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   BayObLG, 30.07.1993 - 3 ObOWi 63/93   

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https://dejure.org/1993,3039
BayObLG, 30.07.1993 - 3 ObOWi 63/93 (https://dejure.org/1993,3039)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1993 - 3 ObOWi 63/93 (https://dejure.org/1993,3039)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1993 - 3 ObOWi 63/93 (https://dejure.org/1993,3039)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sozialleistungen; Empfänger; Auszubildender; Eltern; Ehegatten; Änderungen; Verhältnisse; Leistung; Leistungsträger; Mitteilung; Erkennbarkeit; Zeitpunkt; Steuerbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3339
  • NVwZ 1994, 207 (Ls.)
  • NZS 1993, 559
  • FamRZ 1994, 599
  • BayObLGSt 1993, 137
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Köln, 26.02.2014 - 12 K 1957/13

    Festsetzungsfrist bei Rückforderung von Kindergeld

    4 St 103/90">NJW 1991, 711 und vom 30.7.1993-3 ObOwi 63/93, NJW 1993, 3339 sowie OLG Hamm vom 15.12.1995- 2 Ss OWi 1396/95, juris, und OLG Oldenburg vom 20.3.1975- 1 Ss (OWi) 74/75, juris).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LB 1/03

    Ausbildungsförderung; Aktualisierungsantrag; zur Anzeigepflicht bei Änderung des

    Das wäre dann der Fall gewesen, wenn das Amt für Ausbildungsförderung nach Ergehen der Vorbehaltsentscheidung bis zur abschließenden Entscheidung keine rechtliche Möglichkeit gehabt hätte, die Vorbehaltsentscheidung zu ändern (BayObLG, Beschl. v. 30.7.1993, - 3 Ob Owi 63/93 -, FamRZ 1994, 599).

    Denn über die Möglichkeit der endgültigen Entscheidung gemäß § 24 Abs. 3 Satz 4 BAföG hinaus bietet § 53 Satz 1 Nr. 2 und Satz 4 BAföG i.V.m. § 24 Abs. 3 BAföG eine Grundlage für eine Änderung der Vorbehaltsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.8.1991, - BVerwG 5 B 18/90, FamRZ 1992, 733; BayObLG, Beschl. v. 30.7.1993, a.a.O.; Rothe/Blanke, a.a.O., Teil 3, 5. Aufl. § 53 Rn. 24).

  • BayObLG, 24.10.2001 - 1Z BR 40/01

    Testierfähigkeit bei irrtumsbedingten Vorstellungen - krankhafte Wahnideen -

    aa) Die Vorinstanzen haben im gebotenen Rahmen (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1994, 599 f.) die Ermittlungen durchgeführt, die erforderlich und möglich waren, um Klarheit über die Anknüpfungstatsachen für die Beurteilung der Frage der Testierfähigkeit der Erblasserin am 7.4.1999 zu gewinnen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2007 - 12 S 3025/06

    Frage, ob im Rahmen der Bewilligung von BAföG nach nicht bekanntem Vermögen zu

    Die zur gegenteiligen Rechtsauffassung (vgl. zu dieser etwa Mrozynski, aaO) zitierten Entscheidungen des BayObLG (Beschlüsse vom 30.07.1993, FamRZ 1994, 599 und vom 11.01.1985, FamRZ 1985, 631) betreffen Mitwirkungspflichten in Fällen nachträglicher Veränderung der für die Leistungsgewährung maßgeblichen Verhältnisse (vgl. § 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB I), die mit dem hier zu beurteilenden Sachverhalt schon nicht vergleichbar sind.
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