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   OLG Düsseldorf, 15.03.1995 - 3 W 94/95   

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https://dejure.org/1995,10080
OLG Düsseldorf, 15.03.1995 - 3 W 94/95 (https://dejure.org/1995,10080)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.1995 - 3 W 94/95 (https://dejure.org/1995,10080)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 1995 - 3 W 94/95 (https://dejure.org/1995,10080)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 1038
  • FamRZ 1995, 1506
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 02.06.2010 - XII ZB 60/09

    Altverfahren auf Anfechtung der Vaterschaft: Prozesskostenhilfe für die auf

    Der Mutter sei Prozesskostenhilfe stets zu versagen, wenn sie einem der Sache nach "unstreitigen" Ehelichkeitsanfechtungsprozess beitreten wolle, aber weder eigene Interessen oder Interessen der unterstützten Partei wahren noch selbständige Beiträge zur Prozessförderung leisten könne (OLG Düsseldorf - 3. Zivilsenat - FamRZ 1995, 1506 f.).
  • OLG Celle, 17.11.2011 - 15 WF 230/11

    Versagung der Verfahrenskostenhilfe für das auf Feststellung der Vaterschaft

    Ob in einer solchen Situation der beitretenden Kindesmutter Prozesskostenhilfe für das kontradiktorische Verfahren zu bewilligen war, wurde unterschiedlich beurteilt und teilweise danach differenziert, ob die Beitretende selbständig sachdienliche Beiträge zur Durchsetzung der Kindesinteressen leisten will (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1506 ; Zöller/Philippi, ZPO, 26. Aufl., Rn. 54 zu § 114 ZPO m.w.Nw.; ohne Beschränkung OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1467 ).
  • OLG Dresden, 03.12.2008 - 21 WF 710/08
    Nach anderer Meinung ( OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.1995 - 3 W 94/05 -, FamRZ 1995, 1506 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.08.1997 - 2 U 6/97 -, FamRZ 1998, 485 ; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, Rdn. 52; Zimmermann, Prozesskostenhilfe, Rdn. 196 Beitritt; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, § 114 Rdn. 26 Streithelfer und Rdn. 129; Zöller-Philippi, ZPO, § 114 Rdn. 56; Musielak-Fischer, ZPO, § 114 Rdn. 28; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, § 114 Rdn. 106) muss der beitretende Elternteil darlegen, dass er selbständige eigene Beiträge zur Durchsetzung der Rechte des Kindes leisten will.
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2001 - 1 WF 22/01

    Prozesskostenhilfe - Beitritt der beigeldenen Kindesmutter im

    Zwar entspricht die vom Amtsgericht vertretene Auffassung zur Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwillligkeit einer verbreiteten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ( OLG Düsseldorf, FamRZ 95, 1506; OLG Karlsruhe, FamRZ 98, 485; Baumbach-Lauterbach-Hartmann, 59. Aufl., § 114 ZPO Rdnr. 10; Zöller-Philippi, 22. Aufl., § 114 ZPO Rdnr. 54; Stein-Jonas-Bork, 21. Aufl., vor § 114 ZPO Rdnr. 57; Thomas-Putzo-Reichold, 22. Aufl., § 114 ZPO Rdnr. 6; Musielak-Fischer, 2. Aufl., § 114 ZPO Rdnr. 28).
  • OLG Köln, 27.06.2002 - 14 WF 76/02
    In dieser Situation erscheint die Beteiligung im Wege der Nebenintervention für einen verständigen, bemittelten Beteiligten in der Situation des Beschwerdeführers, der selbst für die Prozesskosten aufkommen muss, nur dann angezeigt, wenn er als Prozessbeteiligter selbständig zusätzliche sachdienliche Beiträge zur Durchsetzung des gemeinsam verfolgten Interesses leisten kann und will (vgl. hierzu für den Beitritt der Mutter als Nebenintervenientin: OLG Düsseldorf MDR 1995, 1038, Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl. § 114 Rn. 54 m.w.N.).
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