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   BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93   

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BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93 (https://dejure.org/1993,2522)
BayObLG, Entscheidung vom 25.11.1993 - 3Z BR 190/93 (https://dejure.org/1993,2522)
BayObLG, Entscheidung vom 25. November 1993 - 3Z BR 190/93 (https://dejure.org/1993,2522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kritische Würdigung von Gutachten, freie Willensbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde; Darstellung; Zweifel; Amtsermittlungsgrundsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 68b

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 720
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
    Aus Art. 2 GG wird aber abzuleiten sein, daß die Bestellung eines Betreuers ohne sein Einverständnis nur zulässig ist, wenn der Betroffene aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung; BayObLGZ 1993, 208/209 für unterbringungsähnliche Maßnahmen).
  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 57/82

    Ausübung der Vormund zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs - Schuldhafte

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; vgl. auch BFH NJW 1993, 2382; BayObLG NJW 1992, 2100/2101; Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht § 12 Rn. 59 ff. und § 23 Rn. 1 ff.; Jessnitzer/Frieling Der gerichtliche Sachverständige 10. Aufl. Rn. 234 ff.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 54 und Keidel/Kuntze § 25 Rn. 12 b; Schlund in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts § 118 Rn. 5; Zöller/Greger ZPO 18. Aufl. § 286 Rn. 2).
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
    Fehlt es hieran und verschließt sich das Gericht der zwingenden Erwägung, zur Klärung seiner Bedenken den Sachverständigen zu einer Ergänzung oder mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu veranlassen oder einen weiteren Sachverständigen zu beauftragen, so bewegt es sich bei seiner Überzeugungsbildung außerhalb des dem richterlichen Ermessen eingeräumten Bereichs (BGH NJW 1989, 2948 f. m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
    Aus Art. 2 GG wird aber abzuleiten sein, daß die Bestellung eines Betreuers ohne sein Einverständnis nur zulässig ist, wenn der Betroffene aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung; BayObLGZ 1993, 208/209 für unterbringungsähnliche Maßnahmen).
  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 12/84

    Klage eines Patienten auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; vgl. auch BFH NJW 1993, 2382; BayObLG NJW 1992, 2100/2101; Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht § 12 Rn. 59 ff. und § 23 Rn. 1 ff.; Jessnitzer/Frieling Der gerichtliche Sachverständige 10. Aufl. Rn. 234 ff.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 54 und Keidel/Kuntze § 25 Rn. 12 b; Schlund in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts § 118 Rn. 5; Zöller/Greger ZPO 18. Aufl. § 286 Rn. 2).
  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 3 Z 182/91
    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; vgl. auch BFH NJW 1993, 2382; BayObLG NJW 1992, 2100/2101; Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht § 12 Rn. 59 ff. und § 23 Rn. 1 ff.; Jessnitzer/Frieling Der gerichtliche Sachverständige 10. Aufl. Rn. 234 ff.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 54 und Keidel/Kuntze § 25 Rn. 12 b; Schlund in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts § 118 Rn. 5; Zöller/Greger ZPO 18. Aufl. § 286 Rn. 2).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; vgl. auch BFH NJW 1993, 2382; BayObLG NJW 1992, 2100/2101; Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht § 12 Rn. 59 ff. und § 23 Rn. 1 ff.; Jessnitzer/Frieling Der gerichtliche Sachverständige 10. Aufl. Rn. 234 ff.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 54 und Keidel/Kuntze § 25 Rn. 12 b; Schlund in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts § 118 Rn. 5; Zöller/Greger ZPO 18. Aufl. § 286 Rn. 2).
  • BayObLG, 06.05.1993 - 3Z BR 79/93

    Unterbringung; Betreuter; Betreuer; Betreuung; Willensbestimmung; Besserung;

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
    Aus Art. 2 GG wird aber abzuleiten sein, daß die Bestellung eines Betreuers ohne sein Einverständnis nur zulässig ist, wenn der Betroffene aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 für den Einwilligungsvorbehalt; BayObLGZ 1993, 18 für die Unterbringung; BayObLGZ 1993, 208/209 für unterbringungsähnliche Maßnahmen).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93
    Das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens darf vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden, der Richter ist vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; vgl. auch BFH NJW 1993, 2382; BayObLG NJW 1992, 2100/2101; Bayerlein Praxishandbuch Sachverständigenrecht § 12 Rn. 59 ff. und § 23 Rn. 1 ff.; Jessnitzer/Frieling Der gerichtliche Sachverständige 10. Aufl. Rn. 234 ff.; Keidel/Amelung FGG 13. Aufl. § 15 Rn. 54 und Keidel/Kuntze § 25 Rn. 12 b; Schlund in Laufs/Uhlenbruck, Handbuch des Arztrechts § 118 Rn. 5; Zöller/Greger ZPO 18. Aufl. § 286 Rn. 2).
  • OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 278/08

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht bei

    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt einer Vollmachtserteilung beeinträchtigen die Eignung der Vollmacht als Alternative zur Betreuung nur dann, wenn sie konkrete Schwierigkeiten des Bevollmächtigten im Rechtsverkehr erwarten lassen (Abgrenzung zu BayObLG FamRZ 1994, 720).

    bb) Das Landgericht hat zwar diese Frage letztlich offen gelassen, sich aber unter Hinweis auf BayObLG FamRZ 1994, 720 darauf berufen, dass bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer Vollmacht diese nicht geeignet sei, eine Betreuung zu vermeiden.

  • OLG München, 15.12.2016 - 31 Wx 144/15

    Nachlasssache Cornelius Gurlitt: Weg frei für das Kunstmuseum Bern

    Da es eine Betreuung gegen den freien Willen des Betroffenen nicht gibt (BayObLG FamRZ 1994, 720), muss es sich zur Frage der Geschäftsunfähigkeit nur insoweit äußern, als davon die Bestellung eines Betreuers oder die Umschreibung dessen Aufgabenkreises abhängt oder wenn sich Anzeichen dafür ergeben, dass der Betroffene eine etwa erforderliche Betreuung ablehnt (Schwab in: MüKo BGB 6. Auflage 2012 § 1896 Rn. 175), was hier schon gar nicht der Fall war.
  • OLG München, 04.11.2009 - 33 Wx 285/09

    Betreuung: Rückschluss auf eine Demenz bei nicht erkennbarer geistiger

    Zweifel an der Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt einer Vollmachtserteilung beeinträchtigen die Eignung der Vollmacht als Alternative zur Betreuung nur, wenn sie konkrete Schwierigkeiten des Bevollmächtigten im Rechtsverkehr erwarten lassen (Bestätigung der Senatsentscheidung vom 5.6.2009 a.a.O. in Abgrenzung zu BayObLG FamRZ 1994, 720).

    (1) Zwar hat der seinerzeit zuständige 3. Senat des BayObLG in einem Beschluss vom 25.11.1993 (FamRZ 1994, 720 ) in einem kurzen Hinweis für das weitere Verfahren angemerkt: "Die dem jetzigen Betreuer bereits vor mehreren Jahren durch den Betroffenen erteilte Vollmacht steht Entscheidungen nach §§ 1896, 1903 BGB schon deshalb nicht entgegen, weil die Wirksamkeit der seinerzeitigen Vollmachtserteilung nach Auffassung der beiden gerichtlichen Sachverständigen nicht zuverlässig festgestellt werden könne".

  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 15 Wx 316/08

    Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht

    Der Kammer ist auch darin zuzustimmen, dass bei Zweifeln an der Wirksamkeit einer erteilten Vorsorgevollmacht der vorhandene Betreuungsbedarf durch Bestellung eines Betreuers abgedeckt werden muss (BayObLG FamRZ 1994, 720).

    In einem solchen Sinn kann auch die dazu bereits herangezogene Entscheidung des BayObLG (FamRZ 1994, 720) nicht verstanden werden, die sich auf eine Fallkonstellation bezieht, in der bereits zwei ausführliche Sachverständigengutachten vorlagen, in denen der krankheitsbedingte Ausschluss der freien Willensbestimmung des Betroffenen diagnostiziert worden war.

  • OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06

    Betreuung trotz Vollmacht bei zweifeln an deren Wirksamkeit

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn festgestellt wird, dass der Betroffenen diese Vollmachten wirksam widerrufen hat oder dass wegen des Widerrufs zumindest begründete Zweifel an ihrer Wirksamkeit bestehen, denn schon im letztgenannten Fall wäre eine Vollmacht zur Besorgung von Geschäften weniger geeignet als eine Betreuung (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 720; Palandt/Diederichsen, BGB, 65. Aufl., § 1896 Rn. 11).

    Auch die Feststellung von begründeten Zweifeln an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bedarf - sofern nicht das Gericht ausreichende eigene Sachkunde darlegt, was hier nicht erfolgt ist - nach §§ 12, 15 FGG zunächst der Einholung einer fachärztlichen Stellungnahme (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 402; 1994, 720).

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung dennoch möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.).
  • LG Neuruppin, 09.08.2006 - 5 T 158/06

    Betreuerbestellungsverfahren: Betreuungsbedürfnis trotz erteilter

    Deshalb kann die Vollmacht nur den Vorrang vor den gesetzlichen Regelungen über die Betreuung haben, wenn kein Anlass besteht, an der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen bei der Erteilung der Vollmacht zu zweifeln; bestehen insoweit im Einzelfall Zweifel, ist die Einleitung des vorgesehenen Verfahrens nicht entbehrlich (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 1417; BayOblG FamRZ 1994, 720).

    Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung deshalb möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.; Brandenburgische Oberlandesgericht a.a.O.).

  • OLG Hamm, 30.08.1994 - 15 W 237/94

    Verfahrenspfleger; Verlängerung; Gutachten; Inhalt; Willensäußerung;

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts erfordern vielmehr sämtliche betreuungsrechtlichen Maßnahmen gegen den Willen des Betroffenen die zusätzliche Feststellung, daß dieser aufgrund der festgestellten psychischen Krankheit (oder geistigen bzw. seelischen Behinderung) seinen Willen nicht frei bestimmen kann (vgl. BayObLGZ 1993, 63 = FamRZ 1993, 851 für den Einwilligungsvorbehalt; 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 für die Unterbringung; 1993, 208, 209 = BtPrax 1993, 139 für unterbringungsähnliche sowie zuletzt BtPrax 1994, 59, 61 für die Betreuerbestellung selbst).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Die Anordnung einer Betreuung kommt danach nur in Betracht, wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720) oder wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1156).
  • OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02

    Wohnungseigentum: Wirksamer Mehrheitsbeschluss über bauliche Veränderung;

    Fehlt es hieran und verschließt sich das Gericht der Erwägung, zur Klärung seiner Bedenken den Sachverständigen zu einer Ergänzung oder mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu veranlassen oder einen weiteren Sachverständigen zu beauftragen, so bewegt es sich bei seiner Überzeugungsbildung außerhalb des dem tatrichterlichen Ermessen eingeräumten Bereichs (BGH NJW 1989, 2948 f. m.w.N.; BayObLG MDR 1980, 313; DAVorm 1985, 701, 705; FamRZ 1985, 742, 743; 1994, 720).
  • BayObLG, 16.12.1994 - 3Z BR 343/94

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers

  • LG Rostock, 25.02.2003 - 2 T 153/02

    Voraussetzungen der Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betreuten;

  • OLG Köln, 27.09.2000 - 16 Wx 128/00

    Keine Vollmacht des Betreuers zum Widerruf einer Altersvorsorgevollmacht

  • BayObLG, 23.06.1994 - 3Z BR 171/94
  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 149/03

    Betreuungsverfahren bei Zweifel über die Wirksamkeit mehrerer Vorsorgevollmachten

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02

    Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge

  • BayObLG, 22.05.1996 - 3Z BR 58/96

    Zurückverweisung wegen Begründungsmängeln der Beschwerdeentscheidung

  • LG Aachen, 24.04.2001 - 3 T 112/01

    Löschung der zur Sicherung eines Rückübertragungsanspruchs eingetragenen

  • BayObLG, 09.03.1995 - 3Z BR 365/94

    Voraussetzung für die Fortsetzung einer Betreuung entgegen eines Antrags auf

  • AG Hildesheim, 05.12.2008 - 27 XVII SCH 1132

    Anhörung; Aufschub; Berufsbetreuer; Betreuung; Betreuungseinrichtung;

  • BayObLG, 13.09.1994 - 3Z BR 238/94

    Bestimmung der Aufgabenkreise eines Betreuers

  • BayObLG, 14.07.1994 - 3Z BR 176/94
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 173/02

    Bestellung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bei

  • BayObLG, 23.06.1994 - 3Z BR 133/94
  • BayObLG, 25.04.1994 - 3Z BR 50/94
  • BayObLG, 13.06.1994 - 3Z BR 78/94
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