Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.05.1993 - 29 U 162/91 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,10429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Trennung der Eheleute; Gemeinsame Einkommensteuerveranlagung; Wirtschaftliche Gemeinschaft der Ehepartner; Anspruch auf Zustimmung der gemeinsamen Veranlagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 893
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.11.2004 - XII ZR 128/02
Zur Zustimmungspflicht eines Ehegatten zu einer gemeinsamen steuerlichen …
Deshalb ist ein Ehegatte - bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des Anspruchs - auch dann verpflichtet, einer Zusammenveranlagung zuzustimmen, wenn es zweifelhaft erscheint, ob die Wahlmöglichkeit nach § 26 Abs. 1 Satz 1 EStG besteht (a.A.: OLG Hamm FamRZ 1994, 893 f.). - OLG Oldenburg, 30.04.2002 - 12 UF 6/02
Klage auf Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung; Schikaneverbot; Prüfung der …
Entgegen der Auffassung der Beklagten (so allerdings auch OLG Hamm FamRZ 1994, 893) kommt es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits nicht darauf an, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung tatsächlich vorlagen oder nicht.Der Senat läßt die Revision zu, da die Entscheidung vom Urteil des OLG Hamm vom 11. Mai 1993 (FamRZ 1994, 893) abweicht und - soweit ersichtlich - die Frage, ob die Zustimmung zur gemeinsamen Veranlagung auch bei einem Streit über die Voraussetzungen grundsätzlich zu erklären ist, bislang noch nicht höchstrichterlich entschieden worden ist.