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   BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93   

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BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93 (https://dejure.org/1993,1494)
BayObLG, Entscheidung vom 07.10.1993 - 3Z BR 184/93 (https://dejure.org/1993,1494)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Oktober 1993 - 3Z BR 184/93 (https://dejure.org/1993,1494)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit; Rechtsmittelbelehrung; Beschwerdefrist; Wichtiger Grund; Abwägung; Interessen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beschwerde gegen Auswahl, Fehlen der Rechtsmittelbelehrung, rechtliches Gehör, Begriff wichtiger Grund

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 323
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 22.05.1996 - 8 W 593/95
    Auszug aus BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93
    Anmerkung: Anderer Ansicht zum Fristenlauf bei fehlender Rechtsmittelbelehrung OLG Stuttgart FamRZ 1996, 1342 = FGPrax 1996, 148 (Vorlage an BGH).
  • BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96
    Auszug aus BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93
    Der BGH hat die Vorlage als unzulässig betrachtet und die Sache an das OLG Stuttgart zurückgegeben (BGH B.v. 16.6.1997, Aktenzeichen XII ZB 97/96 , BtPrax 1997, 238).
  • BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01

    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323; BtPrax 1998, 74/75; Bienwald § 1897 BGB Rn. 48).

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Jürgens § 1897 BGB Rn. 17) oder die Tatsache, dass e in Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 17a; Soergel/Zimmermann § 1897 BGB Rn. 34), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften (BayObLG BtPrax 2000, 260).

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, daß das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. Bay-ObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Dodegge NJW 1995, 2389/2393; Soergel/Damrau BGB 12.Aufl. [Nachträge] § 1897 Rn. 11) oder die Tatsache, daß ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Schwab FamRZ 1990, 685), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften.

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

  • BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96

    Übergehen des Wunsches des Betroffenen, seine Tochter zur Betreuerin zu bestellen

    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, daß das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323, 324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106, 107; Dodegge NJW 1995, 2389, 2393; Soergel/Damrau BGB 12.Aufl. [Nachträge] § 1897 Rn. 11) oder die Tatsache, daß ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Schwab FamRZ 1990, 685), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften.

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLGZ 1996 Nr. 34; BayObLG FamRZ 1994, 323, 324).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 7 U 13/95

    Zustandekommen eines Maklervertrages und Aufnahme einer Maklerklausel

    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, daß das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323, 324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106, 107; Dodegge, NJW 1995, 2389, 2393; Soergel/Damrau, 12. Aufl. [Nachträge], § 1897 BGB, Rn. 11) oder die Tatsache, daß ein Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt(Diederichsen, § 1897 BGB , Rn. 20; Schwab, FamRZ 1990, 685 ), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften.

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 323, 324).

  • BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96

    Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen

    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, daß das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLGZ 1996, 136; BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

  • BayObLG, 10.04.1995 - 3Z BR 88/95

    Entlassung eines Betreuers wegen Feindschaft mit dem Betreuten

    Beim Begriff des wichtigen Grundes handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der weitestgehend der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLG FamRZ 1994, 323 , vgl. für den Bereich des § 626 BGB BAG JZ 1975, 737/739 mit zustimmender Anmerkung von Säcker).

    Kleine Nachteile müssen unter Umständen in Kauf genommen werden, um dem Willen des Betroffenen Geltung zu verschaffen (BayObLG FamRZ 1994, 323 f.).

  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 43/01

    Bestellung eines Vollbetreuers als Ersatz für einen Bevollmächtigten

    Der Rechtsgedanke des § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB gilt auch hier entsprechend (BayObLG FamRZ 1994, 323/324; MünchKomm/ Schwab BGB 3. Aufl. § 1908b Rn. 14).
  • KG, 27.01.2009 - 1 W 95/08

    Betreuung: (Un-)Geeignetheit eines Betreuers

    Im Hinblick auf den Vorrang des Willens des Betroffenen, vgl. §§ 1897 Abs. 4 S. 1, 1901 Abs. 3 S. 1 BGB, muss bei der Betreuerauswahl aber auch erwogen werden, ob nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise der gewünschte Betreuer ohne große Nachteile für den Betroffenen bestellt werden kann (BayObLG, FamRZ 1994, 323).
  • BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich

    Ob das Gericht durch die Beschränkung der Beschwerde auf die Auswahl des Betreuers gehindert werden konnte, auch die Frage der Bestellung des Betreuers zu prüfen, ist für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ohne Bedeutung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Es ist auch jeweils zu prüfen, ob ein zu beachtender Wille des Betroffenen vorliegt und im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung überhaupt und ohne Rücksicht auf die Geschäftsfähigkeit (vgl. BayObLG aaO. und BayObLG BtPrax 1993, 171 = FamRZ 1994, 322 ; BayObLG FamRZ 1994, 323 ) berücksichtigt wurde.

  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes

    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des Vorschlags voraus, daß das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (BayObLG FamRZ 1994, 323 ).

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLGZ 1996, 136/138 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

  • BGH, 16.07.1997 - XII ZB 97/96

    Voraussetzungen der Vorlage

  • BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 191/94
  • OLG München, 06.06.2007 - 33 Wx 73/07

    Beschwerderecht des abgelehnten Berufsbetreuers gegen Auswahlentscheidung bei

  • OLG Hamburg, 14.10.2002 - 2 Wx 69/02

    Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

  • OLG Köln, 17.12.1997 - 16 Wx 288/97

    Wichtiger Grund zur Ablösung eines Betreuers

  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers nach seiner Entlassung

  • BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 200/03

    Austauschentlassung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten - Betreuungssache,

  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99

    Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen

  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 51/99

    Rechtliche Kriterien für die Auswahl eines Betreuers unter Berücksichtigung des

  • BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04

    Beschwerderecht des Betreuungsvereins bei Entlassung des Vereinsbetreuers -

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 105/95

    Wichtiger Grund für Entlassung eines Betreuers

  • BayObLG, 22.09.1994 - 3Z BR 175/94

    Erforderlichkeit einer Vermögensbetreuung

  • BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 295/95

    Befürchteter Interessenkonflikt bei einer vom Betroffenen als Betreuer

  • BayObLG, 20.07.1995 - 3Z BR 144/95
  • BayObLG, 23.06.1994 - 3Z BR 81/94
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