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   BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93   

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https://dejure.org/1994,694
BGH, 09.11.1994 - XII ZR 206/93 (https://dejure.org/1994,694)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1994 - XII ZR 206/93 (https://dejure.org/1994,694)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1994 - XII ZR 206/93 (https://dejure.org/1994,694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 717
  • MDR 1995, 175
  • NJ 1995, 207
  • FamRZ 1995, 215
  • FamRZ 1995, 539 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Nicht ausschlaggebend ist also, wem die Kosten der Ausübung des Umgangsrechts unterhaltsrechtlich zuzuordnen sind (zu dieser Zuordnung BGH, Urteil vom 9. November 1994 - XII ZR 206/93 -, NJW 1995, 717; vgl auch Berlit in LPK-SGB XII, 7. Aufl 2005, § 73 RdNr 6).
  • BGH, 23.02.2005 - XII ZR 56/02

    Berücksichtigung der Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen

    a) Nach der bisherigen - auf dem Rechtszustand vor dem Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum 1. Juli 1998 beruhenden - Rechtsprechung des Senats hat der Umgangsberechtigte die üblichen Kosten, die ihm bei der Ausübung des Umgangsrechts entstehen, wie Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungskosten und ähnliches, allerdings grundsätzlich selbst zu tragen; er kann sie deshalb weder unmittelbar im Wege der Erstattung noch mittelbar im Wege einer Einkommensminderung geltend machen, und zwar weder gegenüber dem unterhaltsberechtigten Kind noch gegenüber einem unterhaltsberechtigten Ehegatten (Senatsurteile vom 9. November 1994 - XII ZR 206/93 - FamRZ 1995, 215, 216 mit ablehnender Anmerkung Weychardt FamRZ 1995, 539, 540 und vom 19. Juni 2002 - XII ZR 173/00 - FamRZ 2002, 1099, 1100).

    So könne eine einkommensmindernde Berücksichtigung der Kosten des Umgangsrechts etwa dann in Betracht kommen, wenn der andere Elternteil mit den Kindern in einer solchen Entfernung wohne, daß angesichts ohnehin beengter wirtschaftlicher Verhältnisse die Kostenbelastung für den Umgangsberechtigten schlechthin unzumutbar sei und dazu führe, daß dieser sein Umgangsrecht nicht oder nur noch in eingeschränktem Umfang ausüben könne (Senatsurteil vom 9. November 1994 aaO S. 215 f.).

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvL 1/01

    Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Kindesunterhalt nach § 1612 b Abs. 5 BGB

    Da das Kindergeld als Einkommen des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Unterhalts keine Berücksichtigung findet, ist die Rechtsprechung bisher davon ausgegangen, dass der dem Unterhaltspflichtigen über § 1612 b Abs. 1 BGB zufließende Kindergeldanteil diesem zur Abdeckung der Umgangskosten zur Verfügung steht, und hat ihn unterhaltsrechtlich darauf verwiesen, mit dem Kindergeld diese Kosten zu tragen (vgl. BGH, FamRZ 1995, S. 215).
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