Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 28.06.1994 - 2 UF 103/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6063
OLG Braunschweig, 28.06.1994 - 2 UF 103/93 (https://dejure.org/1994,6063)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.06.1994 - 2 UF 103/93 (https://dejure.org/1994,6063)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - 2 UF 103/93 (https://dejure.org/1994,6063)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6063) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1587a Abs. 2 Nr. 3 BGB; § 1587a Abs. 3 Nr. 2 BGB; § 1587a Abs. 4 BGB
    Ende der für eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung berücksichtigungsfähigen Dienstzeit vor dem Ende der Ehezeit bei Fortdauer der Betriebszugehörigkeit; Ermittlung des Ehezeitanteils einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung; Ermittlung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ende der für eine Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung berücksichtigungsfähigen Dienstzeit vor dem Ende der Ehezeit bei Fortdauer der Betriebszugehörigkeit; Ermittlung des Ehezeitanteils einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung; Ermittlung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 363
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 30.09.1980 - 2 UF 296/79

    Ehescheidung und Regelung des Versorgungsausgleichs; Anrechnung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.06.1994 - 2 UF 103/93
    Nach der Auffassung des OLG Hamm (FamRZ 1981, 569, nur im Leitsatz abgedruckt) ist zur Bestimmung des Ehezeitanteils einer Versorgung beim Essener Verband die VBL-Methode anzuwenden; dieser Auffassung folgt der Senat jedenfalls in dem hier vorliegenden Fall der Anrechnung eines nur fiktiv ermittelten Sozialversicherungsrentenanteils jedoch nicht, sondern wendet die auch vom Essener Verband in seiner Auskunft verwendete und in seiner Stellungnahme vom 21.03.1994 für richtig gehaltene Hochrechnungsmethode an.

    Denn entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist die Anwartschaft beim Essener Verband nicht als volldynamisch anzusehen (so auch OLG Hamm FamRZ 1980, 898 und FamRZ 1981, 569).

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81

    Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.06.1994 - 2 UF 103/93
    Einer in diesem Fall notwendigen Korrektur der angefochtenen Entscheidung zum Nachteil der Antragstellerin steht jedoch das Verschlechterungsverbot entgegen, da allein die Antragstellerin Beschwerde eingelegt hat und auch keine Anschlußbeschwerde erhoben ist (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. BGHZ 85, 180 ff).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 161/88

    Berechnung des Ehezeitanteils einer limitierten betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.06.1994 - 2 UF 103/93
    Dies steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vielmehr hat der BGH ausdrücklich offengelassen, ob die VBL-Methode auch gilt, wenn über eine private betriebliche Altersversorgung mit Limitierungs- oder Anrechnungsklausel zu entscheiden ist, wobei dies bei der Limitierungsklausel für die Frage gilt, nach welcher Berechnungsmethode zu ermitteln ist, ob die Höchstgrenze überschritten wird (BGH FamRZ 1991, 1421, 1423) [BGH 25.09.1991 - XII ZB 161/88] .
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 165/88

    Versorgungsausgleich bei privater betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.06.1994 - 2 UF 103/93
    Die als VBL-Methode bezeichnete Berechnungsart ist zunächst für die Berechnung des Ehezeitanteils bei Anwartschaften aus Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes entwickelt worden; sie wird auch für private betriebliche Altersversorgungen, die als Gesamtversorgung ausgestaltet sind, angewendet (BGH FamRZ 1991, 1416 ff).
  • OLG Hamm, 13.02.1980 - 4 UF 210/79
    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.06.1994 - 2 UF 103/93
    Denn entgegen der Auffassung der Antragstellerin ist die Anwartschaft beim Essener Verband nicht als volldynamisch anzusehen (so auch OLG Hamm FamRZ 1980, 898 und FamRZ 1981, 569).
  • BGH, 18.01.2012 - XII ZB 696/10

    Versorgungsausgleich: Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier oder

    Gleichwohl hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, wonach im Erstverfahren über den Versorgungsausgleich für die letzten zwei Jahre vor dem Ende der Ehezeit regelmäßig von dem vorläufigen Durchschnittsentgelt auszugehen ist, auch wenn während des laufenden Verfahrens bereits nach §§ 69 Abs. 2 Nr. 1, 70 Abs. 1 Satz 1 SGB VI ein endgültiges Durchschnittsentgelt bestimmt wurde (vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 6/87 - FamRZ 1991, 173 f. und vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 58/91 - FamRZ 1993, 294, 295 ff.; Kemnade FamRZ 1995, 363).
  • BGH, 10.09.1997 - XII ZB 133/94

    Durchführung des Versorgungsausgleichs bei Fehlen von Anwartschaften zur

    Das Oberlandesgericht hat die Einzahlungsmodalitäten geringfügig geändert, die für die Ehefrau zu begründenden Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung der Höhe nach aber unverändert gelassen und das Rechtsmittel mit dieser Maßgabe zurückgewiesen (veröffentlicht in FamRZ 1995, 363).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht