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Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95   

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BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95 (https://dejure.org/1996,2807)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1996 - XII ZR 21/95 (https://dejure.org/1996,2807)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - XII ZR 21/95 (https://dejure.org/1996,2807)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufrechnung - Unterhaltsanspruch - Darlehnstilgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 387 § 394 § 426 § 1570 § 1585b; ZPO § 296a
    Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Unterhaltsanspruch; Aufrechnung mit mehr als einem Jahr zurückliegenden Unterhalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1067
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95
    Die Arbeitslosenhilfe hat (ebenso wie das Arbeitslosengeld, vgl. BSG Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 Ar 44/84 = FamRZ 1987, 274, Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl. Rdn. 470) Lohnersatzfunktion (Senatsurteil vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 36/86 = FamRZ 1987, 456, 458 m.N.).

    Dieses wird dabei auch der Frage nachzugehen haben, ob die der Beklagten gewährte Arbeitslosenhilfe als ihre Bedürftigkeit minderndes Einkommen zu gelten hat, was voraussetzt, daß der Unterhaltsanspruch der Beklagten gegen den Kläger (in Höhe der gewährten Arbeitslosenhilfe) nicht auf das Arbeitsamt übergeleitet worden ist und nicht mehr über geleitet werden kann (vgl. Göppinger/Strohal, Unterhaltsrecht 6. Aufl. Rdn. 496, Kalthoener/Büttner aaO Rdn. 471, 472, Senatsurteil vom 25. Februar 1987 aaO).

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 261/87

    Beweiswürdigung im Arzthaftungsprozeß; Recht zur Stellungnahme zu neuen

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95
    Soweit das Berufungsgericht statt dessen darauf abgehoben hat, daß streitige Unterhaltsforderungen zweckmäßigerweise durch das Familiengericht zu klären seien und die Beklagte zudem Unterlagen über ihre Einkünfte nur bis Oktober 1991 vorgelegt habe, beruht die hierauf gegründete Ablehnung einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf rechtsfehlerhaften Erwägungen (vgl. dazu BGH Urteil vom 17. November 1978 - V ZR 16/77 = WM 1979, 587, 588, auch BGH Urteile vom 31. Mai 1988 - VI ZR 261/87 - und vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91 = BGHR ZPO § 156 Ermessen 1 und 2).
  • BGH, 17.11.1978 - V ZR 16/77

    Auslegung der Parteierklärungen hinsichtlich der Art der baulichen Ausführungen

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95
    Soweit das Berufungsgericht statt dessen darauf abgehoben hat, daß streitige Unterhaltsforderungen zweckmäßigerweise durch das Familiengericht zu klären seien und die Beklagte zudem Unterlagen über ihre Einkünfte nur bis Oktober 1991 vorgelegt habe, beruht die hierauf gegründete Ablehnung einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf rechtsfehlerhaften Erwägungen (vgl. dazu BGH Urteil vom 17. November 1978 - V ZR 16/77 = WM 1979, 587, 588, auch BGH Urteile vom 31. Mai 1988 - VI ZR 261/87 - und vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91 = BGHR ZPO § 156 Ermessen 1 und 2).
  • BGH, 07.10.1992 - VIII ZR 199/91

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bei möglicher Unrichtigkeit des von

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95
    Soweit das Berufungsgericht statt dessen darauf abgehoben hat, daß streitige Unterhaltsforderungen zweckmäßigerweise durch das Familiengericht zu klären seien und die Beklagte zudem Unterlagen über ihre Einkünfte nur bis Oktober 1991 vorgelegt habe, beruht die hierauf gegründete Ablehnung einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auf rechtsfehlerhaften Erwägungen (vgl. dazu BGH Urteil vom 17. November 1978 - V ZR 16/77 = WM 1979, 587, 588, auch BGH Urteile vom 31. Mai 1988 - VI ZR 261/87 - und vom 7. Oktober 1992 - VIII ZR 199/91 = BGHR ZPO § 156 Ermessen 1 und 2).
  • BGH, 30.11.1983 - IVb ZR 31/82

    Verzug mit der Erfüllung der Unterhaltspflichten eines Vaters für seine

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95
    Zur Höhe des geltend gemachten Unterhaltsanspruchs gibt die neue Verhandlung Gelegenheit zu prüfen, ob der Beklagten für Dezember 1990 ein Unterhaltsanspruch in Höhe von 747 DM oder u.U. nur von 500 DM zusteht (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. November 1983 - IVb ZR 31/82 - FamRZ 1984, 163 f.).
  • BSG, 26.06.1986 - 7 RAr 44/84

    Arbeitslosengeld - Kindergeld - Unterhalt

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95
    Die Arbeitslosenhilfe hat (ebenso wie das Arbeitslosengeld, vgl. BSG Urteil vom 26. Juni 1986 - 7 Ar 44/84 = FamRZ 1987, 274, Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 5. Aufl. Rdn. 470) Lohnersatzfunktion (Senatsurteil vom 25. Februar 1987 - IVb ZR 36/86 = FamRZ 1987, 456, 458 m.N.).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 70/87

    Aufrechnung gegen Anspruch auf Einwilligung in die Auszahlung eines hinterlegten

    Auszug aus BGH, 15.05.1996 - XII ZR 21/95
    Dementsprechend unterliegt es auch keinen rechtlichen Bedenken, die Aufrechnung mit einem Unterhaltsanspruch in einer Nichtfamiliensache vor einem allgemeinen Zivilgericht zu erklären (vgl. Senatsurteil vom 19. Oktober 1988 - IVb ZR 7O/87 = FamRZ 1989, 166, 167).
  • BGH, 09.01.2008 - XII ZR 170/05

    Umfang des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen

    b) Für die Zeiten der Arbeitslosigkeit ist das Berufungsgericht ebenfalls im Ansatz zu Recht davon ausgegangen, dass dem Beklagten jedenfalls das von ihm bezogene Arbeitslosengeld I wegen seiner Lohnersatzfunktion als Einkommen zuzurechnen ist (Senatsurteil vom 15. Mai 1996 - XII ZR 21/95 - FamRZ 1996, 1067, 1069; vgl. auch Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 6. Aufl. § 1 Rdn. 81).
  • BGH, 22.10.2014 - IV ZR 242/13

    Vermögensschadenshaftpflichtversicherung einer gesetzlichen Krankenkasse:

    Zutreffend beanstandet die Revision aber, dass die Ablehnung der Wiedereröffnung durch die vom Berufungsgericht angeführten Gründe nicht getragen wird (vgl. BGH, Urteile vom 25. Februar 1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967 unter II 5 b; vom 18. Juli 2014 - V ZR 291/13, juris Rn. 21; vom 15. Mai 1996 - XII ZR 21/95, FamRZ 1996, 1067 unter 2 e cc; jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 7 W 41/11

    Ehewohnung bei Getrenntleben: Gerichtszuständigkeit für den vor dem 1. September

    Im Übrigen kann das Landgericht auch über die Aufrechnung der Beklagten mit den behaupteten Unterhaltsansprüchen entscheiden (vgl. BGH, FamRZ 1989, S. 166; BGH, FamRZ 1996, S. 1067).
  • OLG Köln, 06.08.2001 - 14 WF 107/01

    Berücksichtigung von Erwerbseinkünften neben der Betreuung zweier minderjähriger

    Bei Betreuung und Versorgung von zwei minderjährigen Kindern im Alter von 10 und 7 Jahren ist nach allgemeiner Aufassung keine Erwerbstätigkeit zumutbar (BGH FamRZ 1996, 1067; Oldenburger Leitlinien zum 1.7.2001 III B 2 b, FamRZ 2001, 975; vgl. Überblick bei Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl. (2000) Rn. 403).
  • OLG Dresden, 13.02.2002 - 22 UF 562/01

    Streitwert; Scheidung; Berufungsrücknahme; Arbeitslosenhilfe

    In diesem Fall könnte der Berechtigte, dem die Leistungen der Arbeitslosenhilfe verblieben, auch im Rahmen des Unterhaltsrechtes nicht geltend machen, diese seien nicht als Einkommen anzusehen (vgl. BGH, FamRZ 1996, 1067, 1070).
  • OLG Hamm, 22.08.2002 - 8 UF 10/02

    Voraussetzungen für das Bestehen eines nachehelichen Unterhaltsanspruches;

    Angesichts der Betreuung und Versorgung von zwei minderjährigen Kindern im Alter von nunmehr erst 9 Jahren, die die Grundschule besuchen, ist ihr nach allgemeiner Auffassung und ständiger Rechtsprechung des Senats keine Erwerbstätigkeit zumutbar (vgl. z.B. BGH FamRZ 1996, 1067; Ziff. 30 Abs. 1 Hammer Leitlinien).
  • OLG Jena, 23.04.2009 - 4 W 117/08

    Familienrechtlicher Ausgleichsanspruch im Zivilrechtsstreit

    Ferner ist anerkannter Maßen die Aufrechung mit einer familienrechtlichen Forderung im Zivilrechtsstreit zulässig (BGH FamRZ 1996, 1067 ff, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2000 - 1 UF 227/99

    Unterhaltsanspruch gegen Ehemann und den Vater des nichtehelichen Kindes

    In einer solchen Fallkonstellation ist die Arbeitslosenhilfe als die Bedürftigkeit des Berechtigten minderndes Einkommen zu berücksichtigen (BGH FamRZ 1996 S. 1067, 1070).
  • AG Rastatt, 22.01.2003 - 5 F 398/02

    Anspruch auf Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt; Grundlage für die Bestimmung

    ihr nach allgemeiner Ansicht keine Erwerbstätigkeit zumutbar, besteht also für die Klägerin keine Erwerbsobliegenheit (BGH FamRZ 1996, 1067; OLG Hamm, FamRZ 2002, 1708 [OLG Hamm 22.08.2002 - 8 UF 10/02] ; Süddeutsche Unterhaltsleitlinien Nr. 18).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94   

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https://dejure.org/1996,2965
BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 (https://dejure.org/1996,2965)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 (https://dejure.org/1996,2965)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der gerichtlich bestätigten Kürzung einer von der VBL gekürzten Hinterbliebenenrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 665
  • FamRZ 1996, 1067
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 251/83

    Gültigkeit von Ruhensvorschriften der VBLS

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94
    Ein weitergehender Anspruch läßt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht herleiten (so auch BAG, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BGH, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen = VersR 1986, 259 [260 f.]).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94
    a) Zwar gebietet der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ), einem Beamten wenigstens einen Rest des von seinem verstorbenen Ehegatten erworbenen Versorgungsanspruchs zu belassen (BVerfGE 46, 97 [109]).
  • BAG, 12.03.1991 - 3 AZR 102/90

    Anwartschaftsberechnung bei vorzeitigem Ruhegeldanspruch

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94
    Ein weitergehender Anspruch läßt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht herleiten (so auch BAG, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BGH, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen = VersR 1986, 259 [260 f.]).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 46, 97, 109; BVerfG FamRZ 1996, 1067) ist, wenn nach dem Tode eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche (BVerfGE 46, 97, 109) oder ein Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) und eine Versorgungsrente (BVerfG FamRZ 1996, 1067) in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.

    c) Gerade die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einer aus dem Alimentationsgedanken entwickelten betrieblichen Altersversorgung (vgl. BVerfG FamRZ 1996, 1067 zu § 65 VBLS a.F.) auf ein auf einem Punktemodell beruhendes Betriebsrentensystem gibt keine Veranlassung zu einer anderweitigen Beurteilung.

  • BGH, 24.02.2010 - IV ZR 7/09

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Wirksamkeitskontrolle für eine

    Insoweit besteht von je her ein wesentlicher Unterschied zwischen einem Privatversicherungsverhältnis und dem gesetzlichen Rentenversicherungsverhältnis (vgl. BVerfGE 70, 101, 111; 58, 81, 110; BSGE 90, 279, 280, 284; 85, 161, 170), der durch die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einer aus dem Alimentationsgedanken entwickelten betrieblichen Altersversorgung (vgl. BVerfG FamRZ 1996, 1067 zu § 65 VBLS a.F.) auf ein auf einem Punktemodell beruhendes Betriebsrentensystem eher bekräftigt als beseitigt worden ist.
  • LAG Düsseldorf, 07.09.2007 - 10 Sa 904/07

    Betriebliche Altersversorgung; Anrechnung von Witwergeld

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG vom 11.10.1977 - 2 BvR 407/76 - AP Nr. 112 zu Art. 3 GG; BVerfG vom 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 - NVwZ-RR 1996, 665) ist, wenn nach dem Tod eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche oder ein Erwerbseinkommen und eine Versorgungsrente in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.
  • LG Karlsruhe, 28.11.2008 - 6 O 113/08

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Betriebsrente für Hinterbliebene;

    cc) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 46, 97, 109; BVerfG FamRZ 1996, 1067) ist, wenn nach dem Tode eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche (BVerfGE 46, 97, 109) oder ein Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) und eine Versorgungsrente (BVerfG FamRZ 1996, 1067) in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.
  • SG Gießen, 02.11.1998 - S 3 U 1593/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit der UV-Rentenlastverteilung aus den im Beitrittsgebiet

    vom 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 - EzA - SD 1996, Nr. 9; Entsch.
  • LG Karlsruhe, 27.06.2008 - 6 S 70/07

    Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Anspruch auf ungekürzte

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 46, 97, 109; BVerfG FamRZ 1996, 1067) ist, wenn nach dem Tode eines Ehegatten zwei Versorgungsansprüche (BVerfGE 46, 97, 109) oder ein Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt) und eine Versorgungsrente (BVerfG FamRZ 1996, 1067) in der Person des überlebenden Ehegatten zusammentreffen, danach zu differenzieren, ob die Bezüge vom überlebenden Ehegatten allein oder von beiden Ehegatten erdient worden sind.
  • VG Hannover, 07.07.2005 - 2 A 639/03

    Alimentation; Beamter; Mindestversorgung; Pastor; Verwendungseinkommen;

    Allerdings ergeben sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 11.10.1977 - 2 BvR 407/76 - ; Beschl. v. 04.11.1992 - 2 BvR 699/91 - ; Beschl. v. 28.02.1996 - 1 BvR 1039/94 - ) durchaus Anhaltspunkte für Zweifel daran, ob die vom Gesetzgeber getroffene Regelung mit Art. 3 Abs. 1 GG in Einklang steht.
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