Weitere Entscheidung unten: AG Donaueschingen, 11.05.1994

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.12.1994 - 5 UF 69/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5734
OLG Zweibrücken, 27.12.1994 - 5 UF 69/94 (https://dejure.org/1994,5734)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.12.1994 - 5 UF 69/94 (https://dejure.org/1994,5734)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Dezember 1994 - 5 UF 69/94 (https://dejure.org/1994,5734)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,5734) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bummelstudium; Finanzierung; Unterhaltsverpflichteter ; Kind; Unterhaltsberechtigten; Fleiß; Zielstrebigkeit; Anspruch auf Unterhalt; Ausbildung; Obliegenheit; Darlegungslast; Laufendes Semester; Fortgang des Studiums

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Eltern müssen Bummelstudium nicht finanzieren - Ausbildungsunterhalt gestrichen: Studentin muss Studienerfolge nachweisen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601, § 1610 Abs. 1, Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1006
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 08.05.1998 - 4 UF 7/98
    Der Studierende ist nämlich insgesamt gehalten, das Studium innerhalb angemessener und üblicher Zeit zu beenden (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1995, 1006).
  • OLG Köln, 14.08.1998 - 4 UF 251/97
    Denn ein Bummelstudium braucht der Unterhaltsverpflichtete nicht zu finanzieren, da der Ausbildungsunterhalt zweckgebunden und nur insoweit geschuldet ist, als er erforderlich ist (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 1995, 1006, 1007).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2002 - 4 UF 7/02

    Anspruch auf Ausbildungsunterhalt bei Wechsel der Ausbildung; Anforderungen an

    Der Ausbildungsunterhalt setzt insbesondere die Zielstrebigkeit und Ernsthaftigkeit der Ausbildungsbemühungen voraus (vergl. BGH, FamRZ 1998, 671 f.; OLG Zweibrücken, FamRZ 1995, 1006).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 4 UF 42/97
    Die Zielstrebigkeit ist Anspruchsvoraussetzung (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1995, 1006, 1007).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Donaueschingen, 11.05.1994 - 1 F 1/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6997
AG Donaueschingen, 11.05.1994 - 1 F 1/94 (https://dejure.org/1994,6997)
AG Donaueschingen, Entscheidung vom 11.05.1994 - 1 F 1/94 (https://dejure.org/1994,6997)
AG Donaueschingen, Entscheidung vom 11. Mai 1994 - 1 F 1/94 (https://dejure.org/1994,6997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterhalt des Kindes; Verwandschaftsunterhalt; Studienfinanzierung; Ausbildungsfinanzierung; Zweitausbildung; Zusammenhang zur Erstausbildung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1601, § 1610 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1006 (Ls.)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht