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   OLG Brandenburg, 05.10.1994 - 9 WF 124/94   

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https://dejure.org/1994,7666
OLG Brandenburg, 05.10.1994 - 9 WF 124/94 (https://dejure.org/1994,7666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05.10.1994 - 9 WF 124/94 (https://dejure.org/1994,7666)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 05. Oktober 1994 - 9 WF 124/94 (https://dejure.org/1994,7666)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine sofortige Scheidung bei Fehlverhalten des anderen Ehegatten aufgrund psychischer Erkrankung - Anderem Ehegatten ist Abwarten der Trennungszeit zumutbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1565 Abs. 2

Verfahrensgang

  • AG Zossen - 6 F 105/94
  • OLG Brandenburg, 05.10.1994 - 9 WF 124/94

Papierfundstellen

  • FamRZ 1995, 807
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 29.09.2017 - 13 WF 183/17

    Scheidung einer Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres: Unzumutbare Härte aufgrund

    Denn einmal ist anerkannt, dass ein auf dem Ausbruch oder der Verschlimmerung einer psychischen Erkrankung beruhendes Fehlverhalten eines Ehegatten regelmäßig nicht geeignet ist, die Voraussetzungen für eine Scheidung wegen unzumutbarer Härte zu begründen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 5. Oktober 1994 - 9 WF 124/94, FamRZ 1995, 807 [bei juris LS] sowie MünchKomm/Weber, BGB [7. Aufl. 2017], § 1565 Rn. 119; Johannsen/Henrich-Jaeger, Hamm, Familienrecht [6. Aufl. 2015], § 1565 BGB Rn. 79a) und zum anderen stünden dem Antragsteller - wie das Familiengericht zu Recht hervorhebt - grundsätzlich ausreichende Möglichkeiten - angefangen vom schlichten Ignorieren des Fehlverhaltens der Antragsgegnerin bis hin zur Erwirkung von Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz gegen sie - zu Gebote, um sich vor Übergriffen der Antragsgegnerin zu schützen: Das vom Antragsteller glaubhaft und substantiiert geschilderte Fehlverhalten der Antragsgegnerin bezieht sich nämlich gerade noch nicht auf das "weiter-miteinander-verheiratet-sein".
  • OLG Stuttgart, 17.09.2015 - 11 UF 76/15

    Härtefallscheidung vor Ablauf des Trennungsjahres: Aufnahme einer neuen Beziehung

    Es ist nicht auf das subjektive Unzumutbarkeitsempfinden des verletzten Ehegatten abzustellen, sondern darauf, ob ein besonnener Dritter bei ruhiger Abwägung aller Umstände auf das Verhalten des anderen Ehegatten mit einem Scheidungsantrag reagieren würde (OLG Brandenburg, FamRZ 1995, 807; Heintschel-Heinegg in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 2. Kap. Rn. 76).
  • AG Langenfeld, 11.08.2016 - 8 F 69/12

    Härtefallscheidung

    Es ist nicht auf das subjektive Unzumutbarkeitsempfinden des verletzten Ehegatten abzustellen, sondern darauf, ob ein besonnener Dritter bei ruhiger Abwägung aller Umstände auf das Verhalten des anderen Ehegatten mit einem Scheidungsantrag reagieren würde (OLG Brandenburg, FamRZ 1995, 807; Heintschel-Heinegg in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 2. Kap. Rn. 76).
  • OLG Bamberg, 28.04.2022 - 7 UF 66/22

    Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs

    Es ist nicht auf das subjektive Unzumutbarkeitsempfinden des verletzten Ehegatten abzustellen, sondern darauf, ob ein besonnener Dritter bei ruhiger Abwägung aller Umstände auf das Verhalten des anderen Ehegatten mit einem Scheidungsantrag reagieren würde (OLG Brandenburg, FamRZ 1995, 807, OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. September 2015 - 11 UF 76/15 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Rostock, 23.06.2004 - 10 UF 266/03

    Verkürzung der Berufungsfrist nach Zustellung der Prozesskostenhilfeentscheidung

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