, 144 und BVerfG NJW 1988, 3010; NJW 1989, 891, 892).
  • BGH, 05.06.1962 - VI ZR 236/61

    Voraussetzungen des Widerrufs einer ehrkränkenden Behauptung

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.1994 - 26 U 56/92
    Die Situation ist in gewisser Weise der beim Widerruf unrichtiger Behauptungen vergleichbar: Entsprechend dem dazu vom Bundesgerichtshof (BGHZ 37, 187, 190) entwickelten Grundsatz, daß niemand durch Richterspruch verpflichtet werden kann, etwas als unrichtig zu bezeichnen, was möglicherweise wahr ist, gilt für den vorliegenden Fall , daß die Beklagte nicht zur Abgabe einer Erklärung gezwungen werden darf, die sie möglicherweise nicht abgeben kann.
  • LG Passau, 26.11.1987 - 1 S 231/87

    Abweisung einer zulässigen, aber unbegründeten Berufung; Auskunftsanspruch des

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.1994 - 26 U 56/92
    Ein solches Recht ist Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und überlagert den Anspruch der Beklagten auf Schutz ihrer Intimsphäre (vgl. LG Passau NJW 1988, 144 und BVerfG NJW 1988, 3010; NJW 1989, 891, 892).
  • BVerfG, 18.01.1988 - 1 BvR 1589/87

    Nichteheliches Kind - Abstammung - Auskunftsanspruch - Mutter

    Auszug aus OLG Köln, 30.03.1994 - 26 U 56/92
    Ein solches Recht ist Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und überlagert den Anspruch der Beklagten auf Schutz ihrer Intimsphäre (vgl. LG Passau NJW 1988, 144 und BVerfG NJW 1988, 3010; NJW 1989, 891, 892).
  • BGH, 02.07.2014 - XII ZB 201/13

    Unterhaltsregressanspruch des Scheinvaters: Auskunftsanspruch gegen die Mutter

    Der Mutter muss aber auch die Benennung der konkreten Person zumutbar sein und es erscheint nicht ausgeschlossen, dass ihr je nach den Umständen des konkreten Falles eine Auskunft unter diesem Gesichtspunkt nicht abverlangt werden kann (vgl. im Ergebnis etwa den Fall des OLG Köln FamRZ 1994, 1197 für den Anspruch des Kindes gegen die Mutter).

    Da dieser nach wie vor ungewiss ist, stellt die Mitteilung der Mutter noch keine Erfüllung des Auskunftsanspruchs dar (ebenso OLG Köln FamRZ 1994, 1197 für den Anspruch des Kindes gegen die Mutter und - im Ergebnis - auch OLG Hamm FamRZ 2013, 637, 640 f. für den Auskunftsanspruch des durch heterologe Insemination gezeugten Kindes gegen den behandelnden Arzt).

    Behauptet sie, dass sie den möglichen Erzeuger oder seinen Namen nicht kennt, so trifft sie im Bestreitensfall insoweit die Beweislast (a.A. OLG Köln FamRZ 1994, 1197 zum Auskunftsanspruch des Kindes; dem zustimmend Staudinger/Rauscher BGB [2011] Einl zu §§ 1589 ff. Rn. 131; Staudinger/Coester BGB [2007] § 1618 a Rn. 49; Palandt/Brudermüller BGB 73. Aufl. Einf vor § 1591 Rn. 2), und zwar nicht nur für ihre Unkenntnis, sondern auch dafür, dass sie die ihr zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um die Erteilung der begehrten Auskunft zu ermöglichen.

    Die für seine abweichende Auffassung gegebene Begründung des Oberlandesgerichts Köln (FamRZ 1994, 1197), die Beweislast für die Kenntnis liege entsprechend der Beweislast für die Unrichtigkeit einer ehrverletzenden Behauptung beim Anspruch auf Widerruf beim Gläubiger, vermag schon mangels Vergleichbarkeit der Fallgestaltungen nicht zu überzeugen.

  • OLG Hamm, 06.07.2000 - 28 U 107/99

    Verpflichtung eines Treuhänders zur Rechnungslegung im Rahmen der Abwicklung

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass gemäß § 888 ZPO die Erfüllbarkeit des Anspruches eine Zulässigkeitsvoraussetzung darstellt (Zöller/Stöber, aaO., § 888 Rdn. 2; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1418 ).
  • OLG Bremen, 21.07.1999 - 6 W 21/98

    Vollstreckung des Anspruchs gegen die Mutter auf Namensnennung des Erzeugers;

    Ob der streitgegenständliche Auskunftsanspruch vollstreckbar ist, ist in Rspr. und Literatur umstritten (bejahend: AG Passau v. 15.7.1987 - 11 C 724/87, FamRZ 1987, 1309 ff; LG Passau v. 26.11.1987 - 1 S 231/87, NJW 1988, 144: "ein mit den Mitteln des Rechts durchsetzbarer Auskunftsanspruch"; OLG Köln v. 30.3.1994 26 U 56/92, OLGR Köln 1994, 149 = FamRZ 1994, 1197, 1198: dort wird ohne weitere Problematisierung § 888 Abs. 1 ZPO herangezogen; verneinend: Frank, FamRZ 1988, 113, 116: es gebe keinen Auskunftsanspruch, weil ein entsprechender Urteilsspruch zwangsweise durchgesetzt werden müßte, was "ernsthaft von niemanden gutgeheißen werden (könne)"; ähnlich Koch, FamRZ 1990, 569, 573; AG Schwetzingen DAmtsvorm.
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