Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.12.1992 - 2 UF 271/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluß des Umgangsrechtes; Sorgerecht; Ablehnung des Umgangsrechtes durch die Kinder selbst; Ursachen der Ablehnung des Umgangsrechtes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1634 Abs. 1, 2
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 1095
- FamRZ 1994, 57
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Zweibrücken, 09.05.2005 - 6 UF 4/05
Umgangsregelung: Art und Umfang bei einem gezielt herbeigeführten elterlichen …
Es ist vielmehr die wirkliche Einstellung des Kindes zu erforschen und auf ihrer Grundlage die am Kindeswohl orientierte Entscheidung zu treffen (vgl. dazu BVerfG FamRZ 1993, 662, 663; BVerfG FamRZ 2001, 1057; OLG Hamm FamRZ 1994, 57;… Palandt/Diederichsen, Oelkers, jew. aaO). - OLG Köln, 20.05.2003 - 4 UF 137/02
Regelung des Umgang des Kindes mit den Eltern
Diese Gründe müssen aus der Sicht des Kindes berechtigt sein (vgl. zusammenfassend OLG Hamm FamRZ 1994, 57; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 1277, 1278). - OLG Hamm, 04.04.2011 - 8 UF 161/10
Umgangsrecht des Vaters bei sexuell übergriffigem, aber im Heimatland des …
Nicht ausreichend für einen auch nur zeitweisen Ausschluss des Umgangsrechts sind gebetsmühlenartige Wiederholungen, den Vater nie sehen zu wollen (…Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1684 Rz. 34; OLG Hamm, FamRZ 1994, S. 57).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 30.04.1993 - 5 WF 61/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 57 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11
Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit
Eine geringere Bewertung des Freistellungsinteresses ist jedoch im Rahmen des nach § 3 ZPO auszuübenden Ermessens möglich, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine solche Bewertung rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 57;… s. auch Schneider in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 1563; Anders/Gehle/Kunze, Streitwertlexikon S. 76;… a.A. Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 3 Rn. 24;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 16 "Befreiung";… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 48 "Befreiung von Verbindlichkeit"; einschränkend auch OLG Karlsruhe OLGR 1998, 16). - OLG Rostock, 16.06.2008 - 1 W 25/08
Streitwertbemessung: Wert eines Klageanspruches auf Befreiung von einer …
Verlangt ein Gesamtschuldner von dem anderen Gesamtschuldner Befreiung von einer Verbindlichkeit, so ist sein Anteil an der Gesamtschuld im Innenverhältnis anzusetzen (dazu OLG Hamburg, JurBüro 1980, 279; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 57;… Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O.;… Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 3 Rn. 24;… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 48). - OLG Karlsruhe, 11.09.2013 - 18 WF 164/13
Verfahrenswert der Zustimmung zur Veräußerung eines in gemeinschaftlichem …
Verlangt ein Gesamtschuldner von dem anderen Gesamtschuldner Befreiung von einer Verbindlichkeit, so ist dessen Anteil an der Gesamtschuld des noch valutierten Darlehens im Innenverhältnis anzusetzen (OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 57 ; OLG Rostock OLGR 2009, 223;… Musielak/Heinrich, ZPO , 9. Auflage 2012, § 3 Rz. 24 Stichwort "Befreiung";… Zöller/Herget, ZPO , 29. Auflage 2012, § 3 Rz. 16 Stichwort "Befreiung";… MünchKomm/Wöstmann, ZPO , 3. Auflage 2008, § 3 Rz. 72). - OLG Karlsruhe, 06.10.1997 - 2 WF 130/97
Wert einer Scheidungsvereinbarung - Freistellung von Darlehensverbindlichkeiten
Mag es auch richtig sein, daß keine starren Bewertungsregeln (die Hälfte - das Ganze) festgeschrieben werden können (…so Schneider, aaO;… a.A. wohl die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, vgl. etwa Baumbach/Hartmann, ZPO , 56. Aufl., Anhang zu § 3 Rn. 27;… Hartmann, aaO, Anhang I zu § 12 GKG (§ 3 ZPO ) Rn. 27, Stichwort "Befreiung"; OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 57 LS; OLG Hamburg, JurBüro 80, 279), so sprechen die Abwägung aller vorstehend erörterten Umstände und auch die von Schneider angeführten Gesichtspunkte im vorliegenden Fall dafür, den jeweils von einer Partei übernommenen Teil der Verbindlichkeiten bzw. die Freistellung insoweit der Festsetzung des Werts zugrundezulegen.