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   OLG Köln, 07.04.1995 - 25 WF 67/95   

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https://dejure.org/1995,4617
OLG Köln, 07.04.1995 - 25 WF 67/95 (https://dejure.org/1995,4617)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.04.1995 - 25 WF 67/95 (https://dejure.org/1995,4617)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. April 1995 - 25 WF 67/95 (https://dejure.org/1995,4617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Scheitern einer Ehe nach § 1565 Abs. 1 BGB; Darlegung eines substantiierten zerrüttungsindizierenden Tatsachenvortrags für die Erfolgsaussicht eines Ehescheidungsantrags

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1503
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.1978 - IV ZR 164/77

    Getrenntleben innerhalb der ehelichen Wohnung

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - 25 WF 67/95
    Nach alledem bewendet es dabei, daß die Antragstellerin der allein ihr als antragstellender Partei des Ehescheidungsverfahrens obliegenden Darlegungslast mit der Folge der Unschlüssigkeit ihres Sachvortrages (vgl. dazu BGH NJW 1978, 1810; FamRZ 1979, 1003; OLG Bremen FamRZ 1977, 808; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 293; MK-BGB-Wolf, 3. Aufl., § 1565 Rz. 61; SoergelHeintzmann, BGB, 12. Aufl., § 1565 Rz. 22) nicht genügt hat, so daß das Familiengericht ihr zu Recht Prozeßkostenhilfe verweigert hat.
  • BGH, 27.06.1979 - IV ZR 185/77

    Voraussetzungen der Scheidung einer Ehe - Vermutung für das Scheitern einer Ehe -

    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - 25 WF 67/95
    Nach alledem bewendet es dabei, daß die Antragstellerin der allein ihr als antragstellender Partei des Ehescheidungsverfahrens obliegenden Darlegungslast mit der Folge der Unschlüssigkeit ihres Sachvortrages (vgl. dazu BGH NJW 1978, 1810; FamRZ 1979, 1003; OLG Bremen FamRZ 1977, 808; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 293; MK-BGB-Wolf, 3. Aufl., § 1565 Rz. 61; SoergelHeintzmann, BGB, 12. Aufl., § 1565 Rz. 22) nicht genügt hat, so daß das Familiengericht ihr zu Recht Prozeßkostenhilfe verweigert hat.
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1981 - 2 UF 123/81
    Auszug aus OLG Köln, 07.04.1995 - 25 WF 67/95
    Nach alledem bewendet es dabei, daß die Antragstellerin der allein ihr als antragstellender Partei des Ehescheidungsverfahrens obliegenden Darlegungslast mit der Folge der Unschlüssigkeit ihres Sachvortrages (vgl. dazu BGH NJW 1978, 1810; FamRZ 1979, 1003; OLG Bremen FamRZ 1977, 808; OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 293; MK-BGB-Wolf, 3. Aufl., § 1565 Rz. 61; SoergelHeintzmann, BGB, 12. Aufl., § 1565 Rz. 22) nicht genügt hat, so daß das Familiengericht ihr zu Recht Prozeßkostenhilfe verweigert hat.
  • OLG Köln, 05.11.2003 - 26 WF 258/03

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren vor Ablauf des

    Dann könnte sich nämlich der die Scheidung begehrende Antragsteller nicht mehr auf die Zerrüttungsvermutung des § 1565 I BGB berufen, sondern müsste substantiiert diejenigen Tatsachen darlegen, aus denen sich ergibt, dass eine unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetreten ist und die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechende Gemeinschaft nicht erwartet werden kann (OLG Köln FamRZ 1995, 1503).
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   OLG Köln, 28.04.1995 - 25 WF 79/95   

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OLG Köln, 28.04.1995 - 25 WF 79/95 (https://dejure.org/1995,6206)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.1995 - 25 WF 79/95 (https://dejure.org/1995,6206)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 1995 - 25 WF 79/95 (https://dejure.org/1995,6206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1503 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Zweibrücken, 04.02.2002 - 2 WF 8/02

    Kosten des Rechtsstreits im Fall eines nur zur Teilleistung bereiten

    Es ist, allgemein anerkannt, dass bei der Klage auf Zahlung einer Unterhaltsrente auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis besteht, wenn der Schuldner erfüllungsbereit ist (OLG Köln, FamRZ 95, 1503 und 86, 827; OLG Koblenz, FamRZ 86, 826; OLG Karlsruhe, FamRZ 84, 584; OLG Stuttgart, NJW 78, 112).
  • OLG Nürnberg, 18.03.1996 - 7 WF 466/96

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für eine Stufenklage

    Für die Stufenklage i.S. des § 254 ZPO ist Prozeßkostenhilfe (§§ 114 ff. ZPO ) schon vor Erteilung der Auskunft (Stufe 1) sogleich für alle Klageanträge, also auch für den unbezifferten Leistungsantrag (Stufe 3), einheitlich zu bewilligen, weil eine (vorläufige) Beschränkung der Bewilligung auf die Auskunftsstufe für eine mittellose oder hilfsbedürftige Klagepartei nicht unerhebliche Nachteile bringen würde (vgl. OLG Köln FamRZ 1995, 1503, 1504; OLG München FamRZ 1994, 1126, 1127; FamRZ 1994, 1184 ; FamRZ 1993, 340 ; 1993, 594; OLG Hamm FamRZ 1994, 312 ; OLG Frankfurt FamRZ 1993, 1241 ; FamRZ 1991, 1458 ; OLG Düsseldorf FamRZ 1987, 1281 ; FamRZ 1985, 417; KG Berlin, FamRZ 1986, 284 ; OLG Koblenz FamRZ 1985, 953; OLG Karlsruhe FamRZ 1984, 501; Zöller/Philippi, ZPO , 19. Aufl. 1995, § 114 Rn. 37; Baumbach/Hartmann, ZPO , 54. Aufl., 1996, § 114 , Rn. 39; MünchKomm/Wax, ZPO , § 114 , Rn. 13; Stein/Jonas/Bork, ZPO , § 114 Rn. 33; Kalthoener/Büttner, Prozeßkostenhilfe, Rn. 459; Wendl/Staudigl, Unterhaltsrecht, 8, Rn. 52; Egon Schneider, MDR 1986, 552).
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   OLG Köln, 07.04.1995 - 25 WF 67/97   

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Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1503
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