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   OLG Hamm, 03.04.1995 - 15 W 35/95   

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https://dejure.org/1995,6910
OLG Hamm, 03.04.1995 - 15 W 35/95 (https://dejure.org/1995,6910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.1995 - 15 W 35/95 (https://dejure.org/1995,6910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 1995 - 15 W 35/95 (https://dejure.org/1995,6910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trennung des Kindes von seinen Pflegeeltern und der Rückkehr zu der sorgeberechtigten Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflegeverhältnis; Trennung; Rückkehr; Kindeswohl; Verfestigung; Verbleibensanordnung

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 1507
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.1995 - 15 W 35/95
    Jedoch ist in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Elternrechtes (Art. 6 I S. 1 GG ) anzustreben, ein Pflegeverhältnis nicht generell so zu verfestigen, daß die leiblichen Eltern mit dessen Begründung nahezu in jedem Fall den dauernden Verbleib ihres Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (vgl. BVerfG, FamRZ 1985, 39, 41; 1987, 786, 789).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.1995 - 15 W 35/95
    Jedoch ist in Übereinstimmung mit der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Elternrechtes (Art. 6 I S. 1 GG ) anzustreben, ein Pflegeverhältnis nicht generell so zu verfestigen, daß die leiblichen Eltern mit dessen Begründung nahezu in jedem Fall den dauernden Verbleib ihres Kindes in der Pflegefamilie befürchten müssen (vgl. BVerfG, FamRZ 1985, 39, 41; 1987, 786, 789).
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 15 W 231/91

    Sozialarbeiter; Familienhilfe; Zeugnisverweigerungsrecht; Ableitung aus dem

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.1995 - 15 W 35/95
    Wenn die Kinder - aus welchen Gründen auch immer - in einer Pflegefamilie Aufnahme gefunden haben und das Pflegeverhältnis über längere Zeit bestanden hat, kann sich daraus eine Beziehung entwickeln, die alle psychologischen Elemente einer gut funktionierenden Eltern-Kind-Beziehung enthält (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 1979, 57; ständige Rechtsprechung des Senats, z. B. Beschluß vom 30.9. 1991 - 15 W 231/91-, FamRZ 1992, 201 ).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 68/11

    Elterliche Sorge: Abwehr der Kindeswohlgefährdung durch Anordnung des Verbleibens

    Auch die Annahme, dass auf absehbare Zeit mangels Erarbeitung eines Rückführungsszenarios eine Rückführung des Kindes nicht in Betracht komme, stellt keinen Grund für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts dar (so aber OLG Hamm FamRZ 1995, 1507, 1508; Siedhoff FamRZ 1995, 1254, 1255 f.; wohl auch Staudinger/Salgo BGB [2009] § 1666 Rn. 50 aE).
  • OLG Hamm, 17.01.2011 - 8 UF 133/10

    Umgangsrecht der Mutter eines kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut

    Denn eine solche Beziehung baut sich durch Pflege und Zuwendung auf, die eine Bezugsperson dem Kind über längere Zeit entgegenbringt (OLG Hamm FamRZ 1995, 1507).
  • OLG Köln, 13.07.2017 - 10 UF 70/17

    Regelung des Umgangs von Eltern mit ihrem Kind nach Unterbringung in einer

    Denn eine solche Beziehung baut sich durch Pflege und Zuwendung auf, die eine Bezugsperson dem Kind über längere Zeit entgegenbringt (so bereits OLG Hamm, Beschl. v. 03.04.1995 - 15 W 35/95, FamRZ 1995, 1507).
  • OLG Hamm, 28.02.2011 - 8 UF 227/10

    Umgangsrecht eines erziehungsungeeigneten Elternteils

    Denn eine solche Beziehung baut sich durch Pflege und Zuwendung auf, die eine Bezugsperson dem Kind über längere Zeit entgegenbringt (OLG Hamm FamRZ 1995, 1507).
  • OLG Hamm, 17.03.1997 - 15 W 216/96
    Wenn das Kind - aus welchen Gründen auch immer - in einer Pflegefamilie Aufnahme gefunden hat und das Pflegeverhältnis über längere Zeit bestanden hat, kann sich daraus eine Beziehung entwickeln, die alle psychologischen Elemente einer gut funktionierenden Eltern-Kind-Beziehung enthält (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1979, 57; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluß vom 30.09.1991 - 15 W 231/91 und Beschluß vom 03. April 1995 - 15 W 35/95).
  • AG Coesfeld, 08.04.2021 - 5 F 120/20
    Denn eine solche Beziehung baut sich durch Pflege und Zuwendung auf, die eine Bezugsperson dem Kind über längere Zeit entgegenbringt (OLG Hamm, FamRZ 1995, 1507).
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