Rechtsprechung
BGH, 22.02.1995 - XII ZR 80/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Berücksichtigung der Pflegeleistungen Angehöriger
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflegebedarf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit eines Schwerstbehinderten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1486
- FamRZ 1995, 537
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 19.02.2003 - XII ZR 67/00
Zur Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern
Sein Maß bestimmt sich aber nach den ehelichen Lebensverhältnissen, so daß § 1578 BGB als Orientierungshilfe herangezogen werden kann (Senatsurteil vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537 und vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - unter 5. a) aa) zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 19.05.1999 - XII ZR 210/97
Verschweigen der Zuwendung eines Dritten kann zur Anfechtung eines …
Geht sein Wille dagegen dahin, nur den Zuwendungsempfänger selbst zu begünstigen, berührt dies dessen Bedürftigkeit im Verhältnis zum Unterhaltsverpflichteten im allgemeinen nicht (Senatsurteil vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537, 538 f m.N. aus der Rechtsprechung des Senats). - BGH, 22.01.2003 - XII ZR 2/00
Höhe des Unterhalts im absoluten Mangelfall
Sein Maß bestimmt sich aber nach den ehelichen Lebensverhältnissen, so daß § 1578 BGB als Orientierungshilfe herangezogen werden kann (Senatsurteil vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537 m.N.).
- BGH, 25.06.2003 - XII ZR 63/00
Familienrecht - Elternunterhalt
Sein Maß bestimmt sich aber nach den ehelichen Lebensverhältnissen, so daß § 1578 BGB als Orientierungshilfe herangezogen werden kann (Senatsurteile vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537 und vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363, 366 f.). - OLG Jena, 03.03.2016 - 1 UF 340/15
Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes: Verwertung des eigenen …
Geht sein Wille dagegen dahin, nur den Begünstigten selbst zu unterstützen, berührt dies dessen Bedürftigkeit im Verhältnis zum Unterhaltsverpflichteten im Allgemeinen nicht (BGH, Urteil vom 22.2.1995 - XII ZR 80/94, NJW 1995, 1486, 1487; OLG Hamm…, Beschluss vom 20. November 2013 - II-2 WF 190/13, 2 WF 190/13 -, Rn. 21, juris). - BGH, 07.07.2004 - XII ZR 272/02
Unterhaltsbedürftigkeit eines Elternteils gegenüber einem Abkömmling
Dies hat seine Ursache darin, daß die Gewährung von Sozialhilfe anderen Kriterien folgt als die Beurteilung unterhaltsrechtlicher Zahlungsverpflichtungen (vgl. etwa Senatsurteile vom 17. März 1999 - XII ZR 139/97 - FamRZ 1999, 843, 844; vom 27. September 2000 - XII ZR 174/98 - FamRZ 619, 620 und vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537, 538). - OLG Hamm, 20.11.2013 - 2 WF 190/13
Rechtlicher Vater schuldet Unterhalt, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist
Geht sein Wille dagegen dahin, nur den Begünstigten selbst zu unterstützen, berührt dies dessen Bedürftigkeit im Verhältnis zum Unterhaltsverpflichteten im Allgemeinen nicht (BGH, Urteil vom 22.2.1995 - XII ZR 80/94, NJW 1995, 1486, 1487;… Scholz, in: Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 8. Aufl. 2011, § 2, Rn. 121). - BGH, 04.11.2003 - VI ZR 346/02
Bemessung des Unterhaltsschadens bei Tod des Unterhaltsverpflichteten; …
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind für die Bemessung der Höhe von Unterhaltsansprüchen grundsätzlich alle Einkünfte heranzuziehen, die dem Unterhaltsschuldner zufließen, gleich welcher Art diese Einkünfte sind und aus welchem Anlaß sie im einzelnen erzielt werden (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 647/80 - FamRZ 1982, 252, 253; vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81 - FamRZ 1983, 352, 353; vom 7. Mai 1986 - IVb ZR 55/85 - FamRZ 1986, 780, 781; vom 6. Oktober 1993 - XII ZR 112/92 - FamRZ 1994, 21, 22 und vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537, 538, jeweils m.w.N.).Der sozialrechtliche und der unterhaltsrechtliche Einkommensbegriff sind aber nicht deckungsgleich (vgl. im Hinblick auf § 194 Abs. 3 Nr. 1 SGB III: BGH, Urteil vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - aaO).
- BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04
Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des …
Sein Maß bestimmt sich aber nach den ehelichen Lebensverhältnissen, so daß § 1578 BGB als Orientierungshilfe herangezogen werden kann (Senatsurteil vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537 …und vom 22. Januar 2003 - XII ZR 2/00 - FamRZ 2003, 363 m.Anm. Scholz aaO S. 514). - OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08
Nachehelichenunterhalt: Verlängerung des Betreuungsunterhalts aus elternbezogenen …
Leistungen eines Dritten an den Unterhaltsberechtigten, die an sich geeignet wären, dessen Unterhaltsbedarf zu decken, führen deshalb im Verhältnis zu dem Unterhaltsverpflichteten nur dann zu einer Minderung seiner Bedürftigkeit, wenn der Dritte damit zugleich bezweckt, den Unterhaltsverpflichteten zu entlasten (BGH Urteile vom 19. Mai 1999 - XII ZR 210/07 - FamRZ 2000, 153, 154 und vom 22. Februar 1995 - XII ZR 80/94 - FamRZ 1995, 537, 538 f.). - BGH, 13.04.2005 - XII ZR 48/02
Berücksichtigung zinsloser Darlehen eines Dritten bei der Unterhaltsberechnung
- BSG, 02.12.2010 - B 9 V 2/10 R
Kriegsopferversorgung - Beschädigtenversorgung - Blinder - Pflegepauschale - …
- LSG Bayern, 31.03.2011 - L 20 R 545/06
Zum Anspruch der geschiedenen Ehefrau auf einen Unterhaltsbeitrag nach § 60 EheG …
- OLG Koblenz, 04.03.2020 - 9 UF 674/19
Kindesunterhalt: Berücksichtigung luxemburgischer Familienzulagen
- BSG, 23.05.2006 - B 13 RJ 4/05 R
Geschiedenenwitwenrente - Ermittlung des angemessenen Unterhalts - letzter …
- LSG Niedersachsen, 22.11.2001 - L 1 RA 210/98
Aufgeteilte Witwenrente; Unterhaltsansprüche; Leistungsfähigkeit des …
- BSG, 05.05.2009 - B 9 V 2/10 R
- OVG Brandenburg, 27.11.2003 - 4 A 220/03
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt, gesonderte Absetzbarkeit der …
- BFH, 07.03.2002 - VIII B 180/01
Kindergeld für verheiratete Kinder
- OLG Köln, 18.06.2008 - 4 UF 48/07
Familienrecht - Ausschluss bzw. Beschränkung des Versorgungsausgleiches gemäß § …
- OLG Frankfurt, 18.06.2007 - 2 WF 210/07
Trennungsunterhalt: Erhöhtes Einkommen des Unterhaltsschuldners bei finanzieller …
- OLG Hamm, 10.02.1998 - 1 UF 207/97
Berücksichtigung von Einkünften aus Kapitalvermögen beim unterhaltspflichtigen …
- OLG Karlsruhe, 06.02.1996 - 18 UF 155/94
Unterhaltsberechnung bei nicht auseinandergesetzter Ehegemeinschaft
- OLG Hamm, 20.12.2011 - 11 UF 159/11
- OLG München, 02.10.1995 - 26 UF 994/95
Berücksichtigung von Pflegegeld beim Unterhaltsverpflichteten
- OLG Hamm, 29.11.2011 - 11 UF 159/11
- OLG Hamm, 19.03.1999 - 11 UF 278/98
Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs und …
- SG Berlin, 25.02.2010 - S 128 AS 5210/09
Arbeitslosengeld II - Hilfebedürftigkeit - Rentenbezug des Ehegatten eines …
- OLG Frankfurt, 23.06.1999 - 5 WF 163/98
Verwandtenunterhalt - Selbstbehalt und freiwillige Leistung Dritter
Rechtsprechung
BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Kindertee - Fruchtsäfte - Hinweis auf Kariesgefahr - Form und Platzierung - Dauernuckeln
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Produkthaftung eines Herstellers von ungesüßten Fruchtsäften bei unterlassener Warnung vor Benutzung von Kinderteeflaschen anderer Hersteller ("Kindertee III")
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Instruktionspflichten bei der Vermarktung von Kindertee
- rechtsportal.de
BGB § 823
Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Schadensersatz; Produkthaftung bei Kariesschäden von Kleinkindern
Verfahrensgang
- BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94
- BGH, 04.04.1995 - VI ZR 27/94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1286
- ZIP 1995, 747
- MDR 1995, 803
- FamRZ 1995, 537 (Ls.)
- FamRZ 1996, 1536 (Ls.)
- VersR 1995, 589
- BB 1995, 943
- DB 1995, 973
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 18.05.1999 - VI ZR 192/98
Schadensersatz und Schmerzensgeld aus Produkthaftung, …
Steht nämlich wie im Streitfall fest, daß die von einem Produkt ausgehende Gefahr objektiv eine Information der Verwender erfordert hätte und daß der Hersteller die Sache ohne eine solche Instruktion in den Verkehr gegeben hat, so obliegt es dem Produzenten, Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, aus denen sich ergibt, daß die Gefahr für ihn nicht erkennbar war (BGHZ 116, 60, 72 f.; Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - NJW 1995, 1286, 1288). - OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02
Zuckerkranker Richter auch in zweiter Instanz mit Klage gescheitert // Keine …
Eine derartige Situation war in den sog. "Kindertee-Entscheidungen" (BGHZ 116, 60 ff.; BGH, NJW 1994, 932 ff.; NJW 1995, 1286 ff.) gegeben. - BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98
Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee
Daß der Beklagten als Vertreiberin der Plastik-Saugerflasche ebenso wie deren Herstellerin eine solche Instruktionspflicht oblag, hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. Urteile vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - VersR 1994, 439, 440 und vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - NJW 1995, 1286, 1289; siehe auch OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 25, 26 f. mit NA-Beschluß des Senats vom 27. Januar 1998 - VI ZR 126/97 -).Diese Hinweise, die zumindest der sogenannten "dritten Generation" angehörten, reichten, wie das Berufungsgericht selbst ausführt, mit der darin deutlich ausgesprochenen Warnung vor dem konkret genannten Risiko der Verursachung von Karies bei einer Verwendung der Flasche als Nuckelfläschchen zur Erfüllung der Instruktionspflicht der Beklagten in bezug auf die Kindertees aus (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - aaO, S. 1287; siehe auch BVerfG, NJW 1997, 249, 250).
- OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94
Instruktionshaftung: Warnpflichten des Herstellers von …
Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 31.1.1995 (NJW 1995, 1286), die das Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (Beschluß vom 16.10.1996, 1 BvR 1179/95), an, wonach in dem ab Dezember 1982 verwendeten Hinweis die Gefahren deutlich herausgestellt werden.Auch die farbliche Gestaltung der Banderole des im Streitfall maßgeblichen Kindertee Kräuter-Teegetränks ist jedenfalls noch vertretbar und deshalb nicht zu beanstanden, wenngleich die Einfärbung von einem hellen Gelb in ein immer dunkler werdendes Grün übergeht und der Warnhinweis bereits im (hell-)grünen Bereich liegt (BGH NJW 1995, 1286, 1287).
Eine solche Vorwarnung für die Zeit nach der Bildung der Zähne, mit der alle Eltern schon im Zeitpunkt des ersten Produktgebrauchs rechnen, reicht aus (BGH NJW 1995, 1286, 1287 f.).
Allerdings konnte die Beklagte, die bis Ende 1982 Kinderteegetränke ohne einen ausreichenden Warnhinweis auf den Markt gebracht hatte, danach jedenfalls dann nicht damit rechnen, daß Dauerkunden, d.h. an das Produkt gewöhnte und mit ihm vertraute Verbraucher, den gesamten Verpackungstext einer erneuten eingehenden Überprüfung unterziehen würden, wenn die Verpackung keine signifikanten Veränderungen aufwies (BGH NJW 1992, 560, 562; BGH NJW 1995, 1286, 1288).
Daher kommt eine Mithaftung der Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Warnpflichten im Hinblick auf die von den Flaschen ausgehenden Gefahren nur hinsichtlich solcher Schäden in Betracht, die durch den Genuß von Substitutionsprodukten (ohne Warnhinweis) aus den von ihr vertriebenen Flaschen entstehen können (BGH NJW 1995, 1286, 1289; OLG Frankfurt, 6 U 254/93).
- BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Warenhersteller obliegenden …
Die vom BGH (vgl. NJW 1995, 1286) entwickelten Anforderungen an die Ausgestaltung von Warnhinweisen hinsichtlich der Gefahr, die von einer Ware für den Verbraucher ausgeht oder ausgehen kann, sind von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.Das Oberlandesgericht schloß sich zur Begründung seines Berufungsurteils vom 19. April 1995 der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs an, wonach die seit Dezember 1982 verwandten Warnhinweise der Beklagten ausreichend seien (Urteil vom 31. Januar 1995, - VI ZR 27/94 -, NJW 1995, S. 1286).
Dabei ist nicht unberücksichtigt geblieben, daß die Auffälligkeit dieses Hinweises gemindert ist etwa durch die Aufbringung auf der Rückseite sowie die farbige Gestaltung der Banderole; die Gerichte haben es aber genügen lassen, daß der Hinweis vom übrigen Text, insbesondere den allgemeinen Gebrauchshinweisen, getrennt und mit der unterstrichenen Überschrift "Wichtige Hinweise" versehen sei, und maßgeblich darauf abgestellt, daß er "jedenfalls groß genug und nicht versteckt aufgedruckt" (OLG-Urteil, Seite 9; desgl. BGH NJW 1995, S. 1286 ) sei.
- OLG Dresden, 24.07.2012 - 14 U 319/12
Zu den Informationspflichten aus § 5a Abs. 2 UWG
In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass Sicherheitsrisiken zu produktbezogenen Informationspflichten zum Schutz der Verbraucher führen können (BVerfG NJW 1997, 249; BGH NJW 1995, 1286; BGHZ 124, 230 - Warnhinweis). - OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 1 U 162/95
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen schweren Kariesbefalls; …
Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 31.1.1995 (NJW 1995, 1286), die das Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (Beschluß vom 16.10.1996, 1 BvR 1179/95) an, wonach in dem ab Dezember 1982 verwendeten Hinweis die Gefahren deutlich herausgestellt werden.Die erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 1286) betraf zwar die in den Farben gelb und grün gestaltete Banderole des Kräuter-Teegetränks.
Eine solche Vorwarnung für die Zeit nach der Bildung der Zähne, mit der alle Eltern schon im Zeitpunkt des ersten Produktgebrauchs rechnen, reicht aus (BGH NJW 1995, 1286, 1287 f.) [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94].
Allerdings konnte die Beklagte, die bis Ende 1982 Kinderteegetränke ohne einen ausreichenden Warnhinweis auf den Markt gebracht hatte, danach jedenfalls dann nicht damit rechnen, daß Dauerkunden, d.h. an das Produkt gewöhnte und mit ihm vertraute Verbraucher, den gesamten Verpackungstext einer erneuten eingehenden Überprüfung unterziehen würden, wenn die Verpackung keine signifikanten Veränderungen aufwies (BGH NJW 1992, 560, 562 [BGH 12.11.1991 - VI ZR 7/91]; BGH NJW 1995, 1286, 1288) [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94].
- OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 22 U 71/16
Zum Umfang der Instruktionspflicht des Herstellers eines Deckenhakens …
Der Funktionszusammenhang ist so darzustellen, dass erkennbar wird, warum das Produkt gefährlich werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 31.01.1995, VI ZR 27/94, NJW 1995, 1286) bzw. welche Verwendungsart zu unterlassen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.1972, VI ZR 194/70, NJW 1972, 2217; OLG Hamm, Urteil vom 29.07.1982, 13 U 208/80, VersR 1984, 243). - OLG Frankfurt, 29.09.1999 - 23 U 128/98 Eine Annäherung der Pflichten von Hersteller und Vertreibern ist entgegen der Auffassung des Landgerichts aus der Entscheidung des BGH, NJW 1995, 1286 ff. nicht abzuleiten.
Wenn im vorliegenden Produkthaftungsprozess feststehen würde, dass die Beklagte eine Instruktionspflicht verletzt hätte, bestünde zwar grundsätzlich die Vermutung des Verschuldens (BGHZ 116, 60 ff., 72 f.; NJW 1995, 1286 ff., 1288).
- LG Mönchengladbach, 24.04.2002 - 3 O 217/01
"Mars" macht keine Diabetes
Grundsätzlich hat der Hersteller eines Produktes auf dessen Gefahren vollständig, klar und nachvollziehbar hinzuweisen (vgl. BGH NJW 1995, 1286, 1287 [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94] m.w.N.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 25, 26) [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93].Dementsprechend hat die Rechtsprechung auch in den sogenannten "Kindertee-Fällen" die Haftung der Produzenten nicht allein aus dem Umstand, dass zuckerhaltige Getränke vertrieben wurden, hergeleitet, sondern entscheidend darauf abgestellt, dass diese zuckerhaltigen Getränke eine besondere Gefährlichkeit durch einen dem Verbraucher nicht ohne weiteres ersichtlichen Wirkzusammenhang entfalten; dieser bestand darin, dass das dauernde Umspülen der Zähne mit zuckerhaltiger Flüssigkeit in Verbindung mit dem kieferorthopädisch geformten Sauger der verwendeten Flaschen zu einer erhöhten Gefährdung der betroffenen Kinder geführt hat (BGH NJW 1992, 560, 561 [BGH 12.11.1991 - VI ZR 7/91] ; NJW 1995, 1286, 1287 [BGH 31.01.1995 - VI ZR 27/94] ; OLG Hamm NJW-RR 1993, 989, 990 [OLG Hamm 31.03.1993 - 3 U 131/92]; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 25, 26) [OLG Düsseldorf 21.06.1994 - 4 U 129/93].
- AG Nürnberg, 08.01.2004 - 20 C 8192/02
Instruktionspflichten für den Gebrauch von Abschleppstangen; Fehler im Sinne des …