Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuerentlassung und Aufhebung der Entlassung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes Beschwerderecht; Vorläufige Neubestellung; Vorschlag des Betroffenen; Einfluss eines Dritten; Wirtschaftliches Interesse ; Betreuerwechsel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- FGPrax 1995, 109
- FamRZ 1995, 1234
- Rpfleger 1995, 412
Wird zitiert von ... (15) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 08.01.1982 - 20 W 7/82
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94
Darin, daß das Landgericht diese Bestellung rückgängig gemacht hat, liegt keine Beeinträchtigung eines dem Beteiligten zu 2. zustehenden Rechts, weil seine Bestellung zum Betreuer mit Rücksicht darauf, daß die Entlassung des ursprünglichen Betreuers - hier der Beteiligten zu 3. - noch nicht rechtskräftig war, nur vorläufiger Natur war und er auch damit rechnen mußte, daß sie wegen einer die Entlassung aufhebenden Entscheidung des Landgerichts nicht zu einer endgültigen Bestellung werden würde (…vgl. MünchKomm/Schwab, BGB, 3. Auflage, Rn. 27 zu § 1908 b; OLG Frankfurt, Rpfleger 1982, 422; KG FamRZ 1981, 607). - KG, 11.11.1980 - 1 W 1976/80
Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94
Darin, daß das Landgericht diese Bestellung rückgängig gemacht hat, liegt keine Beeinträchtigung eines dem Beteiligten zu 2. zustehenden Rechts, weil seine Bestellung zum Betreuer mit Rücksicht darauf, daß die Entlassung des ursprünglichen Betreuers - hier der Beteiligten zu 3. - noch nicht rechtskräftig war, nur vorläufiger Natur war und er auch damit rechnen mußte, daß sie wegen einer die Entlassung aufhebenden Entscheidung des Landgerichts nicht zu einer endgültigen Bestellung werden würde (…vgl. MünchKomm/Schwab, BGB, 3. Auflage, Rn. 27 zu § 1908 b; OLG Frankfurt, Rpfleger 1982, 422; KG FamRZ 1981, 607).
- BGH, 18.12.2013 - XII ZB 460/13
Rechtliche Betreuung: Bestellung eines Rechtsanwalts auf Wunsch des Betroffenen …
Auch wenn dieser Wunsch des Betroffenen nicht schlechthin verbindlich ist, hat das Gericht bei der Ausübung seines Ermessens zu berücksichtigen, dass Wünschen des Betroffenen bezüglich der Person des Betreuers besonderes Gewicht zukommt (BayObLG FamRZ 1998, 1259, 1260 f. und FamRZ 1994, 322; OLG Schleswig FGPrax 2005, 214, 215; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235), andererseits ein Betreuerwechsel - auch unter dem Gesichtspunkt der Aufrechterhaltung der Konstanz einer Betreuung und der Abwehr von Einflussnahmen interessierter Dritter - dem Wohl des Betroffenen nicht zuwiderlaufen darf. - OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers
Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938;… MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27;… Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55;… Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).Mithin musste von Anfang an damit gerechnet werden, dass sie vom Landgericht aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420).
- BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95
Entlassung eines Betreuers
Dem neu bestellten Betreuer (Nachfolgebetreuer) steht gegen seine Entlassung ein eigenes Beschwerderecht ebenso zu, wie einem ursprünglich bestellten Betreuer (a.A. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 108 f.).Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23.1.1995 (BtPrax 1995, 108 ) gibt keine Veranlassung, die sofortigen weiteren Beschwerden gemäß § 28 Abs. 2 S. 1 FGG dem Bundesgerichtshof vorzulegen.
- BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu …
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch, ob der Vorschlag dem ureigenen Willen des Betroffenen entspricht oder auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht, der damit wirtschaftliche Interessen verfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 108/109). - BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu …
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch, ob der Vorschlag dem ureigenen Willen des Betroffenen entspricht oder auf den Einfluß eines Dritten zurückgeht, der damit etwa ein erhebliches wirtschaftliches Interesse verfolgt (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 108/109; 1995, 110). - BayObLG, 30.07.1996 - 3Z BR 149/96
Persönliche Anhörung zur Vermittlung eines persönlichen Eindrucks vom Betroffenen
Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang insbesondere auch, ob der Vorschlag dem ureigenen Willen des Betroffenen entspricht oder auf den Einfluß eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 108/109; 1995, 110). - OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02
Voraussetzungen für einen Betreuerwechsel; Berücksichtigung der Wünsche des …
Dementsprechend kann dem Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel nur eingeschränkt stattgegeben werden, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Betreute einen gleichgeeigneten Betreuer vorschlägt, der Vorschlag seinem ureigenen Willen entspricht und nicht auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 95, 1234 m. w. N.), und der Betreuerwechsel seinem Wohl nicht zuwiderläuft (vgl. Senat zB in FamRZ 2000, 513 und 1999, 811; BayObLG BtPrax 2000, 260). - OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04
Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des …
Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235;… Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8). - OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/05
Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers
Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf ( BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235;… Palandt/Diederichsen, BGB, 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8). - OLG Celle, 08.06.2000 - 15 W 9/00
Betreuerentlassung ; Betreuerwechsel; Rechnungslegung; Verfahrensweise; …
Voraussetzung ist danach, dass der Betreute selbständig tätig wird und aus eigenem Antrieb und Willen die Auswechselung des Betreuers erstrebt, wobei es ihm obliegt, einen neuen Betreuer zu suchen und vorzuschlagen (…Staudinger/Bienwald, Rn. 31 zu § 1908 b BGB; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 1234 f.). - BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97
Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in …
- OLG Düsseldorf, 22.12.1995 - 7 U 13/95
Zustandekommen eines Maklervertrages und Aufnahme einer Maklerklausel
- OLG Köln, 14.12.1995 - 16 Wx 220/95
Beschwerdebefugnis des ablösenden Betreuers
- BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97
Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes …
- BayObLG, 17.07.1996 - 3Z BR 101/96
Übergehen des Wunsches des Betroffenen, seine Tochter zur Betreuerin zu bestellen