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   OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95   

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https://dejure.org/1995,2612
OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95 (https://dejure.org/1995,2612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.1995 - 6 UF 60/95 (https://dejure.org/1995,2612)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 1995 - 6 UF 60/95 (https://dejure.org/1995,2612)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1634 BGB
    Umgangsbefugnis des Vaters: Verdacht des sexuellen Mißbrauchs des Kindes durch den Vater

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgerechtszuständigkeit getrennt lebender Eltern; Relevanz eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens wegen sexuellen Kindesmissbrauchs für das Umgangsrecht; Erforderlichkeit einer Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung des Gewichtes des Tatverdachts; Stellung der ...

  • Judicialis

    BGB § 1634

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1634
    Keine Einschränkung des Umgangsrechts wegen des Verdachts des sexuellen Kindesmissbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 649
  • FamRZ 1995, 1432
  • FamRZ 1997, 42 (Ls.)
  • FamRZ 1997, 444 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bamberg, 11.04.1994 - 2 WF 45/94

    Übertragung des Sorgerechts und des Aufenthaltsbestimmungsrechts über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95
    Das Familiengericht muß daher in jedem Einzelfall das Gewicht des Tatverdachts und der möglichen Gefahren für das Kindeswohl selbständig prüfen und abwägen (vgl. OLG Bamberg, FamRZ 1995, 181/182).
  • OLG Frankfurt, 29.01.1993 - 6 UF 125/92

    Umgangsregelung für den nicht sorgeberechtigten Vater gegen den Willen von Mutter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95
    Die Mutter muß dann eben an sich arbeiten, um ihre Ängste, in die sie sich hineingesteigert hat, wieder abzubauen, notfalls durch Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe (vgl. die Senatsentscheidung FamRZ 1993, 729).
  • OLG Stuttgart, 29.09.1993 - 16 UF 222/93

    Voraussetzungen für eine Einschränkung oder einen Ausschluss der Befugnis des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95
    Der Senat ist daher vorsichtig, einem Elternteil den Vorwurf einer Straftat von derart einschneidender Schwere für diesen selbst als auch für die beteiligten Kinder zu machen (vgl. hierzu auch OLG Stuttgart FamRZ 1994, 718) ; die in unserem demokratischen Rechtsstaat allgemein geltende Unschuldsvermutung darf gerade in den vielfach hochemotional geführten Familiensachen, wofür die zahlreichen Verfahren der hiesigen Beteiligten ein drastisches Beispiel liefern, als Richtschnur nicht außer Acht gelassen werden, insbesondere, wenn dem Beschuldigten angesonnen wird zu beweisen, daß er etwas (ein Negativum) nicht getan hat und auch nicht (mehr) tun wird.
  • OLG Köln, 23.06.1992 - 4 UF 21/92

    Nutzungsentschädigung; Ehegatten; Ehewohnung; Zuweisung; Leistungsfähigkeit;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95
    Allerdings darf und muß das Familiengericht, und damit auch der zweitinstanzlich berufene Senat, die konkrete Situation aller Beteiligten bei der näheren Ausgestaltung der Umgangsbefugnis des abwesenden Vaters bedenken und dementsprechend eine dem Wohle der beiden Kinder gerecht werdende Einzelfallregelung treffen (Bundesverfassungsgericht FamRZ 1993, 562).
  • BayObLG, 21.02.1984 - BReg. 1 Z 98/83

    Umgang; Kind; Umgangsrecht; Umgangsverbot; Bestimmungsrecht; Großeltern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.1995 - 6 UF 60/95
    Solange über die elterliche Sorge betreffend die beiden Kinder noch nicht endgültig entschieden ist, diese sich aber in der Obhut der Mutter befinden, ist über die Befugnis des Vaters, mit seinen Kindern Umgang zu pflegen, eine am Wohl der Kinder orientierte Regelung zu treffen (§ 1634 BGB) - eine Regelung, die sich nicht nur an den subjektiven Vorstellungen der Eltern und Kinder zu orientieren hat, sondern auch objektiv - normativ zu beurteilen ist (vgl. hierzu etwa OLG Ffm., FamRZ 1984, 614 Nr. 343) .
  • AG Schwäbisch Hall, 21.05.2021 - 2 F 318/19

    Aus Liebe wird Krieg

    Anderenfalls hätte es nämlich ein Elternteil immer auf recht einfache Weise in der Hand, den anderen Elternteil vom Kontakt mit seinem Kind auszuschließen (OLG Bamberg, Beschluss vom 11.04.1994 - 2 WF 45 u. 50/94, NJW-RR 1995, 7 (7 f.); OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.1995 - 6 UF 60/95 -, FamRZ 1995, 1432 (1433)).

    Die in einem demokratischen Rechtsstaat allgemein geltende Unschuldsvermutung darf daher gerade in den vielfach hochemotional geführten Familiensachen, als Richtschnur nicht außer Acht gelassen werden, insbesondere, wenn dem beschuldigten Elternteil angesonnen wird, zu beweisen, dass er etwas (ein Negativum) nicht getan hat (OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.1995 - 6 UF 60/95 -, FamRZ 1995, 1432 (1433)).

  • KG, 05.04.2012 - 17 UF 50/12

    Elterliche Sorge: Dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden des

    In vergleichbaren Fällen haben Familiengerichte die Tatsache eines laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens für nicht ausreichend erachtet, elterliche Pflichten und Befugnisse einzuschränken, sondern dem anderen Elternteil anheim gestellt, notfalls durch Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe an sich zu arbeiten, bestehende Ängste abzubauen (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 30. Juni 1995 - 6 UF 60/95 -, FamRZ 1995, 1432 [bei juris Rz. 7, 9]).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes

    Demgegenüber stellt der bloße Verdacht des sexuellen Missbrauchs des Kindes für sich allein keinen Grund dar, den Umgang einzuschränken oder auszuschließen (KG a.a.O., OLG Bamberg FamRZ 1995, 181; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1995, 1432; Staudinger/Rauscher a.a.O. Rn. 337; MünchKomm/ Hennemann, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 14.05.2013 - 21 UF 787/12

    Polygraph; Lügendetektor

    Vielmehr ist die Antragsgegnerin gehalten, an sich zu arbeiten, um ihre Ängste, in die sie sich hineingesteigert hat, wieder abzubauen, notfalls durch Inanspruchnahme therapeutischer Hilfe (vgl. auch OLG Frankfurt, FamRZ 1995, 1432, 1433).
  • OLG Karlsruhe, 16.10.2017 - 18 UF 154/17

    Inobhutnahme und Fremdunterbringung eines minderjährigen Kindes:

    Der das Strafverfahren prägende Grundsatz "in dubio pro reo" gilt allerdings im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes nach Maßgabe von §§ 1666, 1666a BGB nicht (vgl. OLG Karlsruhe vom 28.01.2014 - 18 UF 361/12; MünchKomm-BGB/Olzen, , 7. Auflage 2017, § 1666 Rn. 64; Heilmann, Anmerkung zu OLG Hamm vom 21.10.2009 - II-12 UF 283/08, FamRZ 2010, 40 [42]; ähnlich, wenn auch missverständlich OLG Frankfurt vom 30.06.1995 - 6 UF 60/95, FamRZ 1995, 1432, juris Rn. 8).
  • OLG Hamm, 02.11.2022 - 5 UF 108/22

    Entziehung der elterlichen Sorge

    Anderenfalls hätte es nämlich ein Elternteil immer auf recht einfache Weise in der Hand, den anderen Elternteil vom Kontakt mit seinem Kind auszuschließen (OLG Bamberg, Beschluss vom 11.04.1994 - 2 WF 45 u. 50/94, NJW-RR 1995, 7 (7 f.); OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.06.1995 - 6 UF 60/95 -, FamRZ 1995, 1432, 1433).
  • OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgang des Kindes mit einem des sexuellen Missbrauchs verdächtigen Elternteil

    Demgegenüber stellt der bloße Verdacht des sexuellen Missbrauchs des Kindes für sich allein keinen Grund dar, den Umgang einzuschränken oder auszuschließen (KG a.a.O., OLG Bamberg FamRZ 1995, 181 ; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1995, 1432 ; Staudinger/Rauscher a.a.O. Rn. 337; MünchKomm/Hennemann, a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2023 - 16 UF 86/23

    Übertragung des Sorgerechts im Wege der einstweiligen Anordnung

    Das Familiengericht muss vielmehr in jedem Einzelfall das Gewicht des Tatverdachts und der möglichen Gefahren für das Kindeswohl selbständig prüfen und abwägen (OLG Hamm, ebenda; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juni 1995 - 6 UF 60/95 -, juris).
  • BayObLG, 04.03.1996 - 1Z BR 11/96

    Gefährdung des Kindeswohls

    Zutreffend führt das Beschwerdegericht insoweit aus, daß der bloße Verdacht eines derartigen Verhaltens Maßnahmen gemäß § 1666 BGB nicht rechtfertige (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 1995, 1432, 1433).
  • OLG Frankfurt, 23.12.1997 - 6 UF 243/97

    Kontinuitätsgrundsatz im Sorgerecht; Verfahren im Sorgerechtsstreit bei einem von

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  • OLG Brandenburg, 21.12.1998 - 10 UF 162/98

    Beschwerde des Vaters gegen die Versagung des Umgangsrechts mit seiner Tochter;

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   OLG Hamm, 27.04.1995 - 1 UF 31/95   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sorgerecht beider Elternteile; Finanziellen Belastungen; Ersatz; Lebensmittelpunkt des Kindes; Ausnahme

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1634

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 325
  • FamRZ 1995, 1432
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 25.04.2002 - 10 UF 260/01

    Anordnung einer Umgangspflegschaft wegen Vereitelung des Umgangs durch den

    Die Kostenlast des Vaters für die Vergütung der Pflegerin stützt sich auf die Rechtsprechung zu den wirtschaftlichen Folgen des Umgangs (vgl. BGH NJW 1995, 717 ; OLG Hamm FamRZ 1995, 1432 ).
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