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   OLG Karlsruhe, 14.03.1995 - 2 W 15/94   

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OLG Karlsruhe, 14.03.1995 - 2 W 15/94 (https://dejure.org/1995,3976)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.03.1995 - 2 W 15/94 (https://dejure.org/1995,3976)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. März 1995 - 2 W 15/94 (https://dejure.org/1995,3976)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Hinweispflicht auf Prozesskostenhilfe im Statusverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1163
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 21.12.1993 - 2 WF 65/93
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.1995 - 2 W 15/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist für die Prüfung der Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung derjenige Zeitpunkt entscheidend, in dem die Partei die für die Prozeßkostenhilfe (PKH) erforderlichen Unterlagen, die sich hierbei nach den Anforderungen des § 117 ZPO bestimmen, vorgelegt und den Antrag schriftlich begründet hat - Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Gesuchs - (vgl. Senat, FamRZ 1994, 1123 ).

    Umstände, die nach diesem Zeitpunkt eine einmal gegebene Erfolgsaussicht beseitigen, wie etwa erledigende Ereignisse oder ein Anerkenntnis etc., können nicht zu Lasten des Gesuchstellers gehen (Senat, FamRZ 1994, 1123, 1124).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.1995 - 2 W 15/94
    Das Prozeßkostenhilfeverfahren kann und will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern diesen zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347, 357; NJW 1991, 413).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.1995 - 2 W 15/94
    b) Zur Durchsetzung und Erfüllung dieser verfassungsrechtlichen Gebote und Anforderungen - auch im Sinne der Gewährleistung eines fairen Verfahrens (BVerfGE 38, 105, 11l) - ist aber gegenüber der anwaltlich nicht vertretenen Partei eine gerichtliche Hinweispflicht erforderlich, bei der insbesondere auch soziale Gesichtspunkte eine Rolle spielen können (Maunz-Dürig/Schmidt-Aßmann, GG , 1988 , Art. 103 Rn 76; Bonner Kommentar-Rüping, GG , 1980 , Art. 103 Rn 57).
  • BGH, 26.10.1989 - III ZR 147/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gerichts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.1995 - 2 W 15/94
    Dieses Gebot der Gleichstellung folgt - so das Bundesverfassungsgericht (aaO.; vgl. auch BGHZ 109, 163, 168) - aus dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) in Verbindung mit der Sozialpflicht des Staates (Art. 20 Abs. 1 GG ).
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.03.1995 - 2 W 15/94
    Bei der gebotenen großzügigen Prüfung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung (Senat, 2 WF 14/93 vom 24.08.1993 - unveröffentlicht - BVerfG, NJW 1992, 889 ) war diese - auch im Hinblick auf behaupteten Mehrverkehr - zu bejahen.
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    c) Die Frage, ob nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens der in der Hauptsache unterlegenen Partei noch nachträglich Prozesskostenhilfe zu bewilligen oder diese aufgrund der Bindung an die rechtskräftige Hauptsacheentscheidung stets mangels Erfolgsaussicht zu versagen ist, ist umstritten (für eine grundsätzliche Bindungswirkung der Hauptsacheentscheidung: BFHE 141, 494 = DStR 1985, 50; OLG Düsseldorf OLGR 1993, 281; OLG Düsseldorf MDR 2009, 1356; MünchKommZPO/Motzer 3. Aufl. § 127 Rn. 17; gegen eine Bindungswirkung jedenfalls bei verzögerter Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch: OLG Karlsruhe FamRZ 2000, 1588; OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1163; Zöller/Geimer ZPO 29. Aufl. § 119 Rn. 47 - anders hingegen aaO § 127 Rn. 50; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 114 Rn. 41 mwN).
  • OLG Köln, 29.07.2010 - 27 WF 134/10

    Prozessstandschaft gem. § 1629 Abs. 3 S. 1 BGB über die Scheidung der Ehe hinaus

    Im Hinblick darauf, dass die vorstehend unter 2. dargelegte Rechtsauffassung in der obergerichtlichen Rspr. und der Kommentarliteratur umstritten ist (a.A. z.B. OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1163; OLG Nürnberg MDR 2000, 657; Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 22. Aufl., § 114 RN 41; Zöller/Geimer, ZPO, 28. Aufl., § 119 RN 47), ist gem. § 574 III 1 i.V.m. II ZPO die Rechtsbeschwerde zuzulassen.
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1997 - 2 W 1/97

    Prozeßkostenhilfe für Abstammungsprozeß bei erheblichen Zweifeln an der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist jedoch dann der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Gesuches maßgebend, wenn - wie hier - die gerichtliche Entscheidung über ein PKH-Gesuch ohne Zutun des Gesuchstellers verzögert wird (FamRZ 1994, 1123 f; 1995, 1163 f.).

    Ein anderes gerichtliches Vorgehen würde den verfassungsrechtlichen Geboten und Anforderungen an ein faires Verfahren widersprechen (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1163, 1164).

  • LAG Hamm, 04.06.2019 - 5 Ta 107/19

    Missverhältnis Unterkunftskosten; Stellplatzkosten

    Dem hat die Auslegung der Vorschriften mit Blick auf Fürsorgepflichten des Gerichts Rechnung zu tragen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.03.1995, 2 W 15/94, Rn. 12, juris).
  • OLG Frankfurt, 10.06.1999 - 2 WF 85/99
    Nach Auffassung des Senates muß von diesem Grundsatz jedoch dann eine Ausnahme gemacht werden, wenn die allgemein anerkannte prozessuale Fürsorgepflicht des Gerichtes insbesondere gegenüber der anwaltlich nicht vertretenen Partei einen Hinweis auf die Möglichkeit der Prozeßkostenhilfebeantragung erforderte (OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1163).

    Deshalb waren richterliche Hinweise dieser Art auch im Hinblick auf den Zweck der Prozeßkostenhilfe, nämlich mittellosen Personen den Zugang zu den staatlichen Gerichten zu öffnen, geboten (vgl. zum Ganzen OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1163).

  • OLG Bamberg, 21.02.2008 - 2 WF 278/07

    Prozesskostenhilfe: Berücksichtigung beruflicher Fahrtkosten bei der Bewilligung

    Prozesskostenhilfe ist in der Sache als Sozialhilfe anzusehen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1163).
  • OLG Nürnberg, 11.01.2000 - 11 WF 3839/99

    Zulässigkeit der Beschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren nach rechtskräftigem

    Ein anderes gerichtliches Vorgehen würde auch dem verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein faires Verfahren widersprechen (OLG Karlsruhe FamRZ 1995, 1163).
  • OLG Koblenz, 10.04.2000 - 8 W 212/00

    Zulässigkeit eines persönlich durch eine Prozeßpartei eingelegten Einspruchs

    Davon wird allerdings in Fällen eines so genannten Statusverfahrens mit einer Rückwirkung der PKH-Bewilligung auf einen noch - früheren Zeitpunkt dann eine Ausnahme gemacht, wenn das Gericht nicht auf die Möglichkeit hingewiesen hat, Prozesskostenhilfe mit Beiordnung eines Rechtsanwalts zu beantragen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe in FamRZ 95, 1163; ThomasPutzo a.a.O.; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann a.a.O.; Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 12.02.2018 - 5 WF 191/17
    Denn Folge einer unterlassenen Hinweispflicht durch das Gericht könnte allenfalls sein, den Zeitpunkt für die Beurteilung der Bewilligungsvoraussetzungen in die Vergangenheit zu verlegen (vgl. etwa Büttner/Wrobel-Sachs/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe, 7. Auflage 2014, Rn. 502; OLG Karlsruhe vom 14.03.1995 - 2 W 15/94, juris Rn. 20).
  • OLG Dresden, 25.06.1997 - 10 WF 93/97

    Prüfung der Erfolgsaussichten im PKH-Verfahren

    Zur Entscheidung reif ist das Prozeßkostenhilfebegehren, wenn die Partei es schlüssig begründet, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse einschließlich entsprechender Belege vorgelegt hat, der Gegner Gelegenheit gehabt hat, sich innerhalb einer angemessenen Frist - regelmäßig zwei Wochen - zum Prozeßkostenhilfegesuch zu äußern (OLG Karlsruhe, FamRZ 1995, 1163 ; OVGGreifswald, aaO.).
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