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   BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 222/93   

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https://dejure.org/1993,3004
BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 222/93 (https://dejure.org/1993,3004)
BayObLG, Entscheidung vom 07.10.1993 - 3Z BR 222/93 (https://dejure.org/1993,3004)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 3Z BR 222/93 (https://dejure.org/1993,3004)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einrichtung; Verlängerung; Aufhebung; Betreuung; Sachverständiger; Unterbringungsgenehmigung; Verfahren; Art; Auswahl

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Betreuerbestellung, Unterbringungsgenehmigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 320
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts aus Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 und

    Er muss aber klarstellen, ob die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder in einer geschlossenen Einrichtung der Jugendhilfe genehmigt wird (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 1963, S. 397 ; FamRZ 1995, S. 118 ; BayObLG, FamRZ 1992, S. 105 ; FamRZ 1993, S. 600; FamRZ 1994, S. 320 ; Jansen/von Schuckmann/Sonnenfeld, a.a.O., § 70 f Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FGG, 15. Aufl. 2003, § 70 f Rn. 3; Erman/Michalski, BGB, 11. Aufl. 2004, § 1631 b Rn. 17; RGRK-BGB/Wenz, 12. Aufl. 1999, § 1631 b Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04

    Aufgaben des Betreuers: Betreibung eines Verfahrens der Unterbringungsgenehmigung

    Dem gemäß hat das Bayerische Oberste Landesgericht fortgesetzt formuliert: "Der Betreuer darf den Betreuten freiheitsentziehend nur dann unterbringen, wenn ihm die Aufenthaltsbestimmung zusteht und das Vormundschaftsgericht die Unterbringung genehmigt." (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 = MDR 1993, 545; FamRZ 1993, 998; FamRZ 1994, 320; BtPrax 1996, 28; FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; ähnlich FamRZ 1999, 1299; FamRZ 2002, 908).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Die Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 Abs. 2 BGB muß die Art der Unterbringung konkret angeben, hat aber keine bestimmte Einrichtung zu bezeichnen (BayObLG, B.v. 7.10.1993, BtE 1992/93, 151(dort auch weitere Entscheidungen zu der Frage) = FamRZ 1994, 320).

    Die Unterbringungsgenehmigung muß die Art der Unterbringung konkret angeben, hat aber keine bestimmte Einrichtung zu bezeichnen (vgl. BayObLG in FamRZ 1994, 320 ff.).

  • OLG Zweibrücken, 08.04.2004 - 3 W 26/04

    Betreuungsverfahren: Nachprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung eines

    Die Würdigung von Gutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Überzeugungsbildung und vom Rechtsbeschwerdegericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob die Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1994, 319, 320 und FamRZ 1994, 320, 321).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 84/97

    Verlängerung der Betreuung - Einholung eines Sachverständigengutachtens - Bindung

    c) Entgegen § 70f Abs. 1 Nr. 2 FGG gibt die vom Landgericht bestätigte Unterbringungsgenehmigung die Art der Unterbringung nicht hinreichend an (vgl. hierzu BayObLG FamRZ 1994, 320/322; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118/119).
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 221/99

    Unzulässigkeit der Anordnung der vorläufigen Unterbringung, wenn ein Betreuer mit

    Dieser Sachentscheidung steht nicht entgegen, daß Hauptsacheerledigung eingetreten ist, bezüglich der ersten Anordnung der Unterbringung gemäß dem Beschluß des Amtsgerichts vom 8.6.1999 durch Fristablauf (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 320/321; 1995, 488 LS) und hinsichtlich der am 19.7.1999 angeordneten Verlängerung der Unterbringung durch die Entlassung der Betroffenen aus der geschlossenen Abteilung des Bezirkskrankenhauses am 4.8.1999 (vgl. BayObLGZ 1989, 17/18; 1995, 146).
  • LG Freiburg, 29.03.2011 - 7 O 1/11

    Therapieunterbringung: Antrag auf Unterbringung ohne Benennung und Existenz einer

    Es ist aber die genaue Art der Unterbringung anzugeben, weil nur so die Erforderlichkeit der konkreten Unterbringung durch das Gericht geprüft werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14.06.2007 - 1 BvR 338/07 - zitiert nach Juris, Rn. 36; BayObLG, Beschluss vom 07.10.1993 - 3Z BR 222/93 - FamRZ 1994, 320, 322).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2003 - 3 W 35/03

    Unterbringung psychisch Kranker: Entscheidungskompetenz des Gerichts;

    Die konkrete Anstalt oder Einrichtung hat demgegenüber die zuständige Behörde auszuwählen; eine gerichtliche Angabe dazu ist unbeachtlich (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG, 14. Aufl. § 70 f Rdnr. 3; Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., D 4. § 70 f Rn. 3; BayObLGZ 1993, 18, 20; BayObLG FamRZ 1994, 320, 322; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 118, 119).
  • BayObLG, 01.03.1999 - 3Z BR 48/99

    Einwilligung in ärztliche Maßnahmen durch einen Betreuer

    c) Weder das Amtsgericht noch das Landgericht hat die Art der Unterbringung hinreichend bezeichnet (§ 70f Abs. 1 Nr. 2 FGG ; vgl. BayObLG FamRZ 1994, 320 ; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 70f FGG Rn.3).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 29/99

    Erledigung der Hauptsache

    Durch die gegen ihn nach Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde angeordnete Strafhaft ist die Hauptsache nicht erledigt (zur Notwendigkeit der Beschränkung eines Rechtsmittels auf die Kosten nach Erledigung der Hauptsache vgl. BayObLG FamRZ 1994, 320/321; Jansen FGG 2.Aufl. § 20a Rn. 11).
  • BayObLG, 01.07.1999 - 3Z BR 192/99

    Sofortige weitere Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche

  • BayObLG, 28.08.1997 - 3Z BR 254/97

    Verwerfung des Rechtsmittels wegen Erledigung der Hauptsache in

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