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   BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93   

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https://dejure.org/1994,240
BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93 (https://dejure.org/1994,240)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1994 - IV ZR 51/93 (https://dejure.org/1994,240)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1994 - IV ZR 51/93 (https://dejure.org/1994,240)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Universität des Saarlandes

    §§ 328, 518 Abs 2, 530, 812 Abs 1 S 1, 952, 2301 BGB
    Inhaberschaft an einem Sparkonto bei Kontovollmacht und Besitz eines Dritten an dem Sparbuch: Auszahlungsanspruch des Kontoinhabers auf Gutschrift

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 931
  • FamRZ 1994, 625
  • WM 1994, 731
 
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Wird zitiert von ... (97)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.09.1975 - II ZR 51/74

    Bestehen von Ansprüchen der Wohnungseigentümergemeinschaften auf das Guthaben

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93
    Maßgebend hierfür ist, wer nach dem erkennbaren Willen der die Kontoeröffnung beantragenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (BGH, Urteil vom 22.9.1975 - II ZR 51/74 - WM 1975, 1200).
  • BGH, 10.05.1978 - IV ZR 51/77

    Formerfordernis bei einem Vertrag zugunsten Dritter mit einer Sparkasse -

    Auszug aus BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93
    Sie wären überdies gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 der NRW-Sparkassenverordnung (GVBl. NW 1970, 692) formnichtig (BGH, Urteil vom 10.5.1978 - IV ZR 51/77 - WM 1978, 895).
  • BGH, 17.07.2019 - XII ZB 425/18

    Familiensache: Kontoinhaber eines Sparkontos; Verfügung der Eltern über ein auf

    Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (Anschluss an BGH Urteile vom 25. April 2005 - II ZR 103/03, FamRZ 2005, 1168 und vom 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93, FamRZ 1994, 625).

    aa) Kontoinhaber eines Sparkontos ist derjenige, der nach dem erkennbaren Willen des das Konto eröffnenden Kunden Gläubiger der Bank werden soll (BGH Urteile vom 25. April 2005 - II ZR 103/03 - FamRZ 2005, 1168, 1169 mwN und vom 2. Februar 1994 - IV ZR 51/93 - FamRZ 1994, 625 mwN).

  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Entscheidend ist vielmehr, wer gemäß der Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse Kontoinhaber werden sollte (BGH, Urt. v. 02.02.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931).

    Soweit sich aus der Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. Februar 1994 (IV ZR 51/93, NJW 1994, 931) anderes ergibt, hält der nunmehr für das Schenkungsrecht zuständige erkennende Senat hieran nicht fest.

  • BGH, 14.11.2006 - X ZR 34/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Abhebung von Beträgen von einem Bankkonto aufgrund

    Denn es ist nichts dafür vorgebracht oder ersichtlich, dass es - wie es nach der Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 02.02.1994 - IV ZR 51/93, NJW 1994, 931 m.w.N.) für eine Gläubigerschaft der Beklagten erforderlich wäre - bei der Eröffnung der Konten oder später für die Banken als Wille der Parteien erkennbar gewesen wäre, das Guthaben solle trotz der Einrichtung auf den Namen der Klägerin der Beklagten zustehen.
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