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   BGH, 20.10.1993 - XII ZB 35/92   

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https://dejure.org/1993,3069
BGH, 20.10.1993 - XII ZB 35/92 (https://dejure.org/1993,3069)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1993 - XII ZB 35/92 (https://dejure.org/1993,3069)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 35/92 (https://dejure.org/1993,3069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berufsunfähigkeit - Realteilung - Anrecht auf Leibrente - Versicherungsschutz - Leibrentenversicherungsvertrag - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Deckungskapital - Unversicherbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 1 Abs. 2
    Versorgungsausgleich im Hinblick auf eine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 130
  • FamRZ 1994, 559
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.11.1985 - IVb ZB 131/82

    Einbeziehung einer Leibrentenversicherung in den Versorgungsausgleich;

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - XII ZB 35/92
    Soweit sich die weitere Beschwerde für ihre Ansicht, die Begründung von Versicherungsschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit komme hier nicht in Betracht, auf die Grundsätze des Senatsbeschlusses vom 13. November 1984 (IVb ZB 131/82 - FamRZ 1986, 344, 345) bezieht, wonach eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit einer über das Ehezeitende hinaus fortbestehenden Prämienzahlungspflicht nicht dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegt, übersieht sie, daß die für die Realteilung maßgebende Regelung voraussetzt, daß die Zusatzversicherung beitragsfrei ist, also eine Prämienzahlungspflicht nicht fortbesteht.
  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10

    Betriebliche Anwartschaften im Versorgungsausgleich: Beschlussfassung bei

    Die insoweit nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VersAusglG erforderliche Kompensation ist regelmäßig darin zu erblicken, dass das gesamte der Antragstellerin zugeteilte Deckungskapital für die Leibrente verwendet werden kann, während ansonsten die Risikoprämie für eine beitragsfrei aufrechterhaltene Zusatzversicherung aus dem Deckungskapital der Hauptversicherung entnommen werden müsste (vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 35/92 - FamRZ 1994, 559, 560; Kirchmeier VersR 2009, 1581, 1586).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2004 - 6 UF 83/02

    Versorgungsausgleich: Behandlung von Anrechten aus der Zusatzversorgung des

    Abzustellen ist darauf, ob das im Wege der Realteilung begründete Anrecht die gleiche Qualität haben soll wie das auszugleichende Anrecht, wobei nicht jeder Qualitätsunterschied schädlich ist, sondern es entscheidend darauf ankommt, in einer Gesamtbetrachtung aller bedeutsamen Umstände zu ermitteln, ob die Anwendung der Ausgleichsform im gegebenen Einzelfall zu einer unangemessenen Benachteiligung des ausgleichsberechtigten Ehegatten führen würde (BGH, FamRZ 1999, 158; FamRZ 1994, 559; Glockner, FamRZ 1999, 575).
  • BGH, 19.08.1998 - XII ZB 100/96

    Absehen von Ausgleich durch Realteilung

    Für den Bereich der privaten Lebensversicherung hat der Senat bereits ausgesprochen, daß zwar das im Wege der Realteilung begründete Versorgungsanrecht tunlichst die gleiche Qualität haben soll wie das auszugleichende Anrecht, daß aber auch andere Umstände von Bedeutung sein können, wie etwa die Frage der Versicherbarkeit des Ausgleichsberechtigten gegen den Invaliditätsfall oder auch von diesem etwa geäußerte besondere Wünsche (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 35/92 - FamRZ 1994, 559, 560).
  • OLG Schleswig, 11.01.2011 - 13 UF 57/10

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich einer Berufsunfähigkeitsrente

    Die vom Antragsteller angegebenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1986, 344 ; 1994, 559/60) ergeben nichts anderes.
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