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   OLG Brandenburg, 22.01.1996 - 10 W 77/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5456
OLG Brandenburg, 22.01.1996 - 10 W 77/95 (https://dejure.org/1996,5456)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.1996 - 10 W 77/95 (https://dejure.org/1996,5456)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 1996 - 10 W 77/95 (https://dejure.org/1996,5456)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Nichtigkeit einer Grundschuldbestellung; Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung sowie zur Vorlage des Grundbuchbriefes an das Grundbuchamt ; Rechte eines nichtverfügenden Ehegatten bei der Disposition über wesentliche Teile des gemeinsamen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1015
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09

    Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Verpflichtung im notariellen

    Bei engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang kann § 1365 BGB aber auch bei Verfügungen über mehrere Gegenstände gelten (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.1996, 10 W 77/95).

    Dafür ist aber ausreichend, dass die späteren Verfügungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf den früheren Verfügungen aufbauen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.1996, 10 W 77/95).

    Dem Gesichtspunkt des Verkehrsschutzes wird im Rahmen dieser Vorschrift dadurch Rechnung getragen, dass der von der Verfügung Begünstigte um den Zusammenhang zwischen den einzelnen Rechtsgeschäften wissen muss (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.1996, 10 W 77/95).

    Falls erst mehrere Erwerbsvorgänge zusammen das Vermögen im Ganzen erfassen, muss jeder Erwerber um den Erwerb des Anderen wissen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.2996, 10 W 77/95).

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10

    Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Gläubigerbenachteiligung durch eine

    Besteht ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen den Einzelverfügungen, so findet § 1365 BGB nicht erst bei der letzten größeren Vermögensverfügung, sondern schon von vornherein Anwendung (OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 1015; P/W/W/Weinreich, BGB, 4. Aufl., § 1365 Rdnr. 5).
  • OLG München, 15.09.2022 - 34 Wx 114/22

    Verfügungsbeschränkung führt zur unrichtigen Grundbucheintragung

    Alle Geschäfte sind dagegen gebunden, wenn sie nicht nur in zeitlichem, sondern zugleich auch in sachlichem Zusammenhang stehen und wirtschaftlich einen einheitlichen Lebensvorgang bilden (OLG Brandenburg FamRZ 1996, 1015; MüKoBGB/Koch § 1365 Rn. 33).
  • LG Frankfurt/Oder, 28.09.2007 - 19 T 270/07

    Teilungsversteigerung des Hausgrundstücks getrennt lebender Ehegatten:

    Grundsätzlich ist daher das Fehlen der Einwilligung des Ehegatten nach § 1365 BGB als materiell-rechtliche Einwendung mit der Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) geltend zu machen, für die die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts gegeben ist (BGH FamRZ 1985, 1903; Stöber, ZVG, 17. Auflage, § 180 Rnr. 3.18 lit I; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 1015).
  • OLG Köln, 22.05.2000 - 26 WF 69/00

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Anfechtung; Anfechtbarkeit von

    Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts im Nichtabhilfebeschluss vom 2. Mai 2000 kann der widersprechende Ehegatte die fehlende Zustimmung auch im Wege der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO geltend machen (vgl. BGH NJW 1985, 3066; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 309 OLG Brandenburg FamRZ 1996, 1015; Palandt/Brudermüller, § 1368 Rdn. 3).
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