Weitere Entscheidung unten: KG, 16.04.1993

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 1 UF 3/93   

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https://dejure.org/1993,4934
OLG Düsseldorf, 11.05.1993 - 1 UF 3/93 (https://dejure.org/1993,4934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.05.1993 - 1 UF 3/93 (https://dejure.org/1993,4934)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Mai 1993 - 1 UF 3/93 (https://dejure.org/1993,4934)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückständiger Kindesunterhalt; Verwirkung des Anspruchs; Regelmäßige Unterhaltszahlungen; Unterhaltspflichtiger Elternteil; Zugang der Überleitungsanzeige; Sozialhilfeträger; Mitteilung der Sozialhilfeleistungen; Zeitraum bis Geltendmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242, §§ 1601 ff.; BSHG § 90, § 91 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1222
  • FamRZ 1994, 771
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Denn durch den gesetzlichen Übergang von Unterhaltsansprüchen wird deren Natur, Inhalt und Umfang nicht verändert (Lohmann, Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht 8. Aufl. Rdn. 370; Staudinger/Engler BGB 13. Bearb. Juli 2000 Vorbem. zu §§ 1601 ff. Rdn. 77; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 771, 772; vgl. auch Senatsurteil vom 3. Dezember 1980 - IVb ZR 537/80 - FamRZ 1981, 250, 252 zu der auch gegenüber dem Träger von Ausbildungsförderung nach der Überleitung von Unterhaltsansprüchen wirksamen Unterhaltsbestimmung nach § 1612 Abs. 2 BGB).
  • LG Köln, 13.08.2004 - 9 T 76/04

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung einer Mitteilung über die

    Sie geltend damit auch für die Mitteilung über die Leistungsbewilligung (Rechtswahrungsanzeige), da diese in einem der hoheitlichen Verwaltung zuzurechnenden Verfahren ergeht (vgl. BGH in FamRz 1983, 895 (896); OLG Karlsruhe in NJWE-FER 2000, 130; außerdem auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1222).
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Rechtsprechung
   KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2858
KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93 (https://dejure.org/1993,2858)
KG, Entscheidung vom 16.04.1993 - 19 UF 2083/93 (https://dejure.org/1993,2858)
KG, Entscheidung vom 16. April 1993 - 19 UF 2083/93 (https://dejure.org/1993,2858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 §§ 1569 ff. § § 1601 ff.
    Zum Zeitmoment bei der Verwirkung von Unterhaltsleistungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 771
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Frage der Verwirkung rückständigen Unterhalts an das sogenannte Zeitmoment keine strengen Anforderungen zu stellen, weil von einem Unterhaltsgläubiger, der für seinen Bedarf notwendig auf Unterhalt angewiesen ist, eher als von dem Gläubiger einer sonstigen Forderung zu erwarten ist, dass er sich alsbald um die Realisierung seines Anspruchs bemüht (BGH, FamRZ 1988, 370 ; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 776).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1988 - 5 UF 71/88
    Auszug aus KG, 16.04.1993 - 19 UF 2083/93
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Frage der Verwirkung rückständigen Unterhalts an das sogenannte Zeitmoment keine strengen Anforderungen zu stellen, weil von einem Unterhaltsgläubiger, der für seinen Bedarf notwendig auf Unterhalt angewiesen ist, eher als von dem Gläubiger einer sonstigen Forderung zu erwarten ist, dass er sich alsbald um die Realisierung seines Anspruchs bemüht (BGH, FamRZ 1988, 370 ; vgl. auch OLG Düsseldorf, FamRZ 1989, 776).
  • BGH, 16.06.1999 - XII ZA 3/99

    Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

    Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457).
  • OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

    Dieser bislang für nicht titulierte Ansprüche aufgestellte Grundsatz erfährt auch für titulierte Ansprüche - deren Durchsetzung mit Hilfe des Titels eher näher liegen dürfte als bei nicht titulierten Forderungen - keine Einschränkung (vgl. BGH FamRZ 1999, 1422; KG in FamRZ 1994, 771; OLG Karlsruhe in FamRZ 1993, 1456, 1457).
  • OLG Brandenburg, 24.03.2003 - 10 WF 29/02

    Verzicht auf Unterhaltsansprüche durch den gesetzlichen Vertreter;

    Das Zeitmoment für die Verwirkung jedenfalls von Trennungsunterhalt ist regelmäßig erfüllt, wenn der Berechtigte bei der Geltendmachung eine Frist von mehr als einem Jahr hat verstreichen lassen (BGH, FamRZ 1988, 370, 372; vgl. auch KG, FamRZ 1994, 771).
  • OLG Hamburg, 11.05.2001 - 12 UF 114/00

    Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche - Zeitmoment

    Demgegenüber meint das Kammergericht Berlin (FamRZ 94, 771), daß auch bei titulierten Ansprüchen bereits nach einem Jahr der Untätigkeit das Zeitmoment der Verwirkung erfüllt sei, da es bei einem titulierten Unterhalt sogar näher läge, daß der Gläubiger die Forderung zeitnah durchsetze.
  • OLG Brandenburg, 16.07.2001 - 10 WF 135/00

    Verzug eines bisher leistenden Unterhaltsschuldners kann ohne Mahnung eintreten;

    Das Zeitmoment für die Verwirkung von Trennungsunterhalt ist regelmäßig erfüllt, wenn der Berechtigte bei der Geltendmachung eine Frist von mehr als einem Jahr hat verstreichen lassen (BGH, FamRZ 1988, 370, 372; vgl. auch KG, FamRZ 1994, 771).
  • OLG Frankfurt, 13.01.1999 - 2 UF 88/98

    Ausschluss des Einwands der Verwirkung in einer Vollstreckungsabwehrklage;

    Die für die Verwirkung nicht titulierten Ansprüche entwickelten Argumente gelten nämlich in noch stärkerem Maße für titulierte Ansprüche, denn nach gerichtlicher Durchsetzung des die Existenz sichernden Unterhaltsanspruchs ist noch eher die umgehende Durchsetzung des erlangten Titels für die laufende Bedarfsdeckung zu erwarten (so auch Kammergericht, FamRZ 94, 771; abweichend OLG Karlsruhe, FamRZ 93, 1456); diese Wertung liegt auch auf der Linie des gesetzgeberischen Grundgedankens in § 218 Abs. 2 BGB.
  • OLG Naumburg, 24.03.2005 - 14 UF 184/04

    Zur Verwirkung von rückständigen Unterhaltsansprüchen bei verspäteter

    Hier bestehen bereits gravierende Bedenken gegen die Erfüllung des so genannten Zeitmomentes, da zwischen der ersten Aufforderung zur Auskunft und Zahlung von Kindesunterhalt Mitte August 2002 und der zweiten Zahlungsaufforderung vom 04. Juli 2003 nicht einmal ein Jahr liegt (ablehnend für diesen Fall: Kammergericht, FamRZ 1994, 771).
  • OLG Stuttgart, 06.05.1998 - 17 UF 65/98

    Verwirkung und Verjährung bei Ansprüchen auf nachehelichen Unterhalt

    Soweit das Kammergericht (FamRZ 1994, 771 ) die vom Bundesgerichtshof für nicht titulierte Ansprüche aufgestellten Grundsätze über die Verwirkung ohne nennenswerte Einschränkungen auf die Verwirkung titulierter Unterhaltsforderungen überträgt, ist dem nicht zu folgen.
  • OLG Köln, 04.11.2002 - 16 W 38/01

    Verwirkung einer nach niederländischem Recht titulierten Unterhaltsforderung

    Ob diese bei titulierten Forderungen überhaupt vor Verjährungseintritt (vier Jahre, § 218 Abs. 2 BGB a. F.) vorliegen kann, ist umstritten und bisher nicht höchstrichterlich geklärt (vgl. zum Meinungsstreit: OLG Stuttgart, FamRZ 99, 859; OLG Karlsruhe, FamRZ 93, 1456; KG, FamRZ 94, 771; OLG Düsseldorf, FamRZ 94, 771; zuletzt wohl OLG Hamburg, FAmRZ 02, 327 mit Zulassung der Revision).
  • OLG Hamburg, 23.04.2001 - 12 UF 114/00

    Verwirkung titulierter Unterhaltsansprüche

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