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   BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 243/93   

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https://dejure.org/1993,3626
BayObLG, 21.10.1993 - 3Z BR 243/93 (https://dejure.org/1993,3626)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.1993 - 3Z BR 243/93 (https://dejure.org/1993,3626)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 3Z BR 243/93 (https://dejure.org/1993,3626)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschwerderecht; Betreuter; Mutter; Tatgericht; Vorbringen; Zeugenaussage; Beweismittel; Eingehen; Sachlage; Einwandfrei; Würdigung; Beurteilung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beschwerdeberechtigung Elternteils bei Aufhebungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1908b Abs. 1; FGG § 69g Abs. 1, § 69i Abs. 3

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 324
  • Rpfleger 1994, 337
  • BayObLGZ 1993, 350
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz soll das Vormundschaftsgericht jedoch, ehe es den Betreuer entläßt, zunächst die ihm zu Gebote stehenden milderen Mittel der Aufsicht und Ausübung des Weisungsrechts nutzen (vgl. § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1837 BGB ; BayObLGZ 1993, 350, 352; Soergel/Damrau § 1908b RdNr. 6).
  • OLG München, 05.07.2007 - 32 Wx 50/07

    Rücknahme oder Widerruf einer notariellen Fälligkeitsbestätigung kein Gegenstand

    In die Sachdarstellung einer Beschwerdeentscheidung des Verfahrens der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind auch diejenigen Umstände aufzunehmen, die objektiv oder nach Ansicht des Beschwerdegerichts Einfluss auf die Entscheidung haben (BayObLG in FamRZ 1984, 534/536; 1994, 324/325).
  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz kommt die Entlassung des Betreuers nur als äußerste Maßnahme in Betracht, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen.(BayObLG FamRZ 1994, 324, 325).
  • BayObLG, 20.09.2000 - 1Z BR 86/99

    Tod des Testamentsvollstreckers

    Die Verpflichtung des Landgerichts, seine Entscheidung mit Gründen zu versehen (§ 25 FGG), gebietet nicht, auf alle möglicherweise in Betracht kommenden tatsächlichen oder rechtlichen Umstände ausdrücklich einzugehen (BayObLG FamRZ 1992, 1349/1350; 1994, 324/325).
  • BayObLG, 31.08.1995 - 3Z BR 239/95

    Beschwerderecht eines Betreuten gegen die Ablehnung des Antrags eines Dritten

    Soweit dem Senatsbeschluß vom 21.10.1993 (BayObLGZ 1993, 350/351 f.) etwas anderes zu entnehmen sein sollte, wird daran nicht festgehalten.

    Diese Norm ist im Betreuungsverfahren nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (BayObLGZ 1993, 234/235; 1993, 350/351; Keidel/Kuntze FGG 13. Aufl. § 69g Rn. 8).

  • BayObLG, 20.04.2000 - 3Z BR 60/00

    Voraussetzungen der Entlassung eines Betreuers

    Seine Beschwerdeberechtigung ergibt sich insoweit aus § 69i Abs. 3 i.V.m. § 69g Abs. 1 Satz 1 FGG (vgl. BayObLGZ 1993, 350 f.).
  • BayObLG, 13.08.1997 - 3Z BR 118/97

    Keine Abberufung der Betreuerin trotz unterlassener Räumung der mit Behältnissen

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist die Entlassung des Betreuers als letzte Maßnahme anzusehen, wenn nicht minder schwere Maßnahmen nach § 1837 BGB ausreichen, um eine etwaige Gefährdung des Wohls des Betreuten zu beseitigen (BayObLG FamRZ 1994, 324/325); das Vormundschaftsgericht hat zuerst die Mittel der Aufsicht und des Weisungsrechts einzusetzen (BayObLG BtPrax 1996, 67/68; HK-BUR/Rink § 1908b Rn. 11; Soergel/Damrau BGB 12.Aufl. § 1908b Rn. 6).
  • BayObLG, 03.12.1997 - 3Z BR 364/97

    Tatrichterliche Prüfungspflicht bei Betreuung durch Angehörigen

    Dieser für die Frage der Entlassung des Betreuers entwickelte Grundsatz (vgl. BayObLGZ 1993, 350/352; BayObLG FamRZ 1996, 1105 ; Palandt/Diederichsen BGB 56.Aufl. § 1908b Rn.7) gilt entsprechend auch für die Frage, inwieweit bei der Auswahl des Betreuers gemäß § 1897 BGB von der Bestellung einer bestimmten Person abgesehen werden muß.
  • BayObLG, 22.12.1994 - 3Z BR 293/94

    Beschwerdeberechtigung eines Betreuers nach seiner Entlassung

    Beim Begriff des wichtigen Grundes handelt es sich um einen Rechtsbegriff, der weitestgehend der Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (BayObLGZ FamRZ 1994, 324 ; vgl. für den Bereich des § 626 BGB BAG JZ 1975, 737, 739).
  • BayObLG, 21.03.1996 - 3Z BR 362/95

    Entlassung der Mutter des Betroffenen als dessen Betreuerin gegen den Willen des

    Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz soll das Vormundschaftsgericht jedoch, ehe es den Betreuer entläßt, zunächst die ihm zu Gebote stehenden milderen Mittel der Aufsicht und Ausübung des Weisungsrechts nutzen (vgl. § 1908i Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 1837 BGB ; BayObLGZ 1993, 350, 352; Soergel/Damrau § 1908b Rn. 6).
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